Betreff
Änderung des Kommunalabgabengesetzes zum 01.04.2016
Vorlage
TfA/207/2017
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Bau- und Werkausschuss bzw. der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Vorlage der Verwaltung.

Der Stadtrat beschließt die zeitnahe Umsetzung der auf der Vorschlagsliste genannten Straßen bis August 2020.


Die Anfragen der CSU und der FDP können wie folgt beantwortet werden:

 

Am 01.04.2016 trat die Änderung vom 08.03.2016 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Kraft. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Einführung einer 25-jährigen Höchstfrist betreffend die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG). Diese tritt zum 01. April 2021 in Kraft.

 

Demnach dürfen Erschließungsbeiträge nicht mehr erhoben werden, wenn seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung der Erschließungsanlage 25 Jahre vergangen sind. Beginnend mit dem 01. April 2021 sind alle Erschließungsanlagen betroffen, bei denen mit der erstmaligen technischen Herstellung vor dem 31. März 1996 begonnen wurde, unabhängig von ihrem tatsächlichen Ausbauzustand.

 

In den Nachbarstädten Nürnberg, Erlangen und Schwabach ist die Problematik der Verjährung ebenfalls bekannt. Nach Rücksprache werden die noch nicht endgültig hergestellten Straßen dort anhand der Höhe der bereits getätigten Investitionen und etwaigen bereits erhobenen Vorausleistungen priorisiert. So können zumindest die Straßen, in die die Stadt schon erheblich investiert hat und folglich den größten Verlust machen würde bzw. sie Vorausleistungen erhoben hat, die bei Nichtabrechnen eventuell zurückzuzahlen wären, fertiggestellt und abgerechnet werden. Die Stadt Fürth hat für die betroffenen Straßen keine Vorausleistungen verlangt.

 

Alle betroffenen Straßen abrechenbar fertigzustellen, ist bis zum Stichtag am 01.04.2021 nicht zu schaffen. Eine Möglichkeit bestünde darin, wenigstens die Straßen, in die bisher am meisten investiert wurde fertig zu bauen und damit abrechenbar zu machen. Dafür müssten eventuell andere Maßnahmen (vor allem nicht abrechenbare) hinten angestellt werden.

 

Um die Straßen bis 2021 abrechenbar fertigzustellen, bräuchte es für die ermittelten Straßen eine genehmigte Vorplanung durch das Stadtplanungsamt, sowie eine Entwurfs- und Ausführungsplanung durch das Tiefbauamt. Im Haushalt müssten entsprechende Mittel bereitgestellt werden. Dann müssten die Straßen gebaut werden, sodass die Schlussrechnung vor dem 01.04.2021 bei der Stadt Fürth eingeht. Die Kosten wären damit abrechenbar und könnten noch mittels Erschließungsbeiträgen auf die Anlieger verteilt werden.

 

Die Straßen, in die bisher am meisten investiert wurde (= zwischen 10.000,- und 60.000,- € pro Straße) wurden begutachtet und anhand dessen auf einer Vorschlagsliste (siehe Anlage) festgehalten. Diese umfasst noch 14 der ehemals ca. 100 Straßen (bereits getätigte Gesamtinvestitionen für die 14 Straßen: ca. 420.000,- €). Sieben dieser Straßen sind auch schon bei StEF vorgemerkt bzw. wurden bereits begonnen. Außerdem besteht für einige dieser Straßen laut SpA bereits eine Vorplanung. Nach einer ersten groben Berechnung müssten für den Bau dieser Straßen ca. 7.000.000,- € investiert werden.

 

Die Erschließungsbeiträge für die restlichen Straßen können dann nicht mehr eingenommen werden. Das für den Bau dieser Straßen berechnete grobe Investitionsvolumen würde ca. 18.000.000,- € betragen. Ausgehend davon entgingen der Stadt somit grob geschätzt zwischen 4 und 6 Millionen Euro. Hierbei eingerechnet sind nicht die bereits getätigten Investitionen. Diese belaufen sich auf ca. 310.000,- €.

 

Um künftig das Verjähren von Erschließungsbeiträgen zu verhindern und damit den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zu beachten, sollte ein Straßenbauprogramm aufgestellt werden. Des Weiteren sollten bereits beschlossene Vorplanungen zeitnah und konsequent umgesetzt werden.

 

Es ist erforderlich, die Straßen bis August 2020 fertig zu stellen, damit die Schlussrechnungen, einschließlich möglicher Verzögerungen, bis spätestens März 2021 vorliegen. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

Geschätzt 7.000.000,00 €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst. wird für HH 2018  beantragt      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Vorschlagsliste