Betreff
Würzburger Straße zwischen Kapellenplatz und Geißäckerstraße - Freigabe zur Bürgerinformation
Vorlage
SpA/473/2017
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Planes (Lageplan Blatt 1 - 3) Würzburger Straße zwischen Kapellenstraße und Geißäckerstraße SpA Nr. 1002 von August 2016 / Januar 2017 eine Bürgerinformation durchzuführen.

 


Ausgangslage:

Der Ortsteil Burgfarrnbach ist sehr stark durch die von Ost nach West verlaufende Würzburger Straße geprägt. Dieser im Ortskern von vielen einzelnen Baudenkmälern und einem Denkmalensemble gesäumte Verkehrsweg ist trotz der als Umgehungsstraße gebauten Südwesttangente immer noch stark von Durchgangsverkehr belastet und wirkt wegen seiner Breite und des Zustands als deutliche Barriere zwischen nördlicher und südlicher Bebauung. Für die Fußgänger bleibt in Teilbereichen nur sehr wenig Bewegungsraum. Die Straße hat grundsätzlich den Charakter einer dörflichen Hauptstraße mit zahlreichen unterschiedlichen angrenzenden Nutzungen (Wohnen, Kindergarten, Einkaufen, Gewerbe). Die Erschließungs- und vor allem die Aufenthaltsfunktion sowie die Gestaltqualität leiden durch die deutliche Ausrichtung auf die verkehrliche Verbindungsfunktion der Straße.

 

Die Würzburger Straße ist in diesem Abschnitt Teil der Kreisstraße FÜs 2. Die Verkehrsbelastung liegt bei ca. 13.000 – 14.000 Kfz pro Tag, der Anteil des Schwerverkehrs beträgt zwischen 6 und 7 %.

Auf der Würzburger Straße verkehren die Linie 172 (Fürth Hauptbahnhof – Gladiolenweg) der infra fürth verkehr gmbh im 10-, 15- oder 30 Minutentakt (HVZ, NVZ, SVZ) sowie die Linie 125 Fürth Rathaus – Siegelsdorf Bahnhof (Schmetterling Reisen im Auftrag des Landkreises Fürth) im Stundentakt (von ca. 06:00 bis 21:00 Uhr). Zusätzlich wird noch der Nightliner N9 (Nürnberg Hbf – Burgfarrnbach Külsheimstraße) angeboten.

 

Die Würzburger Straße verfügt in dem betrachteten Abschnitt über keine Radverkehrsanlagen.  Die Radverkehrsbelastung betrug an der Würzburger Straße/Geißäcker Straße ca. 120 Radfahrende /16 h im Querschnitt.

 

Im Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Fürth ist die Würzburger Straße als Maßnahmenschwerpunkt 4 aufgeführt. Die Bernbacher Straße bis zur Külsheimstraße wurde bereits ausgebaut und der Kapellenplatz umgestaltet, ebenso der Bereich des Gasthaus Zur Krone und des Kriegerdenkmals.

 

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Da eine mögliche alternative Führung der Kreisstraße FüS 2 – etwa über eine Nordumgehung Burgfarrnbach – voraussichtlich erst in einem längeren Zeitrahmen realisiert werden kann, ist eine Trennung der Gehwege von der Fahrbahn erforderlich, obwohl eine Straße mit Rinne und Böschung („weiche Separation“) dem Dorfcharakter eher entsprechen würde. Radfahrstreifen oder Schutzstreifen für den Radverkehr sind leider nicht möglich. Um die Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs zu gewährleisten, ist eine Fahrbahnbreite von 6,50 m (Begegnungsfall Bus-Bus) erforderlich. In Teilbereichen kann wegen baulicher Zwangspunkte die Fahrbahn nur mit 6,00 m ausgebaut werden (Begnung Bus – Bus mit reduzierten Bewegungsspielräumen), um zumindest eine Seitenraumbreite von 1,40 m zu erreichen.

 

Die Vorplanung schließt an den bereits ausgebauten Teil der Würzburger Straße westlich des Kapellenplatzes an. Die Gehwege werden verbreitert. Wo es möglich ist, werden Stellplätze ausgewiesen und Bäume gepflanzt. Die LSA an der Kreuzung Regelsbacher Straße bleibt grundsätzlich erhalten, wird aber barrierefrei ausgestattet (akustische und taktile Signalgeber, taktile Elemente bei den Furten). Für die Gestaltung der taktilen Elemente im denkmalgeschützten Bereich (Ensemble Ortskern Burgfarrnbach) ist eine Abstimmung zwischen Behindertenbeauftragten, Denkmalschutzbehörde, Stadtplanungsamt und Tiefbauamt erforderlich. In den Bereichen westlich und östlich der Kreuzung Regelsbacher Straße / Lehenstraße kann der Gehweg nur mit ca. 1,40 m Breite ausgebildet werden.

