Der
Stadtrat nimmt vom Schreiben der Regierung Mittelfranken vom 28.03.2017
(Kommunale Haushaltswirtschaft: Haushaltssatzung 2017 der Stadt Fürth –
KommHV-Kameralistik – einschließlich des Stadtentwässerungsbetriebs Fürth und
der Sondervermögen „Gebäudewirtschaft“, „Gewerbepark Hardhöhe-West" und
„Städtisches Altenpflegeheim“) Kenntnis.
Er beschließt, der unter Ziffer 3
des o.g. Schreibens enthaltenen Auflage beizutreten.
Am 03.04.2017 erhielt die Stadt Fürth das Genehmigungsschreiben der Regierung von Mittelfranken vom 28.03.2017 (siehe Anlage). Die Genehmigung des Haushalts 2017 ist mit der folgenden Auflage verbunden:
„Die Kreditaufnahmen und
Verpflichtungsermächtigungen für die Stadt werden unter folgender Auflage
genehmigt:
Auflage
zu 1.1 und 2.1
Die höheren Einnahmen bei den
staatlichen Schlüsselzuweisungen (3.970 T€) sind in Höhe von 1.000 T€ der
allgemeinen Rücklage zum Zwecke des Abbaus der Verschuldung zuzuführen.“
Die Genehmigung des Haushalts 2017 der Stadt Fürth wird somit – wie in den Vorjahren 2014 bis 2016 – unter der Auflage erteilt, dass ein Teil der überplanmäßigen Einnahmen bei den staatlichen Schlüsselzuweisungen für die Zuführung zu einer zweckgebundenen Rücklage verwendet wird (Zweckbindung Schuldentilgung).
Für
das rechtswirksame Inkrafttreten der Haushaltssatzung erfordert es einen
Beitrittsbeschluss des Stadtrates zu dieser Auflage.
Hinweis:
Der Haushaltsplan 2017 der Stadt Fürth (Band 1-3) wird in Kürze auf der Homepage der Stadt Fürth veröffentlicht, siehe http://www.fuerth.de/Home/fuerther-rathaus/Finanzen.aspx
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- Anlage: Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 28.03.2017