Betreff
Haushaltsgenehmigung 2017
Vorlage
Käm/467/2017
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat nimmt vom Schreiben der Regierung Mittelfranken vom 28.03.2017 (Kommunale Haushaltswirtschaft: Haushaltssatzung 2017 der Stadt Fürth – KommHV-Kameralistik – einschließlich des Stadtentwässerungsbetriebs Fürth und der Sondervermögen „Gebäudewirtschaft“, „Gewerbepark Hardhöhe-West" und „Städtisches Altenpflegeheim“) Kenntnis.

 

Er beschließt, der unter Ziffer 3 des o.g. Schreibens enthaltenen Auflage beizutreten.

 


Am 03.04.2017 erhielt die Stadt Fürth das Genehmigungsschreiben der Regierung von Mittelfranken vom 28.03.2017 (siehe Anlage). Die Genehmigung des Haushalts 2017 ist mit der folgenden Auflage verbunden:

 

„Die Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen für die Stadt werden unter folgender Auflage genehmigt:

 

Auflage zu 1.1 und 2.1

Die höheren Einnahmen bei den staatlichen Schlüsselzuweisungen (3.970 T€) sind in Höhe von 1.000 T€ der allgemeinen Rücklage zum Zwecke des Abbaus der Verschuldung zuzuführen.“

 

Die Genehmigung des Haushalts 2017 der Stadt Fürth wird somit – wie in den Vorjahren 2014 bis 2016 – unter der Auflage erteilt, dass ein Teil der überplanmäßigen Einnahmen bei den staatlichen Schlüsselzuweisungen für die Zuführung zu einer zweckgebundenen Rücklage verwendet wird (Zweckbindung Schuldentilgung).

 

Für das rechtswirksame Inkrafttreten der Haushaltssatzung erfordert es einen Beitrittsbeschluss des Stadtrates zu dieser Auflage.

 

Hinweis:

Der Haushaltsplan 2017 der Stadt Fürth (Band 1-3) wird in Kürze auf der Homepage der Stadt Fürth veröffentlicht, siehe http://www.fuerth.de/Home/fuerther-rathaus/Finanzen.aspx

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Anlage: Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 28.03.2017