Der
Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis.
Die Lagepläne – FT 169, FT 171, FT172, FT 173, FT 174, FT 175 sowie FT 123 –Busspur Würzburger Straße – Instruktion Endfassung – von Februar 2017 werden als Vorplanung beschlossen.
Die stufenweise Modernisierung und Optimierung der Verkehrssteuerung wurde vom Bau- und Werkausschuss der Stadt Fürth im Juni 2016 (SpA/430/2016) beschlossen.
Die Kapellenstraße ist eine wichtige innerstädtische Hauptverkehrsachse des MIV und derzeit als Bundesstraße B8 klassifiziert. Im Zusammenhang mit der Verlegung des Standortes der Feuerwache vom Dr.-Henry-Kissinger-Platz an die Kapellenstraße (Friedhofweg) und der schrittweisen Ertüchtigung der Lichtsignalsteuerung mit Einführung der Feuerwehrbevorrechtigung sind flankierende Maßnahmen der Aufwertung des öffentlichen Straßenraums sinnvoll und möglich.
Die vorhandenen Anlagen weisen sowohl in funktionaler wie gestalterischer Hinsicht Defizite auf, die zeitgleich mit der notwendigen Erneuerung der betreffenden Lichtsignalanlagen so weit wie möglich behoben werden sollen. Es ergeben sich dabei zusätzliche Anforderungen (z. B. Barrierefreiheit), aber auch Chancen zur Berücksichtigung der Anforderungen aller Verkehrsteilnehmergruppen (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV) sowie die Steigerung der Leistungsfähigkeit durch behutsame Umorganisation des Verkehrsablaufs.
Die Fußgängerfurten, die bei einer Begehung im März 2016 mit dem Behindertenrat und der Behindertenbeauftragten festgelegt wurden sowie zwei weitere Fußgängerfurten (am Heckenweg und über die Heiligenstraße) werden mit getrennten Querungsstellen 0/6 cm, taktilem Blindenleitsystem sowie an den Lichtsignalanlagen mit akustischen und taktilen Signalgebern auf Anforderung ausgestattet.
Knotenpunkt
Kapellenstraße / Heiligenstraße (FT 169)
Als Kompensation für die an der Ludwigbrücke unterbundene Wendemöglichkeit wird das Linkseinbiegen aus der Heiligenstraße in die Kapellenstraße Richtung Westen zugelassen, hierzu wird die Mittelinsel angepasst. Die Fußgängerquerung wird begradigt, auf eine einheitliche Furt-Breite von 4,50m gebracht (derzeit 4,20 - 4,80m) und näher an den Knotenpunkt verlegt, da zwei Schachtdeckel den Einbau des Blindenleitsystems an den vorgesehenen Stellen im Bestand nicht zulassen.
Knotenpunkt
Kapellenstraße / Friedhofweg und Angerstraße (FT 171)
Die Führung des Radverkehrs längs der Kapellenstraße wird gemäß der aktuell gültigen StVO mit der Knotengeometrie in Einklang gebracht (Radverkehr muss auf die Kfz-Signale im Knotenpunktbereich achten und die Signalgeber auf der linken Seite und nicht rechts davon passieren). Der Radverkehr in Richtung Angerstraße erhält hier erstmals eine gesicherte Linksabbiegemöglichkeit im Gehwegbereich. Die Restbreite des Gehweges beträgt hier 1,50m. Eine Linksabbiegemöglichkeit wird auch für den Radverkehr in Richtung Friedhofweg auf dem vorhandenen Seitenraum vor der Lärmschutzwand eingerichtet. Hierzu muss das Schutzgeländer und die Straßenbeleuchtung nach hinten versetzt werden.
Knotenpunkt
Kapellenstraße / Polizeiinspektion (FT 172)
Der zu schmale Gehwegbereich im Südostquadranten im Bereich der Fußgängerfurt wird verbreitert und in Form eines gemeinsamen Geh- und Radweges gewidmet. Hierbei wird ein Aufstellbereich für Fußgänger am Signalmast geschaffen, der einen Einbau des Blindenleitsystems und eine Vorbeifahrt des Radverkehrs hinter dem Fußgänger ermöglicht. Die bisherige Fußgänger-Doppelfurt über die Kapellenstraße wird im Verlauf gefluchtet und zusätzlich leicht nach Nordosten verlegt, die Mittelinsel weist dadurch dann eine größere Tiefe gegenüber heute auf. Die Furtbreite beträgt neu 5,00m, eine Mitbenutzung durch Radverkehr wird zugelassen. Auf der Nordseite wird eine zusätzliche Aufstellfläche für den Radverkehr, der entweder aus Richtung „Kapellenruh“ oder von der Bonhoeffer-Brücke kommt, zur Querung der Kapellenstraße vorgesehen. Geringfügiger Grunderwerb (Freistaat Bayern) ist erforderlich.
