Betreff
Änderung der Geschäftsverteilung: Bauaufsicht als eigenes Amt
Vorlage
OrgA/108/2017
Art
Beschlussvorlage - SB

1. Die bisherige Abteilung „Bauaufsicht“ wird aus der GWF ausgegliedert und als ein eigenständiges Amt „Bauaufsicht (BaF)“ geführt.

 

2. Die Funktionsbezeichnung der Stelle 65600 wird von „Abteilungsleitung Bauaufsicht“ in „Amtsleitung Bauaufsicht“ geändert.


Anlässlich der Neuausschreibung der technischen Amtsleitung (Stelle 65000) beantragt GWF mit Vfg. vom 15.02.2017 (Anlage 1) die Aufteilung der GWF in zwei Ämter, d.h. die Herauslösung der Bauaufsicht aus der GWF und die Bildung eines entsprechenden eigenen Amtes.

 

Die Bauaufsicht der Stadt Fürth war bis Ende 1996 als „Bauordnungsamt“ ein eigenständiges Amt und wurde dann zum Stellenplan 1997, TOP 4 dem Hochbauamt (jetzt GWF) angegliedert.

 

Diese Entscheidung hatte u.a. personalwirtschaftliche Hintergründe, da der seinerzeitige Amtsleiter des Bauordnungsamtes zum Amtsleiter des Hochbauamtes wurde und somit eine Stelle eingespart werden konnte. Trotzdem war durch die seinerzeitige Personalie entsprechendes Fachwissen in den Bereichen Bauordnung und Denkmalschutz vorhanden und diese Ämterzusammenlegung zunächst praktikabel.

 

Inzwischen sind viele personelle Änderungen eingetreten und es zeigt sich immer mehr, dass das hoheitlich tätige Fachamt Bauaufsicht und der fiskalisch tätige interne Dienstleister Gebäudewirtschaft (Sondervermögen) wenig Berührungspunkte haben.

Die KGSt sieht für Kommunen der Größenklasse 3 seit jeher für die Bauordnung ein eigenes Amt vor.

 Auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hat zuletzt mit Schreiben vom 11.01.2013 ein eigenständiges Bauaufsichtsamt empfohlen (vgl. ebenfalls Anlage 1).

 

In allen vergleichbaren bayerischen Städten (Erlangen, Ingolstadt, Regensburg, Würzburg) ist die Bauaufsicht ebenfalls ein eigenes Amt.

 

Die Abteilung „Bauaufsicht“ soll daher aus der GWF ausgegliedert und als eigenes Amt geführt werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: GWF-Vfg. vom 15.02.2017 sowie BKPV-Stellungnahme vom 11.01.2013