Betreff
Beitritt der Stadt Fürth in die "Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V." (AGFK Bayern)
Vorlage
SpA/489/2017
Aktenzeichen
V-SpA/Vpl-Pk
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag des Referenten diente zur Kenntnis.

 

Dem Beitritt der Stadt Fürth in die „Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Städte in Bayern e.V.“ AGFK Bayern wird zugestimmt.

 

Im Anschluss an den erfolgten Beschluss ist die Aufnahme der Stadt Fürth in die AGFK Bayern zu beantragen.


Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) ist ein Zusammenschluss von derzeit 49 Kommunen.

Die Gemeinschaft hat zum Ziel, durch konkrete Projekte und Aktionen besonders den Radverkehrsanteil im Rahmen einer umweltfreundlichen Nahmobilität bei der Verkehrsmittelwahl vor Ort erhöhen. Dazu zählen sowohl die Förderung einer radverkehrsfreundlichen Mobilitätskultur, als auch der Ausbau von Radwegen und die Erhöhung der Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer.

Durch den Zusammenschluss werden Synergieeffekte genutzt und Erfahrungen ausgetauscht, z.B. zu Planungs- und Infrastrukturthemen, gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit betrieben und dem Radverkehr in Bayern eine stärkere Stimme verliehen.

Grundsätzlich stärkt die AGFK Bayern die Mitglieder in den Bereichen der Radverkehrsförderung: Öffentlichkeitsarbeit, Information, Service und Infrastruktur. Mit diesem Interessenschwerpunkt tritt die AGFK Bayern als Mittler zwischen landesweiter Politik, Verwaltung und kommunalen Interessen auf.

Die Stadt Fürth beabsichtigt, Mitglied dieser Gemeinschaft zu werden.

Hierzu ist als erster Schritt ein Beschluss des Stadtrats nötig. Nach erfolgtem Beschluss kann formlos die Aufnahme in die AGFK Bayern beantragt werden. Erst nach einer Vorbereisung, bei der die Kommunen ein Feedback zum Stand der Radverkehrsförderung sowie Handlungsvorschläge erhalten, erfolgt die Aufnahme in den Verein. Der endgültige Nachweis der Aufnahmekriterien muss innerhalb von vier Jahren nach Aufnahme in den Verein erfolgen. Der Nachweis ist die Voraussetzung für die Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“.

Leistungen

·           Kommunen, die durch das Bayerische Staatsministerium des Innern als fahrradfreundlich ausgezeichnet wurden, erhalten vom Innenministerium als Anerkennung ihrer Leistungen eine Radzählstation. Mit der Station können Radverkehrsbewegungen vor Ort dauerhaft erfasst werden.

·           Koordination STADTRADELN: Die AGFK Bayern koordiniert das bayerische STADTRADELN für die teilnehmenden Kommunen.

·           Radsicherheitscheck: Mitgliedskommunen können einen standardisierten mobilen Radsicherheitscheck buchen, bei dem Bürgerinnen und Bürger ihre Fahrräder kostenlos überprüfen und kleinere Mängel beheben lassen können (Zuschussgewährung zu den Buchungskosten 250 Euro bei insgesamt 10 Veranstaltungen pro Jahr).

·           Lastenrad: Alle Mitgliedskommunen können das Rad für eigene Veranstaltungen ausleihen.

·           Werbepakete: Werbepakete (zwei Beachflags, Roll-Up, Werbefahne), um für sich und die AGFK Bayern bei Veranstaltungen zu werben.

·           Zugriff auf ein Fotoarchiv; Bildmaterial kann für eigene Veröffentlichungen genutzt werden.

·           Give-Aways: Über das Koordinationsbüro können Mitgliedskommunen sogenannte Give-Aways beziehen, um damit bei den Radlerinnen und Radlern präsent zu bleiben (Smartphonehalterungen zur Navigation, praktische Taschen für Besorgungen mit dem Rad, funktionelle Schlauchschals).

·           Flyer/Broschüren: Unterstützung der Mitgliedskommunen mit Publikationen, die an Radlerinnen und Radler vor Ort gerichtet sind. In Flyern und Broschüren werden Themenstellungen behandelt, die immer wieder eine wichtige Rolle im urbanen Stadtverkehr spielen (digital und Print).

·           Jahresbericht zum Ende jeden Jahres (Rück- und Ausblick, Printform und digital)

·           Veranstaltungen und Termine (Fachgespräch mit Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann, Mitgliederversammlung, Facharbeitskreistreffen, Fachexkursionen, Seminare, Fachtagungen, Mobilitätsforum, u.a.)

 

Kosten: 4.000,- Euro p. a. (Kommunen über 100.000 Einwohner)

 

Finanzierung: HHSt. 5900.6610.6100 NEU (2000 €; Kompensation von 2.000 € über Einsparung bei „Stadtradeln“ [ebenfalls 2000 € ] ) Quelle: Haushaltsplan 2017 – Verwaltungshaushalt -Lfd. Nr. 76,  HHBeratungen v. 06.12.2016


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

4000 €

 

nein

X

ja

4000 €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 5900.6610.6100

Budget-Nr.      

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: