Der Übertragung von Haushaltsausgaberesten i. H. v. 45.262.570 € gemäß Anlage 2 und der Haushaltseinnahmereste i. H. v. 4.482.800 € gemäß Anlage 3 sowie den zweckgebundenen Rücklagenzuführungen i. H. v. 2.419.698 € wird zugestimmt.
Die Rücklagenzuführungen (Anlage 2, Spalten 2,6) erfolgen gemäß der in der Vorlage beschriebenen Verfahrensweise. Die Anlagen 1 – 3 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Auf das
Haushaltsjahr 2017 sollen insgesamt Haushaltsausgabereste i. H. v.
45.262.570 €
sowie
Haushaltseinnahmereste i. H. v.
4.482.800 €
übertragen werden.
Bei den Haushaltsausgaberesten ist dies gegenüber dem Vorjahr
(38.226.300 €] eine Steigerung um rd. 7,0 Mio. € bzw. 18,4 %. Von den im
Vermögenshaushalt 2015 zur Verfügung stehenden Gesamtinvestitionsmitteln von
87,7 Mio. € wurden rd. 33,9 Mio. € kassenwirksam verausgabt. Gegenüber dem
Vorjahr bedeutet dies eine Erhöhung der kassenwirksamen Ausgaben für
Investitionen um 8,7 Mio. €.
Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Sachbericht
(Anlage 1), dem „Verzeichnis der Haushaltsausgabereste 2016/2017“ (Anlage 2)
sowie dem „Verzeichnis der Haushaltseinnahmereste 2016/2017“ (Anlage 3).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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