 

Im Bereich der Würzburger Straße 470 und 500 ist nur eine Fahrbahnbreite von 6,00 m möglich. Um die Fahrbahnverengung auch optisch sichtbar zu machen, wird die Kerrnfahrbahn von 5,00 m asphaltiert. Dies reicht für den weitaus häufigsten Begegnungsfall Pkw-Pkw und den Fall Lkw–Pkw mit eingeschränkten Bewegungsspielräumen (zul. Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) aus. Lastwagen und Busse können im Begegnungsfall auf die beidseitigen Pflasterstreifen mit 0,50 m Breite ausweichen (siehe auch Querschnitt A-A). Die Pflasterreihen unterstreichen auch den dörflichen Charakter der Straße.

 

Im Bereich des Gasthaus Zur Krone und des Kriegerdenkmals ist die Umgestaltung des öffentlichen Raumes bereits erfolgt. Die Aufenthaltsqualität und das Straßenbild wurden dadurch deutlich und nachhaltig gesteigert. In ähnlich hoher Qualität soll auch der Eingangsbereich zum Schlosshof gestaltet werden (Verwendung des Pflasters Via Castello, weitere Bereich evtl. mit Granitgroßsteinpflaster, Beeteinfassungen mit Sandsteinen etc.). Hierzu soll noch eine gestalterische Abstimmung erfolgen. Das bestehende Gitter (siehe Foto) wurde wegen der schlechten Einsehbarkeit für ausfahrende Fahrzeuge angebracht und wird durch ein Pflanzbeet ersetzt.

 

schlosstor 3

 

Im Zuge der Umgestaltung der Würzburger Straße sollen auch die Bushaltestellen in Burgfarrnbach neu geordnet und optimiert werden. Da die vorhandene Bushaltestelle Regelsbacher Straße (ca. 150 Einsteiger und 160 Aussteiger) stadteinwärts auf Grund der Einfahrten zu Parkplätzen (abgesenkte Borde) nicht barrierefrei (Bord mindestens 16 cm über Straßenoberkante) ausgebaut werden kann, soll diese in Richtung Einfahrt Schloss nach Osten verlegt werden. Auch hier ist für die Gestaltung der taktilen Elemente im denkmalgeschützten Bereich (Ensemble Ortskern Burgfarrnbach) eine Abstimmung zwischen Behinderten­beauftragten, Denkmalschutzbehörde und Tiefbauamt erforderlich. Die Haltestelle gegenüber wurde erst vor wenigen Jahren hergestellt und bleibt erhalten.

 

Durch die Verlegung der Bushaltestelle werden die Wege zum Wohnstift Käthe Löwenthal und zum Schloss kürzer, der Weg zum Fritz-Rupprecht-Heim durch den Schlosshof ist beleuchtet und weniger steil als der Anliegerweg von der Haltestelle Geißäckerstraße. Ein sicherer Zugang zu dieser Haltestelle besteht auch aus Richtung Regelsbacher Straße über Schlossweg und Schlosshof. Wegen des nur geringen Fahrgastaufkommens und der Verlegung der Haltestelle Regelsbacher Straße nach Westen soll auf die Haltestelle Geißäckerstraße verzichtet werden. Diese Haltestelle wird nach Zählungen der infra fürth verkehr gmbh nur von ca. 65 Einsteigern und ebenso vielen Aussteigern pro Tag genutzt und ist damit die mit Abstand am wenigsten genutzte Haltestelle in Burgfarrnbach. Die neue Haltestelle Regelsbacher Straße ist nur ca. 300 m entfernt. Der Verzicht auf eine wenig frequentierte Haltestelle dient auch der Busbeschleunigung und der Verstetigung des Fahrtablaufs.

 

Die Seitenraumbreiten werden wo möglich auf Regelmaße verbreitert. Im engsten Abschnitt sind jedoch nur Breiten von 1,60 m, punktuell von 1,35 m möglich. Ein Begegnen zweier Fußgänger ist hier nur unter Nutzung des Sicherheitsraumes des Straße bzw. nicht möglich.

 

Auf Grund der heutigen und auch absehbaren zukünftigen Kfz-Verkehrsbelastung wären Radverkehrsanlagen erforderlich (Belastungsbereich II: Führung z. B. mit Schutzstreifen oder Gehweg, Radfahrer frei). Wegen des engen Querschnitts können diese jedoch nicht vorgesehen werden. Gemäß Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) ist bei Nicht-Realisierbarkeit aufgrund mangelnder Flächenverfügbarkeit eine Führungsform der nächstniedrigen Belastungsbereiches (I, Führung im Mischverkehr) zu wählen. Dies ist insbesondere auch wegen der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vertretbar. Diese Höchstgeschwindigkeit soll nach Rücksprache mit dem SVA dauerhaft erhalten bleiben, was durch die zum 14.12.2016 in Kraft getretene Änderung der StVO (u. a. Entfall des besonderen Gefahrennachweises an Straßen des überörtlichen Verkehrs vor Kindergärten, Schulen und Altenheimen zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h) möglich ist.

 

Die Nebenfahrbahnen an der Nordseite der Würzburger Straße zwischen den Anwesen 454 und 470 sind wegen des vorhandenen Quergefälles weiterhin erforderlich (siehe auch Querschnitte B-B und C-C). Die ortsbildprägende Böschungen sollen weitgehend erhalten bleiben. Nur gegenüber der Schlosseinfahrt ist eine Aufweitung der Fahrbahn für die Feuerwehr (sie kann das Schlosstor nur möglichst geradlinig passieren) notwendig. Gleichzeitig bleibt der Kanalschacht zugänglich. Wie bisher erfolgt die fußläufige Verbindung auf dieser Straßenseite über die Nebenfahrbahn. Die Fläche vor dem Anwesen Würzburger Straße 454 wird derzeit schon als öffentliche Verkehrsfläche genutzt, befindet sich jedoch noch nicht im Eigentum der Stadt Fürth. Hier ist Grunderwerb erforderlich. Um eine barrierefreie Führung (Steigung max. 6 % mit Zwischenpodesten) zu ermöglichen, beginnt ab Böschungsweg eine Rampe (siehe auch beiliegenden Längsschnitt). Auf Grund des Höhenunterschiedes zwischen Rampe und Fahrbahn werden Geländer und Schrammbord erforderlich. Dadurch ist nur eine Breite von ca. 1,45 m für die Rampe möglich. Die Alternative, einen durchgängig barrierefreien Gehweg ohne verlorene Steigungen mit einer ca. 40 cm hohen, begrünten Stützmauer zu schaffen, wurde zugunsten der weitgehenden Erhaltung der mit Gras bewachsenen Böschung nicht weiter verfolgt.

 

Vor dem Kindergarten muss neben der geplanten Baumscheibe wieder ein Gitter errichtet werden. Der angrenzende Parkplatz soll für Kurzzeitparken ausgewiesen werden, um Kinder bringen und holen zu können. Alle Parkstände sollen auf Pkw beschränkt werden (breite 2,00 m, Gestaltung wie am Kapellenplatz mit Großsteinpflaster aus Granit).

 

Um mit Beginn der geschlossenen Ortslage eine angemessene reduzierte Geschwindigkeit durchzusetzen, bietet sich hier ein kleiner Kreisverkehr (Durchmesser 26 m) an. Auf der Kreisverkehrsinsel sind wegen des vorhandenen Brückenbauwerks leider keine Baumpflanzungen möglich. Für den Gehweg werden ca. 20 qm Grunderwerb (außerhalb der bestehenden Böschung) von der Deutschen Bahn erforderlich. Die nicht mehr benötigten Asphaltflächen in den Seitenräumen können renaturiert werden. Richtung Ortskern Burgfarrnbach wird eine begrünte Mittelinsel mit Bäumen möglich. Im südöstlichen Zweig wird bis zum bestehenden Trampelpfad (Richtung Hundeausbildungsplatz) ein Gehweg ausgebaut. An allen drei Armen sollen Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“, FGÜ) markiert werden.


Weitere Querungshilfen, die wegen der Kfz-Belastung erforderlich wären, können aber auf Grund der geringen Querschnittsbreite nicht als Insel ausgebildet werden. Gemeinsam mit dem SVA wird geprüft, ob ggf. zusätzliche FGÜ im Abschnitt zwischen Regelsbacher Straße und Geißäcker Straße eingerichtet werden können.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

Ca. 2.000.000 €

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Übersichtsplan

Lageplan Blatt 1 – 3

Längsschnitt

Zusammenfassung der eingegangen Stellungnahmen 2010 und 2016,