Betreff
Verkehrliche Ertüchtigung von sieben Lichtsignalanlagen im Bereich der Kapellenstraße – Baustufe 1b (neue Feuerwache)
Vorlage
SpA/493/2017
Art
Beschlussvorlage - AB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.

 

Die Lagepläne – FT 169, FT 171, FT172, FT 173, FT 174, FT 175 sowie FT 123 –Busspur Würzburger Straße – Instruktion Endfassung – von Februar 2017 werden als Vorplanung beschlossen.


Die stufenweise Modernisierung und Optimierung der Verkehrssteuerung wurde vom Bau- und Werkausschuss der Stadt Fürth im Juni 2016 (SpA/430/2016) beschlossen.

Die Kapellenstraße ist eine wichtige innerstädtische Hauptverkehrsachse des MIV und derzeit als Bundesstraße B8 klassifiziert. Im Zusammenhang mit der Verlegung des Standortes der Feuerwache vom Dr.-Henry-Kissinger-Platz an die Kapellenstraße (Friedhofweg) und der schritt­weisen Ertüchtigung der Lichtsignalsteuerung mit Einführung der Feuer­wehr­be­vor­rechtigung sind flankierende Maßnahmen der Aufwertung des öffentlichen Straßenraums sinnvoll und möglich.

Die vorhandenen Anlagen weisen sowohl in funktionaler wie gestalterischer Hinsicht Defizite auf, die zeitgleich mit der notwendigen Erneuerung der betreffenden Lichtsignalanlagen so weit wie möglich behoben werden sollen. Es ergeben sich dabei zusätzliche Anforderungen (z. B. Barrierefreiheit), aber auch Chancen zur Berücksichtigung der  Anforderungen aller Verkehrsteilnehmergruppen (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV) sowie die Steigerung der Leistungsfähigkeit durch behutsame Umorganisation des Verkehrsablaufs.

Die Fußgängerfurten, die bei einer Begehung im März 2016 mit dem Behindertenrat und der Behindertenbeauftragten festgelegt wurden sowie zwei weitere Fußgängerfurten (am Heckenweg und über die Heiligenstraße) werden mit getrennten Querungsstellen 0/6 cm, taktilem Blindenleitsystem sowie an den Lichtsignalanlagen mit akustischen und taktilen Signalgebern auf Anforderung ausgestattet.

Knotenpunkt Kapellenstraße / Heiligenstraße (FT 169)

Als Kompensation für die an der Ludwigbrücke unterbundene Wendemöglichkeit wird das Linkseinbiegen aus der Heiligenstraße in die Kapellenstraße Richtung Westen zugelassen, hierzu wird die Mittelinsel angepasst. Die Fußgängerquerung wird begradigt, auf eine einheitliche Furt-Breite von 4,50m gebracht (derzeit 4,20 - 4,80m) und näher an den Knotenpunkt verlegt, da zwei Schachtdeckel den Einbau des Blindenleitsystems an den vorgesehenen Stellen im Bestand nicht zulassen.

Knotenpunkt Kapellenstraße / Friedhofweg und Angerstraße (FT 171)

Die Führung des Radverkehrs längs der Kapellenstraße wird gemäß der aktuell gültigen StVO mit der Knotengeometrie in Einklang gebracht (Radverkehr muss auf die Kfz-Signale im Knotenpunktbereich achten und die Signalgeber auf der linken Seite und nicht rechts davon passieren). Der Radverkehr in Richtung Angerstraße erhält hier erstmals eine gesicherte Linksabbiegemöglichkeit im Gehwegbereich. Die Restbreite des Gehweges beträgt hier 1,50m. Eine Linksabbiegemöglichkeit wird auch für den Radverkehr in Richtung Friedhofweg auf dem vorhandenen Seitenraum vor der Lärmschutzwand eingerichtet. Hierzu muss das Schutzgeländer und die Straßenbeleuchtung nach hinten versetzt werden.

Knotenpunkt Kapellenstraße / Polizeiinspektion (FT 172)

Der zu schmale Gehwegbereich im Südostquadranten im Bereich der Fußgängerfurt wird verbreitert und in Form eines gemeinsamen Geh- und Radweges gewidmet. Hierbei wird ein Aufstellbereich für Fußgänger am Signalmast geschaffen, der einen Einbau des Blindenleitsystems und eine Vorbeifahrt des Radverkehrs hinter dem Fußgänger ermöglicht. Die bisherige Fußgänger-Doppelfurt über die Kapellenstraße wird im Verlauf gefluchtet und zusätzlich leicht nach Nordosten verlegt, die Mittelinsel weist dadurch dann eine größere Tiefe gegenüber heute auf. Die Furtbreite beträgt neu 5,00m, eine Mitbenutzung durch Radverkehr wird zugelassen.  Auf der Nordseite wird eine zusätzliche Aufstellfläche für den Radverkehr, der entweder aus Richtung „Kapellenruh“ oder von der Bonhoeffer-Brücke kommt, zur Querung der Kapellenstraße vorgesehen. Geringfügiger Grunderwerb (Freistaat Bayern) ist erforderlich.

