Betreff
Rangaubahn - Haltepunkt Alte Veste und Bahnübergang Aldringerstraße
Vorlage
SpA/500/2017
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag des Baureferenten dient zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für den Erwerb des denkmalgeschützten Wetterschutzhauses zu veranlassen (Kaufvoranfrage an die DB Immobilien GmbH in München).


Im Bau- und Werkausschuss am 20.07.2016 wurde der Erneuerung des Bahnsteigs Haltepunkt „Alte Veste“ grundsätzlich zugestimmt. Zu diesem Zeitpunkt gingen wir davon aus, dass die Unterlagen zur Erneuerung des Bahnüberganges Aldringer Straße bald nachgereicht würden.

Im Dezember 2016 kam die Bahn (DB Station & Service) auf die Verwaltung der Stadt Fürth mit der Bitte zu, dass die Verlegung des Bahnsteigs am Haltpunkt „Alte Veste“ auf das Jahr 2018 vorgezogen und damit unabhängig von der Erneuerung der Bahnübergangsanlagen realisiert werden sollte.

 

Da bei einer Verlegung des Bahnsteigs auf die Ostseite ein gesicherter Zugang nur mit einer kostspieligen Zwischenlösung und auch nur für einen Teil der Bahnkunden hätte gewährleistet werden können, wurde dies von der Verwaltung der Stadt Fürth nach stadtinterner Instruktion einhellig abgelehnt und gefordert, die Erneuerung des Haltepunktes zeitgleich mit der Erneuerung des Bahnübergangs Aldringerstraße durchzuführen. Dazu fand im Februar 2017 ein Gespräch mit Vertretern des Eisenbahn-Bundesamtes, der Regierung von Mittelfranken, DB Netz AG und DB Station und Service, der Stadt Zirndorf und der Stadt Fürth statt.

 

Ergebnis dieses Gesprächs ist die mündliche Zusage der Bahn (DB Netz AG), dass alle fünf Bahnübergänge an der Strecke zwischen Fürth Hauptbahnhof und Zirndorf im Jahr 2019 erneuert werden sollen. Die Erneuerung des Haltepunktes „Alte Veste“ wird dann von DB Station & Service ebenfalls auf das Jahr 2019 verschoben. Mit der gleichzeitigen Erneuerung des Bahnübergangs wird eine gesicherte fußläufige Erschließung von allen Seiten sichergestellt.

 

Derzeit besteht nur eine Plangenehmigung für den Bahnübergang Parkstraße, für die Bahnübergänge an der Forsthausstraße und Weiherhofer Straße ist sie beantragt und die Stadt Fürth hat dazu bereits Stellung genommen (BWA 11.05.2011). Für den Bahnübergang Aldringerstraße und Grenzstraße (Stadt Zirndorf) stehen die Genehmigungsverfahren noch aus.

Vor Beginn der Bahnübergangserneuerungen müssen zusätzlich noch die entsprechenden Kreuzungsvereinbarungen abgeschlossen werden.

 

Für die Anlage von Fahrradabstellanlagen ist die Stadt Fürth zuständig. Entsprechend der Anregung gemäß BWA-Beschluss vom 20.07.2016 sollen im denkmalgeschützten Wetterschutzhaus witterungsgeschützt Fahrradständer untergebracht werden. Um dies zu ermöglichen, muss die Stadt Fürth das Wetterschutzhaus erwerben. Zu den Unterhaltskosten wird GWF in der Sitzung direkt Stellung nehmen. Die Anlage der Fahrradständer wird von der Stadt Fürth in einem Gesamtpaket für B&R-Anlagen für mehrere Stationen beantragt, um nicht unter die Bagatellgrenze für Zuwendungen zu fallen. Zu den Gesamtkosten (Erwerb und Unterhalb sind noch keine abschließenden Angaben möglich.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: