Betreff
Errichtung des Ludwig-Erhard-Zentrums in der Ludwig-Erhard-Straße; Grundsatzbeschluss über die Bereitstellung des städt. Eigenanteils an der Förderung (Mehrkosten)
Vorlage
SpA/499/2017
Art
Beschlussvorlage - AB

1. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss / Stadtrat nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.

2. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

2.1 Die im Rahmen des Bundesprogrammes „Nationale Projekte des Städte-baus“ sowie der Städtebauförderung förderfähigen Kosten werden gem. beiliegendem Finanzierungsplan der Regierung von Mittelfranken finanziert.
Der Eigenanteil der Stadt Fürth beträgt max. 1.873.500 €

2.2 Voraussetzung hierfür ist die Abtretung von Mitteln der Bayer. Landesstiftung an die Stadt Fürth zur Eigenmittelverstärkung
(Altbau insgesamt      190.000 €, Neubau insgesamt 550.000 €).

2.3 Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2017 bereitzustellen und die haushaltsrechtliche Übertragbarkeit sicherzustellen.
           
2.4 Die bewilligten Mittel nebst städtischem Eigenanteil sind dinglich zu sichern.

2.5 Der Beschluss ergeht vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel (Städtebauförderung) zu Gunsten der Stadt Fürth.

2.6 Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag auf Grundlage des Finanzierungsmodells der Regierung von Mittelfranken zu stellen. Die Verwaltung wird bei einer entsprechenden Fördermittelbewilligung ermächtigt, die erforderlichen Mittel in einer Fördervereinbarung zu binden.


Gegenüber dem Geburtshaus des ehem. Bundeskanzlers, Wirtschaftsministers und Vaters der Sozialen Marktwirtschaft Ludwig Erhard wird durch die „Stiftung Ludwig-Erhard-Haus“ in einem Neubau – ergänzt durch das Garagengebäude im Rathaushof – ein Dokumentations-, Begegnungs- und Forschungszentrum über Ludwig-Erhard und die Soziale Marktwirtschaft entstehen. Das unter Denkmalschutz stehende Geburtshaus Ludwig-Erhard-Straße 5 selbst sowie das anschließende Gebäude Gartenstraße 6 (Altbau) werden saniert und dienen ebenfalls den Zielen des Ludwig-Erhard-Zentrums.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.09.2014 beschlossen, „… zur Bindung von Fördermitteln einen entsprechenden kommunalen Eigenanteil von bis zu 1.300.000 € bereit zu stellen  (Komplementärfinanzierung)“.

 

Die Finanzierung der aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ sowie aus der Städtebauförderung zuwendungsfähigen Kosten stellt sich – auf Basis der Kostenberechnung sowie der entsprechenden Bewilligungen wie folgt dar:

 

 

 

Gesamtfinanzierung Baukosten – ohne Ausstattung
(Altbau und Neubau, Stand Januar 2015):

 

Nationale Projekte - Anteil Bund

5.978.700 €

90 %

100%

Nationale Projekte - Anteil Stadt

664.300 €

10 %

StBauF - Anteil Bund/Land

4.140.200 €

80 %

100%

StBauF - Bayer. Landesstiftung (als EK-Ersatz)

501.750 €

9,70 %

StBauF - Anteil Stadt

533.350 €

10,30 %

Kapitalisierte Miete

391.000

 

 

Bayer. Landesstiftung (Rest)

95.650 €

 

 

Entschädigungsfonds

23.000 €

 

 

DSD/Bezirk

70.000 €

 

 

Eigenanteil Stiftung Ludwig-Erhard-Haus

202.900 €

 

 

Summe

12.600.850 €

 

 

 

Ein kommunaler Eigenanteil an der Förderung von ca. 10 % konnte erreicht werden, indem die Stiftung Ludwig-Erhard-Haus Fördermittel der Bayer. Landesstiftung an die Stadt Fürth zur Eigenmittelverstärkung abgetreten hat.

 

Mit einem kommunalen Eigenanteil von ca. 1.198.000 € wurde die Vorgabe des Stadtrates noch um 102.000 € unterschritten.

 

Die Stiftung Ludwig-Erhard-Haus hat nun mit Schreiben vom 03.03.2017 eine aktuelle Kostenprognose für Alt- und Neubau übermittelt:

Die Baukosten des Neubaus (ohne Ausstattung) werden sich nunmehr voraussichtlich auf 14.219.300 € belaufen, die des Altbaus auf 3.137.200 €.

 

Die unvorhersehbaren und ursprünglich nicht kalkulierten Mehrkosten werden von den betreuenden Architekten auf die derzeitige Konjunkturphase sowie auf weitere baukonstruktive, statische und gestalterische Gründe zurückgeführt.

 

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) hat hinsichtlich der Programmmittel „Nationale Projekte des Städtebaus“ bereits mit Schreiben vom 19.04.2016 mitgeteilt, dass der im Zuwendungsbescheid festgelegte Zuwendungsbetrag die Obergrenze der Förderung darstelle. Seitens des BBSR könnten über die bereits bewilligten Bundesmittel keine weiteren Gelder bereitgestellt werden.

 

Die Regierung von Mittelfranken hat mit Schreiben vom 20.03.2017 eine Finanzierungsmöglichkeit aus Städtebauförderungsmitteln (Regelfördersatz 60 % zzgl. Sondermittel des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen i. H. v. 20 %) erstellt. Weiterhin wurde die Möglichkeit der Eigenkapitalverstärkung durch Abtretung von bewilligten Fördermitteln der Bayer. Landesstiftung an die Stadt Fürth berücksichtigt:

Gesamtfinanzierung Baukosten- ohne Ausstattung (Stand März 2017):

 

Nationale Projekte - Anteil Bund

5.978.700 €

90 %

 

100 %

Nationale Projekte - Anteil Stadt

664.300 €

10 %

StBauF - Anteil Bund/Land

7.796.600 €

80 %

 

 

 

100 %

StBauF - Bayer. Landesstiftung (als EK-Ersatz)

740.000 €

7,5 %

StBauF - Anteil Stadt

1.209.200 €

12.5 %

Kapitalisierte Miete

391.000 €

 

 

Bayer. Landesstiftung (Rest)

 

 

 

Entschädigungsfonds

23.000 €

 

 

DSD/Bezirk

30.000 €

 

 

Eigenanteil Stiftung Ludwig-Erhard-Haus

523.700 €

 

 

Summe

17.356.500 €

 

 

 

 

 

 

 

Unter der Voraussetzung, dass die Mittel der Bayer. Landesstiftung (740.000 €) als Eigenkapitalverstärkung an die Stadt Fürth abgetreten werden, würde sich der städtische Eigenanteil somit auf 1.873.500 € belaufen (= 10,8 % der Gesamtkosten).

 

Die Anerkennung der Mehrkosten setzt gem. Regierungsschreiben vom 20.03.2017 ausdrücklich einen nach einzelnen Gewerken aufgeschlüsselten Nachweis voraus, dass die Mehrkosten unabweisbar und unvorhersehbar waren. Dieser Nachweis sei dem Zuwendungsantrag beizufügen.

 

Die Kosten der Ausstattung (Innenausstattung für Museum, Funktionsräume, Cafe, Forschungsbereich, museumspädagogische Ausstattung, etc.), selbst sind durch die Stiftung Ludwig-Erhard-Haus zu finanzieren.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

Lt. Finanzierung €

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Rücklagenentnahme und Aufstockung aus FAG-Überschuss.

 


Kostenprognose Team Reindl & Partner vom 02.03.2017 (Neubau / Altbau)

Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 20.03.2017