Knotenpunkt Kapellenstraße / Saturn Parkhaus (FT 173)

Die Fußgängerfurt vor dem Parkhaus wird auf 4,00 m verbreitert, hierzu ist geringfügiger Grunderwerb erforderlich. Da die Dreiecksinsel vor der Parkhauszufahrt zu schmal für die Aufnahme eines Blindenleitsystems ist, wird sie in erforderlichem Maße vergrößert.

Der Rechtsabbieger zum Parkhaus wird künftig gegenüber Fußgängern gesichert. Die Absenkung an der Abbiegefahrbahn wird für eine zügige Führung des Radverkehrs verbreitert und es wird ein zusätzlicher Signalmast aufgestellt. Da die zweite Aufstellinsel an der Gebäudekante zu schmal für den Aufenthalt von Fußgängern ist und nicht verbreitert werden kann, wird sie entfernt.

Entsprechend dem heutigen Aufkommen ausschließlicher Rechtseinbieger wird die Lieferausfahrt vom Saturn nur noch mit Rechtseinbiegegebot (Richtung Ludwigbrücke) signalisiert und künftig gemeinsam mit dem Linksabbieger ins Saturnareal, nicht jedoch mehr zusammen mit der Ausfahrt Spahn freigegeben. Das wilde Parken an dieser Stelle wird durch Einfassung des Parkstreifens am Beginn unterbunden.

Knotenpunkt Maxbrücke / Uferstraße (FT 174)

Es werden zwei weitere Fußgängerquerungen nachgerüstet, so wie dies aus der Bevölkerung auch schon angeregt wurde. In den nordwestlichen Quadranten wird unter weitgehendem Erhalt des vorhandenen Bewuchses ein kombinierter Rad-/Gehweg (3,50m) eingebaut. Aus der Königstraße ist künftig auch das Geradeausfahren in die Uferstraße zulässig. Dies eröffnet neue legale Fahrmöglichkeiten, die auch jetzt schon nachgefragt werden, wie die Auswertung von Verkehrsbeobachtungen zeigt.

Im Knotenpunktbereich ist die geplante zusätzliche Andienungs-Rampe des neuen Vorplatzes vor der Stadthalle zu berücksichtigen. Diese bindet in die vorhandene Lieferzufahrt der Stadthalle ein, die jedoch aus Gründen der Befahrbarkeit entsprechend zu verbreitern ist.

Knotenpunkt Kapellenstraße / Würzburger Straße (FT 175)

An diesem Knoten werden alle Fußgängerquerungen barrierefrei gestaltet. Im Bereich der Treppenanlagen zur U-Bahn und zum Aufzug sowie zu den Bushaltestellen werden weitere taktile Leitsysteme installiert. Die vorhandene Fußgänger-Doppelfurt über die Würzburger Straße wird für einen Zweirichtungsradweg auf insgesamt 6,5m verbreitert. Der Zweirichtungsradweg in Richtung Heckenweg wird auf 2,50m verbreitert, ebenso die vorgelagerte Querung auf der Mittelinsel der Kapellenstraße auf insgesamt 6,75m. Der Inselkopf wird dabei für eine zügige Ausleitung von Linksabbiegern (Richtung Maxbrücke) entschärft.

Zusätzlich wird eine Radfurt in Richtung Westen eingerichtet, welche an der bestehenden U-Bahn-Entlüftung (Edelstahlsäule) vorbei über die vorhandene Dreiecksinsel geführt wird.

Die Bushaltestelle „Kulturforum“ in Richtung Innenstadt wird aufgrund der erforderlichen Nutzlänge von 25m hinter die Einmündung Förstermühle verlegt. Die ehemalige Zufahrt an der Freifläche vor der Einmündung wird im Zuge dessen zurückgebaut. Weil aufgrund von Sparten kein Standort für eine Wartehalle möglich ist, wird als Wetterschutz eine pavillonartige Dachkonstruktion ausreichender Höhe, die vom Radverkehr problemlos unterquert werden kann, vorgesehen.