Knotenpunkt
Kapellenstraße / Saturn Parkhaus (FT 173)
Die Fußgängerfurt vor dem Parkhaus wird auf 4,00 m verbreitert, hierzu ist geringfügiger Grunderwerb erforderlich. Da die Dreiecksinsel vor der Parkhauszufahrt zu schmal für die Aufnahme eines Blindenleitsystems ist, wird sie in erforderlichem Maße vergrößert.
Der Rechtsabbieger zum Parkhaus wird künftig gegenüber Fußgängern gesichert. Die Absenkung an der Abbiegefahrbahn wird für eine zügige Führung des Radverkehrs verbreitert und es wird ein zusätzlicher Signalmast aufgestellt. Da die zweite Aufstellinsel an der Gebäudekante zu schmal für den Aufenthalt von Fußgängern ist und nicht verbreitert werden kann, wird sie entfernt.
Entsprechend dem heutigen Aufkommen ausschließlicher Rechtseinbieger wird die Lieferausfahrt vom Saturn nur noch mit Rechtseinbiegegebot (Richtung Ludwigbrücke) signalisiert und künftig gemeinsam mit dem Linksabbieger ins Saturnareal, nicht jedoch mehr zusammen mit der Ausfahrt Spahn freigegeben. Das wilde Parken an dieser Stelle wird durch Einfassung des Parkstreifens am Beginn unterbunden.
Knotenpunkt
Maxbrücke / Uferstraße (FT 174)
Es werden zwei weitere Fußgängerquerungen nachgerüstet, so wie dies aus der Bevölkerung auch schon angeregt wurde. In den nordwestlichen Quadranten wird unter weitgehendem Erhalt des vorhandenen Bewuchses ein kombinierter Rad-/Gehweg (3,50m) eingebaut. Aus der Königstraße ist künftig auch das Geradeausfahren in die Uferstraße zulässig. Dies eröffnet neue legale Fahrmöglichkeiten, die auch jetzt schon nachgefragt werden, wie die Auswertung von Verkehrsbeobachtungen zeigt.
Im Knotenpunktbereich ist die geplante zusätzliche Andienungs-Rampe des neuen Vorplatzes vor der Stadthalle zu berücksichtigen. Diese bindet in die vorhandene Lieferzufahrt der Stadthalle ein, die jedoch aus Gründen der Befahrbarkeit entsprechend zu verbreitern ist.
Knotenpunkt
Kapellenstraße / Würzburger Straße (FT 175)
An diesem Knoten werden alle Fußgängerquerungen barrierefrei gestaltet. Im Bereich der Treppenanlagen zur U-Bahn und zum Aufzug sowie zu den Bushaltestellen werden weitere taktile Leitsysteme installiert. Die vorhandene Fußgänger-Doppelfurt über die Würzburger Straße wird für einen Zweirichtungsradweg auf insgesamt 6,5m verbreitert. Der Zweirichtungsradweg in Richtung Heckenweg wird auf 2,50m verbreitert, ebenso die vorgelagerte Querung auf der Mittelinsel der Kapellenstraße auf insgesamt 6,75m. Der Inselkopf wird dabei für eine zügige Ausleitung von Linksabbiegern (Richtung Maxbrücke) entschärft.
Zusätzlich wird eine Radfurt in Richtung Westen eingerichtet, welche an der bestehenden U-Bahn-Entlüftung (Edelstahlsäule) vorbei über die vorhandene Dreiecksinsel geführt wird.
Die Bushaltestelle „Kulturforum“ in Richtung Innenstadt wird aufgrund der erforderlichen Nutzlänge von 25m hinter die Einmündung Förstermühle verlegt. Die ehemalige Zufahrt an der Freifläche vor der Einmündung wird im Zuge dessen zurückgebaut. Weil aufgrund von Sparten kein Standort für eine Wartehalle möglich ist, wird als Wetterschutz eine pavillonartige Dachkonstruktion ausreichender Höhe, die vom Radverkehr problemlos unterquert werden kann, vorgesehen.
Knotenpunkt
Würzburger Straße / Billinganlage (FT 123)
Als ursächlicher Auslöser für die zu beobachtenden Stauungen auf der Kapellenstraße, die auch außerhalb der Hauptverkehrszeiten (HVZ) auftreten, wurde die LSA FT 123 Billinganlage identifiziert.
Die Leistungsfähigkeit kann jedoch nur um das benötigte Maß gesteigert werden, wenn die Geradeausfahrmöglichkeit aus der Cadolzburger Straße in Richtung stadtauswärts unterbunden wird. Damit wird die Zufahrt Cadolzburger Straße nur noch zum zweispurigen Rechtseinbiegen genutzt und es entstehen dort leistungssteigernde signaltechnische Verträglichkeiten. Die ursprünglichen Geradeausfahrer (ca. 40 Fz./Sph) werden über die Lehmusstraße geleitet und treten dann als Linksabbieger bzw. Wender an der Billinganlage auf, was zulässig bleibt.
Nur so kann eine dauerhaft stabile Feuerwehrbeschleunigung gewährleistet werden, des Weiteren sind positive Effekte auch für die Busbeschleunigung zu erwarten. Bauliche Eingriffe, wie etwa die Anlage eines weiteren Fahrstreifens in der Cadolzburger Str., der die Planfeststellung des Knotens betreffen würde, werden damit vermieden.
In der Zufahrt Würzburger Straße wird ein Bussonderfahrstreifen in rechter Seitenlage abmarkiert, wobei aufgrund der günstigen Topografie (Gefälle) auch das Radfahren ohne Überholmöglichkeit zugelassen werden kann. Unmittelbar hinter der Einmündung Lehmusstraße wird in Höhe der zu verlegenden und barrierefrei auszubauenden Haltestelle „Billinganlage“ eine Busschleuse zum gesicherten Wiedereinfädeln in den Verkehr eingerichtet.
Der Radfahrer kann an dieser Stelle einen evtl. haltenden Bus auf der linken Seite überholen. Aus Verkehrssicherheitsgründen (z. B. Blockieren der Umweltspur durch wartepflichtige Einbieger, erhöhte Nachfrage wegen Umlegung von Geradeausfahrern aus der Cadolzburger Str. und dem Neuverkehr aus angrenzenden Bauvorhaben) wird die Einmündung Lehmusstraße in die Signalisierung einbezogen und nur noch als zuführende Einbahnstraße ausgewiesen. Daraus ergibt sich weiterhin der Vorteil, dass Einbieger aus der Lehmusstraße sofort im freigehaltenen Stauraum in die linke Spur zum Linksabbiegen/Wenden wechseln können. Im Schatten der Rechtseinbieger der Lehmusstraße kann eine zusätzliche Fußgängerquerung eingerichtet werden, um u. a. den Haltestellenzugang und die Erreichbarkeit der Geschäfte zu verbessern. Der neue Vorknotenpunkt wird mitbeschleunigt. Der Geradeaus-verkehr aus der Würzburger Str. bleibt in seiner Leistungsfähigkeit gegenüber heute neutral.
An der Zufahrt Vacher Straße wird die Dreiecksinsel zugunsten einer barrierefreien (geradlinigen) Führung der Fußgänger aufgegeben, die Doppelfurt in eine Einfachfurt umgewandelt; dabei wird der Radverkehr künftig richtlinienkonform auf der Knoteninnenseite geführt. Stadteinwärts wird der Radverkehr aus Richtung Fritz-Mailaender-Weg auf die richtige Seite der Flutbrücke geleitet, indem die vorhandene vorgelagerte Furt an der Billinganlage mit einer Zweirichtungsradfurt ergänzt wird. Dies dient auch dem Radverkehr in Gegenrichtung mit Fahrziel Vacher Straße vom Fürthermare kommend.
Grüne
Welle und Übersichtsplan der betroffenen Knotenpunkte
Die bisherige Grüne Welle verlief im Zuge der B8 von der Billinganlage über die Kapellenstraße und weiter über die Henri-Dunant-Straße zur Königstraße. Im Zuge der Rücknahme der Optimierungen für die Kirchweih 2016 wurde eine Teiloptimierung der Welle Kapellenstraße zwischen Billinganlage und Ludwigbrücke mit stärkerer Betonung der tageszeitabhängigen Hauptlastrichtung hergestellt, hierbei waren allerdings aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht alle betroffenen Signalanlagen geändert worden (Dem BWA wurde mündlich bereits berichtet).
Die noch verbliebenen Wellenbrüche im Bereich Ludwigbrücke - Erlanger Straße werden jedoch mit dem bevorstehenden Geräteaustausch in der Baustufe 1b eliminiert, so dass dann (tageszeitabhängig) eine durchgängige Grüne Welle zwischen Billinganlage und Poppenreuther Straße / A73 hergestellt werden kann.
Die Gesamtmaßnahme wird – einschließlich der
Deckenerneuerung in der Würzburger Str. - vom TfA mit 1,7 Mio € veranschlagt.
Die Aufteilung der Gesamtkosten auf mehrere Kosten-träger ist erforderlich. Die
sieben Lichtsignalanlagen sind wegen der räumlichen Nähe zur neuen Feuerwache
in Baustufe 1b eingeordnet, somit die Realisierung nach der Kreuzung
Ludwigbrücke (Baustufe 1a) und vor der Königstraße (Baustufe 2) einzuplanen.
Eine zeitlich verteilte Umsetzung ist nicht möglich. Die verkehrstechnische
Detailplanung der Lichtsignalsteuerungen erfolgt durch SpA/Vpl.
Eine gekürzte Zusammenfassung der
Instruktionsergebnisse ist nachfolgend aufgeführt, Insbesondere soweit sie
nicht bereits in der überarbeiteten Planung berücksichtigt wurden:
Amt für Brand- und Katastrophenschutz (ABK):
o. E.
Behindertenrat und Behindertenbeauftragte der Stadt
Fürth:
Es bestehen keine Einwände, da die nach gemeinsamer Begehung mit SpA/Vpl im
März 2016 festgelegten Fußgängerfurten allesamt barrierefrei ausgebaut werden.
Seniorenrat:
o. E.
Jugendamt:
o. E.
Gleichstellungsstelle:
keine Stellungnahme
Stadtheimatpflege:
keine Stellungnahme
Grünflächenamt (GrfA):
keine Stellungnahme
Arbeitsgruppe Radverkehr Fürth (AGFF), Pfleger der
Fuß- und Radwege Herr Stadtrat Riedel:
Die Einfahrten zu Reifen-Lorenz und
Ärztehaus (FT 175) unterbrechen derzeit optisch den sonst gut erkennbaren
Radweg und sollen daher so eingefärbt werden, dass der Vorrang des Radverkehrs
im Längsverkehr verdeutlicht wird.
Die Ergänzung der Markierung und
Einfärbung wird aufgenommen.
Eine Sicherung zwischen dem aus dem Heckenweg
kommenden Radverkehr (mit Querungswunsch) und dem geradeaus in der
Kapellenstraße weiterfahrenden Radverkehr wird angeregt.
Die Sicherung von Rad-Querverkehr vom
Heckenweg, der möglicherweise auf das Freigabesignal der der angrenzenden
Fußgängerfurt stadteinwärts fährt, ohne den Längs-Radverkehr der Kapellenstraße
zu beachten, ist nicht zwingend notwendig, da es heute im Bestand zu keinen
Auffälligkeiten kommt. Zur Verdeutlichung kann ein einzelnes Symbol VZ 205
„Vorfahrt achten“ als Fahrbahnmarkierung im Heckenweg vorgesehen werden.
Es wird angeregt, an der vorgelagerten
Fußgängerquerung der Billinganlage eine Aufstellmöglichkeit für linksabbiegende
Radfahrer aus Richtung Cadolzburger Straße zu schaffen.
Die Planung wurde dahingehend ergänzt.
Die neuen Querungen an der Einmündung
Ufer-/Königstraße (FT 174) werden ausdrücklich begrüßt. Eine Verbreiterung des
kombinierten Rad-/Gehwegs entlang der Uferstraße wird gewünscht sowie die
Roteinfärbung der neuen Furt entlang der Brücke.
Da es sich um eine kombinierte
Rad/Fußgängerfurt handelt, scheidet eine Roteinfärbung aus. Da der Gehweg mit
dem Zusatz „Radfahrer frei“ nicht benutzungspflichtig ist, wird eine verstärkte
Führung der Radfahrer auf der Fahrbahn angestrebt und eine Verbreiterung ist
nicht notwendig.
Die Busspur Würzburger Straße mit kombiniertem
Radverkehr wird ausdrücklich begrüßt. Der in der Instruktion vorgesehene Radweg
zwischen Hochstraße Nr. 5 und Ammscher Wirtschaft (FT 123, als möglicher
Lückenschluss für Radverkehr vom F.-Mailaender-Weg kommend) wird nicht
befürwortet.
