Für BWA am 15.03.2017:
Die Vorlage des Baureferats wird zur Kenntnis genommen.
Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung der Projektgenehmigung für das Deckenbauprogramm 2017 – Teil 2 Rad- und Fußwege, einschließlich der Beseitigung des Grünstreifens.
Für StR am 29.03.2017:
Die Vorlage des Baureferats wird zur Kenntnis genommen.
Der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung für das Deckenbauprogramm 2017 – Teil 2 Rad- und Fußwege, einschließlich der Beseitigung des Grünstreifens.
Die Gesamtkosten für das Deckenbauprogramm 2017 – Teil 2 Rad- und Fußwege belaufen sich auf ca. 203.500,00€
Im Rahmen des Deckenbauprogramms 2017 – Teil 2 Rad- und Fußwege ist es vorgesehen, bei nachfolgenden Rad- und Fußwegen die Asphaltdeckschicht zu erneuern.
Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren sollen im Deckenbauprogramm auch die Rad- und Fußwege wie folgt mit einer neuen Deckschicht versehen werden, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen.
(Kosten ohne
Auflagen des Naturschutzes)
Gemeinsamer Rad- und Fußweg Heckenweg zwischen Scherbsgraben
und Kapellenstraße 13.500,- €
Gemeinsamer Rad- und Fußweg Käppnerweg zwischen Vacher Straße
und Käppnersteg 45.000,- €
Gemeinsamer Rad- und Fußweg Käppnerweg zwischen Käppnersteg
und Friedhofsteg 50.000,- € (1)
Getrennter Rad- und Fußweg zwischen Ulmenweg und
Ulmenstraße 95.000,- € (2)
203.500,- €
(1) davon 25.000,- € aus der Radfahrpauschale zur Entfernung des Grünstreifens
(2) davon 70.000,- € aus der Radfahrpauschale zur Entfernung des Grünstreifens
In diesem Zusammenhang soll auch der sich jeweils zwischen den Rad- und Fußwegen vorhandene Grünstreifen bei den Rad- und Fußwegen Käppnerweg zwischen Käppnersteg
und Friedhofsteg und dem Rad- und Fußweg zwischen Ulmenweg und Ulmenstraße entfernt und durch einen Wegeoberbau ersetzt werden. Hiermit wird die Möglichkeit geschaffen, gemeinsame bzw. getrennte Rad- und Fußwege einzurichten.
Für den gemeinsamen Rad- und Fußweg Käppnerweg zwischen Käppnersteg und Friedhofsteg und den getrennten Rad- und Fußweg zwischen Ulmenweg und Ulmenstraße wurden Instruktionsverfahren eingeleitet. Deren vorläufiges Instruktionsergebnis sich wie folgt gestaltet:
TfA/Bh: ohne Einwand
infra: o.E.; Ulmenweg: Verlegung der Beleuchtung erforderl. Kosten 25.000,- €
SpA: ohne Einwand
GrfA: ohne Einwand; Schutzmaßnahmen an vorhandenen Bäumen
LA: ohne Einwand; ggfs. Verpachtetes Grundstück kündigen
Telekom: ohne Einwand; Leitungen beachten
Vodafone: ohne Einwand; Leitungen beachten
Main-Donau-
Netzgesellschaft.: ohne Einwand
Bayernwerk: ohne Einwand
Kabel Deutschland: ohne Einwand; Leitungen beachten
Beauftrage für
Menschen mit
Behinderung: Einwände: Käppnerweg: Ein gemeinsamer Geh- und Radweg stellt
eine Gefahrensituation dar. Es werden Bodenindikatoren gefordert, die taktil erfasst werden können (Trennung zwischen Rad- und Gehweg).
Ulmenweg: Es werden Bodenindikatoren gefordert, die taktil erfasst werden können.
WV Knoblauchsland: ohne Einwand; Leitungen beachten
StEF: ohne Einwand; Leitungen beachten. Die Zugänglichkeit zu Schächten,
Bauwerken etc. muss erhalten bleiben.
Bund
Naturschutz: die Befestigung zwischen den bisherigen Asphaltstreifen wird für wenig erheblich eingestuft. Für die zusätzliche Versiegelung ist ein naturschutzrechtlicher Ausgleich zu schaffen. Eine Wegeerhöhung ist nicht zulässig. Es ist zu klären wie die Baustellenzufahrt erfolgen soll und welche Flächen dafür Beansprucht werden. Der Wurzelbereich des vorhandenen Baumbestandes ist hiervon freizuhalten.
Ausstehende Stellungnahmen: OA und untere Naturschutzbehörde
Da sich die geplanten Rad- und Fußwege im Landschaftsschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet sowie im Bereich zwischen Ludwigbrücke und Ulmenweg am Rand einer Fläche nach §13 d. Bay. Naturschutzgesetz befinden, ist die Stellungnahme des Ordnungsamtes ggf. noch zu berücksichtigen.
Der Umgriff der einzelnen Maßnahmen kann beiliegenden Plänen entnommen werden.
Die Bauarbeiten sollen 2017 durchgeführt werden.
Da die Arbeiten unmittelbar in den Verkehrsraum eingreifen, ist für die Verkehrsteilnehmer mit spürbaren Einschränkungen zu rechnen, welche jedoch leider unvermeidbar sind.
Die Kosten für das Deckenbauprogramm 2017 – Teil 2 Rad- und Fußwege wurden mit ca. 203.500,00 € ermittelt.
Diese untergliedern sich wie folgt:
Deckenbauprogramm : 108.500,00 €
Radwegpauschale: 95.000,00 €
Gesamt: 203.500,00
€
HHST ANSATZ beantragter
Projektmittelübertrag
6300.5130.3000 550.000,- € 443.800,- €
6600.5130.3000 350.000,-
€ 43.700,- €
Gesamt 900.000,-
€ 487.500,-
€ = 1.387.500,- €
Davon gebunden: 1.165.000,- €
Verbleiben: 222.500,- €
HHST ANSATZ HR
5900.9500.0000 105.000,- € 307.700,- €
Davon gebunden: 0,00 €
Verbleiben: 412.700,- €
Finanzierung:
*vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2017 durch die Regierung von Mittelfranken
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
203.500,00
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst. siehe oben* |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: Heckenweg zwischen Scherbsgraben und Kapellenstraße
Anlage 2: Käppnerweg zwischen Vacher Straße und Käppnersteg
Anlage 3 Käppnerweg zwischen Käppnersteg und Friedhofsteg sowie der Rad- und Fußweg
zwischen Ulmenweg – und Ulmenstraße
Anlage 4: Querschnitt Ulmenweg