Knotenpunkt Würzburger Straße / Billinganlage (FT 123)

Als ursächlicher Auslöser für die zu beobachtenden Stauungen auf der Kapellenstraße, die auch außerhalb der Hauptverkehrszeiten (HVZ) auftreten, wurde die LSA FT 123 Billinganlage identifiziert.

Die Leistungsfähigkeit kann jedoch nur um das benötigte Maß gesteigert werden, wenn die Geradeausfahrmöglichkeit aus der Cadolzburger Straße in Richtung stadtauswärts unterbunden wird. Damit wird die Zufahrt Cadolzburger Straße nur noch zum zweispurigen Rechtseinbiegen genutzt und es entstehen dort leistungssteigernde signaltechnische Verträglichkeiten. Die ursprünglichen Geradeausfahrer (ca. 40 Fz./Sph) werden über die Lehmusstraße geleitet und treten dann als Linksabbieger bzw. Wender an der Billinganlage auf, was zulässig bleibt.

Nur so kann eine dauerhaft stabile Feuerwehrbeschleunigung gewährleistet werden, des Weiteren sind positive Effekte auch für die Busbeschleunigung zu erwarten. Bauliche Eingriffe, wie etwa die Anlage eines weiteren Fahrstreifens in der Cadolzburger Str., der die Planfeststellung des Knotens betreffen würde, werden damit vermieden.

In der Zufahrt Würzburger Straße wird ein Bussonderfahrstreifen in rechter Seitenlage abmarkiert, wobei aufgrund der günstigen Topografie (Gefälle) auch das Radfahren ohne Überholmöglichkeit zugelassen werden kann. Unmittelbar hinter der Einmündung Lehmusstraße wird in Höhe der zu verlegenden und barrierefrei auszubauenden Haltestelle „Billinganlage“ eine Busschleuse zum gesicherten Wiedereinfädeln in den Verkehr eingerichtet.

Der Radfahrer kann an dieser Stelle einen evtl. haltenden Bus auf der linken Seite überholen. Aus Verkehrssicherheitsgründen (z. B. Blockieren der Umweltspur durch wartepflichtige Einbieger, erhöhte Nachfrage wegen Umlegung von Geradeausfahrern aus der Cadolzburger Str. und dem Neuverkehr aus angrenzenden Bauvorhaben) wird die Einmündung Lehmusstraße in die Signalisierung einbezogen und nur noch als zuführende Einbahnstraße ausgewiesen. Daraus ergibt sich weiterhin der Vorteil, dass Einbieger aus der Lehmusstraße sofort im freigehaltenen Stauraum in die linke Spur zum Linksabbiegen/Wenden wechseln können. Im Schatten der Rechtseinbieger der Lehmusstraße kann eine zusätzliche Fußgängerquerung eingerichtet werden, um u. a. den Haltestellenzugang und die Erreichbarkeit der Geschäfte zu verbessern. Der neue Vorknotenpunkt wird mitbeschleunigt. Der Geradeaus-verkehr aus der Würzburger Str. bleibt in seiner Leistungsfähigkeit gegenüber heute neutral.

An der Zufahrt Vacher Straße wird die Dreiecksinsel zugunsten einer barrierefreien (geradlinigen) Führung der Fußgänger aufgegeben, die Doppelfurt in eine Einfachfurt umgewandelt; dabei wird der Radverkehr künftig richtlinienkonform auf der Knoteninnenseite geführt. Stadteinwärts wird der Radverkehr aus Richtung Fritz-Mailaender-Weg auf die richtige Seite der Flutbrücke geleitet, indem die vorhandene vorgelagerte Furt an der Billinganlage mit einer Zweirichtungsradfurt ergänzt wird. Dies dient auch dem Radverkehr in Gegenrichtung mit Fahrziel Vacher Straße vom Fürthermare kommend.

Grüne Welle und Übersichtsplan der betroffenen Knotenpunkte

Die bisherige Grüne Welle verlief im Zuge der B8 von der Billinganlage über die Kapellenstraße und weiter über die Henri-Dunant-Straße zur Königstraße. Im Zuge der Rücknahme der Optimierungen für die Kirchweih 2016 wurde eine Teiloptimierung der Welle Kapellenstraße zwischen Billinganlage und Ludwigbrücke mit stärkerer Betonung der tageszeitabhängigen Hauptlastrichtung hergestellt, hierbei waren allerdings aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht alle betroffenen Signalanlagen geändert worden (Dem BWA wurde mündlich bereits berichtet).

