Betreff
KommunalBIT und Beitritt des ZV IT Franken, Verwaltungsvereinbarung, Zustimmung der Stadt Fürth, Neufassung der Unternehmenssatzung
Vorlage
Rf. II/139/2017
Art
Beschlussvorlage - AL

1.  Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Verwaltungsvereinbarung gem. Anlage 1 für den Beitritt des Zweckverbands Informationstechnik Franken als weiterer Träger von Kommunal­BIT zu unterzeichnen. Diese Ermächtigung schließt Änderungen gegenüber der Entwurfsfas­sung ein, soweit die Grundlagen des Entwurfs beibehalten werden.

2.  Dem Beitritt des Zweckverbands Informationstechnik Franken zu KommunalBIT und der Er­höhung des Stammkapitals um 10.000 € wird zugestimmt.

3.  Die in der KommunalBIT-Verwaltungsratssitzung am 03.04.2017 seitens der Verwaltungsrats­mitglieder der Stadt Fürth vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien beschlosse­ne Neufassung der KommunalBIT-Unternehmenssatzung (Anlage 2) wird genehmigt.

 


KommunalBIT ist bereits mit seiner geltenden Unternehmenssatzung für die Zusammenarbeit mit anderen JPöRs geöffnet und kann somit nicht nur für seine bisherigen Trägerstädte (Erlan­gen, Fürth und Schwabach) tätig werden. Der Zweckverband Informationstechnik Franken (ZV IT Franken), der im Dezember 2016 vom Markt Igensdorf und dem Zweckverband Abfallwirt­schaft Erlangen – Erlangen-Höchstadt gegründet wurde, soll KommunalBIT nun als weiterer Träger beitreten.

Das Vertragsverhältnis wird dann später zwischen den Mitgliedern des ZV IT Franken und Kom­munalBIT mit öffentlich-rechtlichem Vertrag begründet, der die vertragliche Klammer für den Servicekatalog (Rahmenbedingungen, Bestellkatalog mit Verrechnungsätzen, Leistungsbe­schreibungen, Service-Level-Agreements) bildet.

In der KommunalBIT-Verwaltungsratssitzung am 03.04.2017 wurde der Beschluss zur Sat­zungsänderung für den ZV IT Franken-Beitritt unter Vorbehalt der entsprechenden gleichlau­tenden zustimmenden Weisung der Gremien der Städte Erlangen, Fürth und Schwabach an die Verwaltungsratsmitglieder gefasst.

Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen wurden vom Steuerberater von KommunalBIT ge­prüft. Die rechtliche Konstruktion und die entsprechenden Dokumente wurden zusammen mit einem beauftragten Rechtsanwalt entwickelt und mit dem Rechtsamt der Stadt Erlangen sowie den Trägerstädten abgesprochen. Die Regierung von Mittelfranken als zuständige Aufsichtsbe­hörde hat nach Vorlage der Dokumente informell eine positive Beurteilung in Aussicht gestellt.

Einigung über den Beitritt und die Erhöhung des Stammkapitals

Die Antrag des Zweckverbands und die Einigung über den Beitritt erfolgt über eine Verwal­tungsvereinbarung (Ziff. 1 des Beschlussvorschlags), die von den Oberbürgermeistern der Trä­gerstädte und dem Verbandsvorsitzenden des ZV IT Franken abgeschlossen wird. In dieser Verwaltungsvereinbarung sind auch die Rahmenbedingungen des Beitritts und das weitere Vorgehen genannt. Da der ZV IT Franken bisher nur 2 Mitglieder hat, werden die (bisherigen) Träger in der Verwaltungsvereinbarung darauf verzichten, die Stammeinlage des ZV IT Franken in Höhe von 10.000 € vollständig einzufordern, da sonst die Umlage für die ZV-Mitglieder unver­hältnismäßig hoch ausfiele. Der ZV IT Franken geht davon aus, dass pro Mitglied 1.000 € für die Stammeinlage bei KommunalBIT gezahlt werden; weitere Mitglieder erlauben es dem ZV dann, die Stammeinlage sukzessive aufzufüllen.

Der Beitritt des Zweckverbands zu KommunalBIT und die Erhöhung seines Stammkapitals um 10.000 € (auf dann 60.000 €) erfordern gem. Art. 50 Abs. 6 Satz 2 KommZG die Zustimmung aller Träger; die Ziff. 2 des Beschlussvorschlags beinhaltet die diesbezügliche Zustimmung der Stadt Fürth.

Neufassung der Unternehmenssatzung

Die Satzung von KommunalBIT wird neu gefasst. Dabei wurde eine interne Freistellung des ZV IT Franken von der Haftung für Gewährsträger bei KommunalBIT vorgesehen, die den Zweck­verband dann vor allem für seine „kleineren“ Mitglieder attraktiv macht. Das wird durch ent­sprechende Regelungen bei der internen Gewinnverteilung und Verteilung der restlichen Werte bei Auflösung des Unternehmens für die Träger Erlangen, Fürth und Schwabach aufgefangen (vgl. § 15a der neuen Unternehmenssatzung). Die Anlage 3 enthält eine Synopse zur geltenden Unternehmenssatzung.

Über die Satzungsänderung entscheidet der Verwaltungsrat (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 12 der gel­tenden Unternehmenssatzung), wobei – wie vorstehend erläutert – der darin enthaltene Beitritt des ZV IT Franken sowie die damit verbundene Stammkapital-Erhöhung der Zustimmung aller Träger bedürfen. Für die von dieser Zustimmung nicht erfassten Satzungsänderungen können die Städte ihren Verwaltungsratsmitgliedern Weisungen erteilen (§ 6 Abs. 3 Satz 1). Hierauf ist die Ziff. 3 des Beschlussvorschlags im Sinne einer Genehmigung des Vorbehaltsbeschlusses (des KommunalBIT-Verwaltungsrats am 03.04.2017) ausgerichtet.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

ca. 1.000 €

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Die Veröffentlichungskosten für die Bekanntgabe der Neu­fassung der Unternehmenssatzung trägt KommunalBIT.

 


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