Der Ausschuss für Jugendhilfe
und Jugendangelegenheiten empfiehlt dem Stadtrat, die vom Bayerischen Städtetag
mit den aktuellen „Pflegekinderrichtlinien“ empfohlene Erhöhung des
Pflegegeldes für Kinder in Vollzeitpflege zum 01.07.2017 durchzuführen.
Der
Pflegegeldsatz erhöht sich damit wie folgt:
Altersstufen: |
bis vollend. 6. Lj. |
bis vollend. 12 Lj. |
ab 13. Lj. |
Vollzeitpflege bisher |
780 € |
878 € |
1.010 € |
Vollzeitpflege ab
01.07.2017 |
792 € |
894 € |
1.028 € |
Darin Anteil des Unterhaltsbedarfs des Kindes |
492 € |
594 € |
728 € |
Wochenpflege 5 Tage (= 85 %) |
673 € |
760 € |
874 € |
Wochenpflege 6 Tage (= 92,5 %) |
733 € |
827 € |
951 € |
Das Pflegegeld für
die Vollzeitpflege in Fürth wurde zuletzt mit Beschluss des Stadtrates vom
16.03.2016 zum 01.07.2016 erhöht.
Anmerkung: Der Städtetag hatte
den Mitgliedsstädten seinerzeit die Übernahme der Anpassung zwar zum 01.01.2017
empfohlen. Dies wurde in Fürth nicht sofort umgesetzt, sondern wie bereits in
den Vorjahren zeitversetzt beschlossen.
Mit Beschluss des Ausschusses für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten
vom 04.02.2005 wurden für das JgA die bayernweit geltenden
„Pflegekinderrichtlinien“ des Städtetags mit dem Ziel übernommen, regelmäßig
auch die aktuellen Anpassungen durchzuführen. Die neue Fassung der gemeinsamen
Empfehlungen vom Bayerischen Landkreistag und Bayerischen Städtetag vom
06.03.2017 liegt vor.
Die Pflegefamilien sind nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der
Jugendhilfe. Kindern und Jugendlichen bieten sie eine gute Chance für ein
gelingendes Leben. Ihre besondere Arbeit für die Jugendhilfe ist zusätzlich
wertvoll, weil alternative Unterbringungen von Kindern in einer
Jugendhilfeeinrichtung rund vier- bis fünfmal höhere Kosten verursachen.
Umliegende Jugendämter übernehmen die Anpassung der Vollpflegepauschalen
im gleichen Umfang. Eine angemessene finanzielle Ausstattung der Pflegestelle
ist unumgänglich. Ansonsten besteht die konkrete Gefahr nicht ausreichend
Pflegestellen für neue Fälle zu gewinnen, was ebenfalls in stationäre Hilfen
mündet.
Finanzielle
Auswirkung:
Von der Erhöhung
sind nur Pflegekinder betroffen, die in Fürth bei ihren Pflegeeltern leben.
Dies sind aktuell 47 von insgesamt 69 Pflegekindern in Vollpflege. Für
auswärtig untergebrachte Kinder gelten die Pflegesätze der dortigen Jugendämter.
Durch die Verschiebung der Erhöhung auf einen späteren Zeitpunkt, als
vom Städtetag empfohlen, werden 2017 zunächst Einsparungen in Höhe von 4.230,00
€ (durchschnittl. 15 € x 47 Kinder x 6 Monate) erzielt.
Ansonsten ergibt die Pflegesatzerhöhung jährliche Mehrausgaben in Höhe
von ca. 8460,-- €. Die Kosten für die Vollzeitpflege werden im Sonderbudget
51500 in Unterabschnitt 4556.7612 abgerechnet. Dafür ist 2017 ein Betrag
von 897.500 € eingestellt.
Die Haushaltsmittel 2017 werden nach Hochrechnung (RE 2016: 883.180,91
€) dafür ausreichen, so dass keine zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig
wird.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
8460,--
€ |
|
nein |
x |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
4556.7612 |
Budget-Nr. 51500 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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