Die noch verbliebenen Wellenbrüche im Bereich Ludwigbrücke - Erlanger Straße werden jedoch mit dem bevorstehenden Geräteaustausch in der Baustufe 1b eliminiert, so dass dann (tageszeitabhängig) eine durchgängige Grüne Welle zwischen Billinganlage und Poppenreuther Straße / A73 hergestellt werden kann.

Die Gesamtmaßnahme wird – einschließlich der Deckenerneuerung in der Würzburger Str. - vom TfA mit 1,7 Mio € veranschlagt. Die Aufteilung der Gesamtkosten auf mehrere Kosten-träger ist erforderlich. Die sieben Lichtsignalanlagen sind wegen der räumlichen Nähe zur neuen Feuerwache in Baustufe 1b eingeordnet, somit die Realisierung nach der Kreuzung Ludwigbrücke (Baustufe 1a) und vor der Königstraße (Baustufe 2) einzuplanen. Eine zeitlich verteilte Umsetzung ist nicht möglich. Die verkehrstechnische Detailplanung der Lichtsignalsteuerungen erfolgt durch SpA/Vpl.

Eine gekürzte Zusammenfassung der Instruktionsergebnisse ist nachfolgend aufgeführt, Insbesondere soweit sie nicht bereits in der überarbeiteten Planung berücksichtigt wurden:

Amt für Brand- und Katastrophenschutz (ABK):          
o. E.

Behindertenrat und Behindertenbeauftragte der Stadt Fürth:
Es bestehen keine Einwände, da die nach gemeinsamer Begehung mit SpA/Vpl im März 2016 festgelegten Fußgängerfurten allesamt barrierefrei ausgebaut werden.

Seniorenrat:
o. E.

Jugendamt:
o. E.

Gleichstellungsstelle:        
keine Stellungnahme

Stadtheimatpflege: 
keine Stellungnahme

Grünflächenamt (GrfA):     
keine Stellungnahme

Arbeitsgruppe Radverkehr Fürth (AGFF), Pfleger der Fuß- und Radwege Herr Stadtrat Riedel:
Die Einfahrten zu Reifen-Lorenz und Ärztehaus (FT 175) unterbrechen derzeit optisch den sonst gut erkennbaren Radweg und sollen daher so eingefärbt werden, dass der Vorrang des Radverkehrs im Längsverkehr verdeutlicht wird.
Die Ergänzung der Markierung und Einfärbung wird aufgenommen.

Eine Sicherung zwischen dem aus dem Heckenweg kommenden Radverkehr (mit Querungswunsch) und dem geradeaus in der Kapellenstraße weiterfahrenden Radverkehr wird angeregt.
Die Sicherung von Rad-Querverkehr vom Heckenweg, der möglicherweise auf das Freigabesignal der der angrenzenden Fußgängerfurt stadteinwärts fährt, ohne den Längs-Radverkehr der Kapellenstraße zu beachten, ist nicht zwingend notwendig, da es heute im Bestand zu keinen Auffälligkeiten kommt. Zur Verdeutlichung kann ein einzelnes Symbol VZ 205 „Vorfahrt achten“ als Fahrbahnmarkierung im Heckenweg vorgesehen werden.

Es wird angeregt, an der vorgelagerten Fußgängerquerung der Billinganlage eine Aufstellmöglichkeit für linksabbiegende Radfahrer aus Richtung Cadolzburger Straße zu schaffen.
Die Planung wurde dahingehend ergänzt.

Die neuen Querungen an der Einmündung Ufer-/Königstraße (FT 174) werden ausdrücklich begrüßt. Eine Verbreiterung des kombinierten Rad-/Gehwegs entlang der Uferstraße wird gewünscht sowie die Roteinfärbung der neuen Furt entlang der Brücke.
Da es sich um eine kombinierte Rad/Fußgängerfurt handelt, scheidet eine Roteinfärbung aus. Da der Gehweg mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ nicht benutzungspflichtig ist, wird eine verstärkte Führung der Radfahrer auf der Fahrbahn angestrebt und eine Verbreiterung ist nicht notwendig.

Die Busspur Würzburger Straße mit kombiniertem Radverkehr wird ausdrücklich begrüßt. Der in der Instruktion vorgesehene Radweg zwischen Hochstraße Nr. 5 und Ammscher Wirtschaft (FT 123, als möglicher Lückenschluss für Radverkehr vom F.-Mailaender-Weg kommend) wird nicht befürwortet.
Diese ursprünglich vorgesehene Radverkehrsführung wurde wiederverworfen und stattdessen die angemessen ausgebaute Zweirichtungsquerung an der vorgelagerten Fußgänger­schutz­anlage zum dortigen Wechsel des Radverkehrs der Billinganlage auf die Südseite ergänzt. Eine linksseitige Fahrt „in falscher Richtung“ ist laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschft (GDV) eine der Hauptunfallursachen im innerstädtischen Radverkehr und trägt zu einer erheblichen Eigengefährdung bei. Sie wird daher nicht mehr planmäßig neu eingerichtet. Ein etwaiger Fahrtwunsch weiter in die Rednitzauen kann von dieser Stelle aus ohnehin günstiger über die Vacher Str. und den Käppnerweg erfolgen.
Die Einrichtung einer durchgängigen „Nordtrasse“ stadteinwärts muss daher aus Sicherheits­gründen abgelehnt werden. Der Radverkehr fährt nur auf der richtigen Fahrbahnseite, über den vorhandenen Radfahrstreifen der Flutbrücke und erhält im Weiteren mehrere Möglichkeiten der Weiterfahrt zur Innenstadt. Die diesbezügliche Erweiterung der neuen Radfurt am Spectrum Ärztehaus in einen Zweirichtungsverkehr (FT 175) ist deswegen nicht notwendig und wäre auch nur mit erheblichem Aufwand (U-Bahn-Treppenbauwerke) oder dem Entfall des Gehwegs im Bereich der U-Bahn-Treppe zu realisieren.
Des Weiteren gibt es keine „variablen Räumzeiten“. Jede Veränderung an Verkehrsanlagen geht mit einer neuen Zwischenzeitenberechnung nach aktueller Richtlinienlage einher, deren Ergebnis signaltechnisch gesichert fest im Programm abläuft.
Die vorgelagerte Fußgänger- und Radquerung der Billinganlage wird aus Leistungs­fähig­keits­gründen – wie bisher auch – einmal an fester Stelle innerhalb der Grünen Welle freigegeben.

Der weitere Verlauf des kombinierten Rad-/Gehweges am Saturn in Richtung Kapellenstraße ist besser kenntlich zu machen.
Der Hinweis wird aufgenommen.

Die linksabbiegenden Radfahrer von der Kapellenstraße zum Friedhofweg könnten mit geeigneter Beschilderung über die Unterführung am Schießplatz geführt werden.
Da dies mit ca. 100m unnötigem Umweg und verlorenen Steigungen verbunden ist und die direkte Linksabbiegemöglichkeit kaum höheren Aufwand verursacht, wird sie auch weiterhin vorgesehen. Ein Radschutzstreifen in der Kapellenstraße zwischen Angerstr. und Heiligenstr. ist dagegen aus Platzgründen (zu schmale Fahrbahnen) nicht möglich.

infra fürth vb:
o. E. Der ursprünglich vorgesehene Standort einer Wartehalle neben Haus Würzburger Straße 5 ist wegen vieler Leitungen im Gehweg vermutlich so nicht möglich.
Es wird stattdessen eine variabler situierbare (und etwas höhere) Dachkonstruktion, die über den Radweg ragt, vorgesehen.

Liegenschaftsamt (LA):
o. E.

Polizeiinspektion Fürth:
Die Signalisierung mit dem Signalbegriff „Dunkel“ aus der Grundstücksausfahrt Spahn, die ge­gen­über dem Hauptverkehr auf der Kapellenstraße sichert, ist beizubehalten. Ansonsten o. E.

Straßenverkehrsamt (SVA):

Die geplante Unterbindung des Geradeausfahrens aus der Cadolzburger Straße und die neue Geradeausfahrmöglichkeit aus der Königstraße in die Uferstraße werden ausdrücklich befürwortet. Die Signalisierung mit dem Signalbegriff „Dunkel“ aus der Grundstücksausfahrt Spahn, die gegenüber dem Hauptverkehr auf der Kapellenstraße sichert, ist beizubehalten (nicht zwingend jedoch die Rot/Grün- Fußgängersignale auf dem durchgehenden Gehweg!).
Die Planung wurde dahingehend angepasst.

 

Telekommunikationsleitungen:
Die Telekom plant ggf. Arbeiten in diesem Bereich. Kabel Deutschland benötigt zur Planung mind. 3 Monate Vorlaufzeit. Rechtzeitige Koordination mit allen betroffenen Sparten ist erforderlich.


 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. Diverse

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

1300.9602.000 (Signaltechnik für Feuerwehreinsatzrouten)

300.9602.000 (Ertüchtigung Lichtsignalnetz)
6300.9531.000 (Busbeschleunigung)
6300.9530.0000 (Lichtzeichenanlagen (Pauschale für Ersatz))

 


7 Lagepläne