Diese ursprünglich vorgesehene
Radverkehrsführung wurde wiederverworfen und stattdessen die angemessen
ausgebaute Zweirichtungsquerung an der vorgelagerten Fußgängerschutzanlage
zum dortigen Wechsel des Radverkehrs der Billinganlage auf die Südseite
ergänzt. Eine linksseitige Fahrt „in falscher Richtung“ ist laut Gesamtverband
der Deutschen Versicherungswirtschft (GDV) eine der Hauptunfallursachen im
innerstädtischen Radverkehr und trägt zu einer erheblichen Eigengefährdung bei.
Sie wird daher nicht mehr planmäßig neu eingerichtet. Ein etwaiger Fahrtwunsch
weiter in die Rednitzauen kann von dieser Stelle aus ohnehin günstiger über die
Vacher Str. und den Käppnerweg erfolgen.
Die Einrichtung einer durchgängigen „Nordtrasse“ stadteinwärts muss daher aus
Sicherheitsgründen abgelehnt werden. Der Radverkehr fährt nur auf der
richtigen Fahrbahnseite, über den vorhandenen Radfahrstreifen der Flutbrücke
und erhält im Weiteren mehrere Möglichkeiten der Weiterfahrt zur Innenstadt.
Die diesbezügliche Erweiterung der neuen Radfurt am Spectrum Ärztehaus in einen
Zweirichtungsverkehr (FT 175) ist deswegen nicht notwendig und wäre auch nur
mit erheblichem Aufwand (U-Bahn-Treppenbauwerke) oder dem Entfall des Gehwegs
im Bereich der U-Bahn-Treppe zu realisieren.
Des Weiteren gibt es keine „variablen Räumzeiten“. Jede Veränderung an
Verkehrsanlagen geht mit einer neuen Zwischenzeitenberechnung nach aktueller
Richtlinienlage einher, deren Ergebnis signaltechnisch gesichert fest im
Programm abläuft.
Die vorgelagerte Fußgänger- und Radquerung der Billinganlage wird aus Leistungsfähigkeitsgründen
– wie bisher auch – einmal an fester Stelle innerhalb der Grünen Welle
freigegeben.
Der weitere Verlauf des kombinierten Rad-/Gehweges am
Saturn in Richtung Kapellenstraße ist besser kenntlich zu machen.
Der Hinweis wird aufgenommen.
Die linksabbiegenden Radfahrer von der Kapellenstraße
zum Friedhofweg könnten mit geeigneter Beschilderung über die Unterführung am Schießplatz
geführt werden.
Da dies mit ca. 100m unnötigem Umweg und
verlorenen Steigungen verbunden ist und die direkte Linksabbiegemöglichkeit
kaum höheren Aufwand verursacht, wird sie auch weiterhin vorgesehen. Ein
Radschutzstreifen in der Kapellenstraße zwischen Angerstr. und Heiligenstr. ist
dagegen aus Platzgründen (zu schmale Fahrbahnen) nicht möglich.
infra fürth vb:
o. E. Der ursprünglich vorgesehene Standort einer Wartehalle neben Haus
Würzburger Straße 5 ist wegen vieler Leitungen im Gehweg vermutlich so nicht
möglich.
Es wird stattdessen eine variabler
situierbare (und etwas höhere) Dachkonstruktion, die über den Radweg ragt,
vorgesehen.
Liegenschaftsamt (LA):
o. E.
Polizeiinspektion Fürth:
Die Signalisierung mit dem
Signalbegriff „Dunkel“ aus der Grundstücksausfahrt Spahn, die gegenüber dem
Hauptverkehr auf der Kapellenstraße sichert, ist beizubehalten. Ansonsten o. E.
Straßenverkehrsamt (SVA):
Die geplante Unterbindung des
Geradeausfahrens aus der Cadolzburger Straße und die neue Geradeausfahrmöglichkeit
aus der Königstraße in die Uferstraße werden ausdrücklich befürwortet. Die
Signalisierung mit dem Signalbegriff „Dunkel“ aus der Grundstücksausfahrt
Spahn, die gegenüber dem Hauptverkehr auf der Kapellenstraße sichert, ist
beizubehalten (nicht zwingend jedoch die Rot/Grün- Fußgängersignale auf dem
durchgehenden Gehweg!).
Die Planung wurde dahingehend angepasst.
Telekommunikationsleitungen:
Die Telekom plant ggf. Arbeiten in
diesem Bereich. Kabel Deutschland benötigt zur Planung mind. 3 Monate
Vorlaufzeit. Rechtzeitige Koordination mit allen betroffenen Sparten ist
erforderlich.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
X |
ja |
Hst.
Diverse |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: 1300.9602.000
(Signaltechnik für Feuerwehreinsatzrouten) 300.9602.000
(Ertüchtigung Lichtsignalnetz) |
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7 Lagepläne