Betreff
Erhöhung der Pflegegelder für die Unterbringung von Kindern in Familien (§§ 33 SGB VIII Vollzeitpflege)
Vorlage
JgA/305/2017
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten empfiehlt dem Stadtrat, die vom Bayerischen Städtetag mit den aktuellen „Pflegekinderrichtlinien“ empfohlene Erhöhung des Pflegegeldes für Kinder in Vollzeitpflege zum 01.07.2017 durchzuführen.

 

Der Pflegegeldsatz erhöht sich damit wie folgt:

 

Altersstufen:

bis vollend. 6. Lj.

bis vollend. 12 Lj.

ab 13. Lj.

Vollzeitpflege bisher

780 €

878 €

1.010 €

Vollzeitpflege ab 01.07.2017

792 €

894 €

1.028 €

Darin Anteil des Unterhaltsbedarfs des Kindes

492 €

594 €

728 €

Wochenpflege

5 Tage (= 85 %)

673 €

760 €

874 €

Wochenpflege

6 Tage (= 92,5 %)

733 €

827 €

951 €

 


Das Pflegegeld für die Vollzeitpflege in Fürth wurde zuletzt mit Beschluss des Stadtrates vom 16.03.2016 zum 01.07.2016 erhöht.

 

Anmerkung: Der Städtetag hatte den Mitgliedsstädten seinerzeit die Übernahme der Anpassung zwar zum 01.01.2017 empfohlen. Dies wurde in Fürth nicht sofort umgesetzt, sondern wie bereits in den Vorjahren zeitversetzt beschlossen.

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten vom 04.02.2005 wurden für das JgA die bayernweit geltenden „Pflegekinderrichtlinien“ des Städtetags mit dem Ziel übernommen, regelmäßig auch die aktuellen Anpassungen durchzuführen. Die neue Fassung der gemeinsamen Empfehlungen vom Bayerischen Landkreistag und Bayerischen Städtetag vom 06.03.2017 liegt vor.

 

Die Pflegefamilien sind nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der Jugendhilfe. Kindern und Jugendlichen bieten sie eine gute Chance für ein gelingendes Leben. Ihre besondere Arbeit für die Jugendhilfe ist zusätzlich wertvoll, weil alternative Unterbringungen von Kindern in einer Jugendhilfeeinrichtung rund vier- bis fünfmal höhere Kosten verursachen.

 

Umliegende Jugendämter übernehmen die Anpassung der Vollpflegepauschalen im gleichen Umfang. Eine angemessene finanzielle Ausstattung der Pflegestelle ist unumgänglich. Ansonsten besteht die konkrete Gefahr nicht ausreichend Pflegestellen für neue Fälle zu gewinnen, was ebenfalls in stationäre Hilfen mündet.

 

Finanzielle Auswirkung:

Von der Erhöhung sind nur Pflegekinder betroffen, die in Fürth bei ihren Pflegeeltern leben. Dies sind aktuell 47 von insgesamt 69 Pflegekindern in Vollpflege. Für auswärtig untergebrachte Kinder gelten die Pflegesätze der dortigen Jugendämter.

Durch die Verschiebung der Erhöhung auf einen späteren Zeitpunkt, als vom Städtetag empfohlen, werden 2017 zunächst Einsparungen in Höhe von 4.230,00 € (durchschnittl. 15 € x 47 Kinder x 6 Monate) erzielt.

 

Ansonsten ergibt die Pflegesatzerhöhung jährliche Mehrausgaben in Höhe von ca. 8460,-- €. Die Kosten für die Vollzeitpflege werden im Sonderbudget 51500 in Unterabschnitt 4556.7612 abgerechnet. Dafür ist 2017 ein Betrag von  897.500 € eingestellt.

 

Die Haushaltsmittel 2017 werden nach Hochrechnung (RE 2016: 883.180,91 €) dafür ausreichen, so dass keine zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig wird.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

8460,-- €

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4556.7612

Budget-Nr. 51500

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: