Der Vortrag des Referenten diente zur Kenntnis.
Dem Beitritt der Stadt Fürth in die „Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Städte in Bayern e.V.“ AGFK Bayern wird zugestimmt.
Im Anschluss an den erfolgten Beschluss ist die Aufnahme der Stadt Fürth in die AGFK Bayern zu beantragen.
Die
Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche
Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) ist ein Zusammenschluss von derzeit
49 Kommunen.
Die
Gemeinschaft hat zum Ziel, durch
konkrete Projekte und Aktionen besonders den Radverkehrsanteil im Rahmen einer umweltfreundlichen Nahmobilität
bei der Verkehrsmittelwahl vor Ort erhöhen.
Dazu zählen sowohl die Förderung einer radverkehrsfreundlichen Mobilitätskultur,
als auch der Ausbau von Radwegen und die Erhöhung der Sicherheit für
Radfahrerinnen und Radfahrer.
Durch
den Zusammenschluss werden Synergieeffekte
genutzt und Erfahrungen ausgetauscht, z.B. zu Planungs- und
Infrastrukturthemen, gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit betrieben und dem
Radverkehr in Bayern eine stärkere Stimme verliehen.
Grundsätzlich
stärkt die AGFK Bayern die Mitglieder in den Bereichen der Radverkehrsförderung: Öffentlichkeitsarbeit, Information, Service und
Infrastruktur. Mit diesem Interessenschwerpunkt tritt die AGFK Bayern als
Mittler zwischen landesweiter Politik, Verwaltung und kommunalen Interessen
auf.
Die Stadt Fürth
beabsichtigt, Mitglied dieser Gemeinschaft zu werden.
Hierzu
ist als erster Schritt ein Beschluss des
Stadtrats nötig. Nach erfolgtem Beschluss kann formlos die Aufnahme in die
AGFK Bayern beantragt werden. Erst
nach einer Vorbereisung, bei der die Kommunen ein Feedback zum Stand
der Radverkehrsförderung sowie Handlungsvorschläge erhalten, erfolgt die Aufnahme
in den Verein. Der endgültige Nachweis
der Aufnahmekriterien muss innerhalb von vier Jahren nach Aufnahme in den
Verein erfolgen. Der Nachweis ist die Voraussetzung für die Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“.
Leistungen
·
Kommunen, die durch das Bayerische Staatsministerium
des Innern als fahrradfreundlich ausgezeichnet wurden, erhalten vom
Innenministerium als Anerkennung ihrer Leistungen eine Radzählstation.
Mit der Station können Radverkehrsbewegungen vor Ort dauerhaft erfasst werden.
·
Koordination STADTRADELN: Die AGFK Bayern
koordiniert das bayerische STADTRADELN für die teilnehmenden Kommunen.
·
Radsicherheitscheck: Mitgliedskommunen können einen
standardisierten mobilen Radsicherheitscheck buchen, bei dem Bürgerinnen und
Bürger ihre Fahrräder kostenlos überprüfen und kleinere Mängel beheben lassen
können (Zuschussgewährung zu den Buchungskosten 250 Euro bei insgesamt 10
Veranstaltungen pro Jahr).
·
Lastenrad: Alle Mitgliedskommunen können das Rad für eigene
Veranstaltungen ausleihen.
·
Werbepakete: Werbepakete (zwei Beachflags, Roll-Up, Werbefahne),
um für sich und die AGFK Bayern bei Veranstaltungen zu werben.
·
Zugriff auf ein Fotoarchiv; Bildmaterial kann
für eigene Veröffentlichungen genutzt werden.
·
Give-Aways: Über das Koordinationsbüro können Mitgliedskommunen
sogenannte Give-Aways beziehen, um damit bei den Radlerinnen und Radlern
präsent zu bleiben (Smartphonehalterungen zur Navigation, praktische Taschen
für Besorgungen mit dem Rad, funktionelle Schlauchschals).
·
Flyer/Broschüren: Unterstützung der
Mitgliedskommunen mit Publikationen, die an Radlerinnen und Radler vor Ort
gerichtet sind. In Flyern und Broschüren werden Themenstellungen behandelt, die
immer wieder eine wichtige Rolle im urbanen Stadtverkehr spielen (digital und
Print).
·
Jahresbericht zum Ende jeden Jahres (Rück- und Ausblick, Printform
und digital)
·
Veranstaltungen und Termine (Fachgespräch
mit Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann, Mitgliederversammlung,
Facharbeitskreistreffen, Fachexkursionen, Seminare, Fachtagungen,
Mobilitätsforum, u.a.)
Kosten: 4.000,- Euro
p. a. (Kommunen über 100.000 Einwohner)
Finanzierung:
HHSt. 5900.6610.6100 NEU (2000 €; Kompensation von 2.000 € über Einsparung
bei „Stadtradeln“ [ebenfalls 2000 € ] ) Quelle: Haushaltsplan 2017 –
Verwaltungshaushalt -Lfd. Nr. 76,
HHBeratungen v. 06.12.2016
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
4000
€ |
|
nein |
X |
ja |
4000
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
5900.6610.6100 |
Budget-Nr. |
im |
X |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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