Der Umweltausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt

die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Leistungen der städt. Abfallwirtschaft

und die Betriebsordnungen für die Recyclinghöfe Atzenhof und Fürth sowie den Kompostplatz Burgfarrnbach nebst Anhängen.

Sie treten zum 01.07.2017 in Kraft. 


An den Recyclinghöfen und dem Kompostplatz der städt. Abfallwirtschaft werden Abfälle zur Beseitigung und Verwertung sowohl von privaten Haushalten als auch Gewerbebetrieben abgegeben. Für kostenpflichtige Anlieferungen wurden bisher Preise mit Umsatzsteuer verlangt. Die erhobenen Steuern wurden an das Finanzamt abgeführt.

 

Die Kämmerei hat die Abfallwirtschaft darauf aufmerksam gemacht, dass es eine Änderung in der Betrachtung der Besteuerung von abfallwirtschaftlichen Leistungen gegeben hat. Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR hier: Stadt Fürth) sind im Rahmen der Verwertung und Beseitigung der Abfälle aus privaten Haushalten sowie bei der Beseitigung gewerblicher Abfälle hoheitlich tätig. Diese Leistungen sind nicht (mehr) umsatzsteuerpflichtig.

Demgegenüber ist die Verwertung von Gewerbeabfall nicht den jPdöR, d.h. der städtischen Abfallwirtschaft gesetzlich zugewiesen. Soweit die öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger daher freiwillig die Verwertung von Gewerbeabfall übernehmen, ist weiterhin eine gewerbliche Tätigkeit der Abfallwirtschaft, also ein Betrieb gewerblicher Art (BgA), anzunehmen und Umsatzsteuer auszuweisen.

Um auf die Änderungen zu reagieren, sind die Entgelte, die auf den beiden Recyclinghöfen sowie dem Kompostplatz erhoben werden, neu zu regeln. Neben dem Wegfall der Umsatzsteuer im oben beschriebenen Umfang ergaben sich teilweise durch erhöhte Entsorgungspreise bei der Neukalkulation auch Änderungen in der Höhe der Entgelte.

Darüber hinaus hat das Rechtsamt darauf hingewiesen, dass die Recyclinghöfe und der Kompostplatz in privatrechtlicher Form geführt werden. Deshalb sind alle Entgelte zukünftig nicht mehr als öffentlich-rechtliche Gebühren in der Satzung, sondern in der Betriebsordnung auszuweisen. In der Gebührensatzung verbleibt lediglich ein Verweis auf die Entgelte in den jeweiligen Betriebsordnungen.

 

2. Zielsetzung der Neukalkulation

- unverändert bleiben die kostenfreien Anlieferungen für Wertstoffe, Schadstoffe sowie Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen und Kleinmengen von Siedlungsabfällen durch private Anlieferer

- ortsnahe Anliefermöglichkeit für Kleinmengen aus Kleingewerbebetrieben in der Stadt Fürth

- kostendeckende Entgelte für kostenpflichtige Anlieferungen

- Haushalte, die über die kostenfreie haushaltsübliche Menge anliefern, erhalten eine Entgeltrechnung ohne Umsatzsteuer

- Gewerbetreibende, die Abfälle zur Beseitigung anliefern, erhalten eine Entgeltrechnung ohne Umsatzsteuer

- Gewerbetreibende, die Abfälle zur Verwertung anliefern, erhalten eine Entgeltrechnung mit derzeit 19 % Umsatzsteuer

 

3. Entgelte Recyclinghöfe

 

Siedlungsabfälle:

Die Anlieferung von Siedlungsabfällen für Privathaushalte bis 300 Liter bleibt weiterhin kostenfrei.

Da es sich um Abfall zur Beseitigung handelt, wird sowohl für Privathaushalte als auch Gewerbetriebe keine Umsatzsteuer fällig. Es ergibt sich für Siedlungsabfälle (Restabfall, Baustellenabfälle, Gewerbeabfall etc ) ein neues Nettoentgelt von 176,00 €/t.

 

Recyclinghof

bisher: Preise incl. MwSt.

neu für Privatanlieferungen: Entgelt ohne MwSt.

neu für Gewerbeanlieferungen: Entgelt  ohne MwSt

Siedlungsabfälle (Restabfall, Gewerbeabfälle, Straßenkehricht, Baustellenabfälle etc)

222,00€/T

176,00€/T

 176,00€/T

 

 

Die Waage kann nach Eichgesetz für Abfälle zur Beseitigung erst ab 100 kg genutzt werden. Daher wird für Anlieferungen aus Privathaushalte über 300 l und unter 100 kg die Pauschale von 9,00 € ohne MwSt. erhoben. Bei gewerblichen Anlieferungen wird unter 100 kg ebenfalls die Pauschale von 9,00 € ohne MwSt. fällig.

 

 

Berechnungsgrundlage Abfall Beseitigung:

Restabfall €/T:

176,00€

entspricht für 100 kg:

                   17,60€

entspricht für 50 kg:

                      8,80€

gerundet ohne MwSt.:

                   9,00€

 

 

Altholz:

Der Holzpreis unterliegt weiter steigender Tendenz. Die aktuellen Preise sind nicht mehr kostendeckend. Der aktuelle Markpreis für Altholz Sorte I, II und III liegt um 160% und für Fensterholz Sorte AIV um 90% über dem aktuell gültigen Ausschreibungsergebnis. Unter Berücksichtigung von Transport- und allgemeinen Betriebskosten sowie den kurzfristig zu erwartenden erhöhten Entsorgungskosten ergibt sich für Privatanlieferungen ein Entgelt ohne Umsatzsteuer von 99,00 €/t für Altholz A I, II und III und für Altholz A IV von 174,00 €/t.

Anlieferungen bis 200 kg fallen  für Privathaushalte unter die Kleinmengenregelung und sind kostenfrei.

 

Recyclinghof

bisher: Preise incl. MwSt.

neu für Privatanlieferungen: Entgelt ohne MwSt.

Altholz, Sorte I, II, III

35,70€/T

99,00€/T

Fensterholz, Sorte IV

71,40€/T

174,00€/T

 

Da es sich um Abfall zur Verwertung handelt, werden gewerbliche Anlieferungen bis 200 kg mit einer Pauschale von 13 € inkl. MwSt. abgerechnet. Bei größeren Mengen werden die Gewerbebetrieb über ortsnahe Entsorger beraten.

 

 Berechnungsgrundlage:

Mischkalkulation

Gewerbliche Anlieferer

 

Altholz A II/III:

Altholz A IV:

=

€/T

99,00 €

174,00 €

 

entspricht für 100 kg:

9,90 €

17,40 €

10,92 € zzgl. MwSt

Ø  13 € inkl. MwSt

 

 

 

 

 

Sonstige Abfälle:

Für Gips und Glas  wird kein Entgelt mehr festgelegt. Kleinmengen aus Haushalten fallen ebenso wie auch Bauschutt und künstliche Mineralfaser (kMf) unter die kostenfreie Kleinanlieferung. Gewerbliche Kleinmengen von Gips und kMf werden gemäß Betriebsordnung über die Kleinanlieferpauschale für Siedlungsabfälle (9,00 € ohne MwSt.) abgerechnet. Bei größeren Mengen werden die Betriebe über ortsnahe Entsorger beraten.

 

Die Entgelte für Pkw-Reifen werden für Privatanlieferungen um die Umsatzsteuer reduziert. Bei Motorrad-Reifen verbleibt es aufgrund der geringen Differenz beim alten Preis.

 

Recyclinghof

bisher: Preise incl. MwSt.

neu für Privatanlieferungen: Entgelt ohne MwSt.

neu für Gewerbeanlieferungen: Entgelt  inkl. MwSt

Motorrad-Reifen

1,00€/Stück

1,00€/Stück

1,00€/Stück inkl. MwSt.

 

Pkw-Reifen

1,80€/Stück

1,50€/Stück

1,80€/Stück inkl. MwSt.

 

 

Weitere Abfälle werden gemäß Betriebsordnung weiterhin kostenfrei angenommen.

Darüber hinaus erfolgt eine Bereinigung der Entgeltliste. Es werden nur noch die Positionen aufgeführt, für die Entgelte anfallen.

 

 

4. Betriebsordnungen Recyclinghöfe

Der Anhang 1 (Annahme- und Entgeltliste) der Betriebsordnungen für die Recyclinghöfe Atzenhof und Fürth wurde den neuen Entgelten angepasst. Um die Liste übersichtlicher zu gestalten, wurde sie in den Abschnitt Privatanlieferungen und gewerbliche Anlieferungen getrennt.

Zudem werden folgende Änderungen in den Betriebsordnungen vorgeschlagen:

 

 

§3 Abfallentsorgungsleistungen – Die Fahrzeuggröße soll beschränkt werden, um zu Stoßzeiten die Möglichkeit zu haben, den Recyclinghof zu entlasten und Gefahren vorzubeugen

§7 Benutzerpflichten, Punkt 11 – Aufnahmen sind nur in Absprache gestattet, damit diese nicht „zweckentfremdet“ werden

§10 Zurückweisung – Autowracks sollte durch Kfz-Wracks ersetzt werden, um klarzustellen, dass beispielsweise auch keine LKW- Teile angenommen werden können.

§11 Annahme von Siedlungsabfälle, Punkt 3 – Das Wort „kostenfrei“ sollte gestrichen werden. Die Mengen sind im Anhang geregelt und der Punkt könnte somit missverstanden werden.

§13 Annahme von gefährlichen Abfällen, Punkt 1 – Schadstoffe von Kleingewerbebetrieben werden nicht angenommen, da Art und Menge nicht als haushaltsüblich anzusehen sind.

§16 Der Haftungsausschluss soll auf beauftrage Dritte erweitert werden.

 

5. Entgelte Kompostplatz

 

Grüngut:

Die Anlieferung von Grün- und Gartenabfälle bis 1m³ ist weiterhin kostenfrei.

Für größere Mengen aus Privatanlieferungen reduziert sich das Entgelt um die Umsatzsteuer auf 7,60 €/ angefangenen m³. Zur gerechteren Abrechnung wird zudem eine Staffelung der Entgelte auf ½ m³ vorgeschlagen.

Gewerbeanlieferungen bleiben unverändert bei 9,00 €/m³ incl. MwSt. Jeder weitere ½ m³ sollte mit 4,50 € incl. MwSt. abgerechnet werden.

 

Kompostplatz

bisher: Preis incl. MwSt.

neu für Privatanlieferungen: Entgelt ohne MwSt.

neu für Gewerbeanlieferungen: Entgelt inkl. MwSt.

Grün- und Gartenabfälle ab 1 m³

9,00€/m³

7,60 €/m³

9,00€/m³ inkl. MwSt.

jeder weitere ½ m³:

 

3,80 €

4,50€ inkl. MwSt.

Andere Bioabfälle

49,98€/t

49,98€/t inkl. MwSt.

 

 

 

 

Kompost:

Die Entgelte für Kompost Korngröße ≤ 15mm bleiben unverändert, da beim Verkauf weiterhin eine Umsatzsteuer von 7 % fällig ist.

Aus dem landwirtschaftlichen Bereich kamen Anfragen zur Abnahme von gröberem Kompost Korngröße ≤ 25mm. Dieses Material braucht im Gegensatz zum Feinkompost nur 1mal abgesiebt werden. Daher sollte dieser Kompost zu günstigeren Konditionen angeboten werden. Es wird ein Entgelt von 2 €/m³ inkl. 7 % MwSt. bei einer Mindestabnahme von 800 m³ im Jahr vorgeschlagen.

 

Fertigkompost Korngröße ≤ 25mm  ab 800 m³

 

 

2,00€/m³ inkl. MwSt.

 

 

Wurzelstöcke:

2008 wurde beschlossen, für die Entsorgung von Wurzelstöcken keine Gebühr mehr zu verlangen, da in der Zukunft mit einer kostenfreien Entsorgung gerechnet wurde. Aktuell fallen weiterhin Entsorgungskosten an. Da vermehrt größere Mengen an Wurzelstöcken von Gewerbebetrieben angeliefert wurden, wird vorgeschlagen die Gebühren nach dem System vor 2008 wieder einzuführen. Die angelieferten Wurzelstöcke sollen in drei Gruppen unterteilt und abgerechnet werden. Da es sich hierbei ebenfalls um einen Abfall zur Verwertung handelt, fällt für Gewerbebetriebe Umsatzsteuer an.

 

Wurzelstöcke

privat €           ohne. MwSt.

Gewerbebetriebe € inkl. MwSt.

mit 0 - 30 cm Kerndurchmesser

 5,00€/Stück

5,95€/Stück

mit 30 - 70 cm Kerndurchmesser

 15,00€/Stück

17,85€/Stück

ab 70 cm Kerndurchmesser

 30,00€/Stück

35,70€/Stück

 

 

5. Betriebsordnung Kompostplatz

Der Anhang 1 der Betriebsordnung wurde den neuen Entgelten angepasst.

Die Betriebsordnung sollte ebenfalls im §12 Haftung um die beauftragten Dritten erweitert werden.

 

6. Bemerkungen

Anlieferungen städt. Dienststellen auf dem Recyclinghof oder dem Kompostplatz sind entsprechend der geltenden Entgeltliste kostenpflichtig. Diese Innenumsätze innerhalb der Stadt Fürth unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Da sich dieses nicht nach außen trägt, hat es auch keine Auswirkungen auf die Satzung und Entgeltliste und wird nicht veröffentlicht.

Da zwischen der infra fürth, dem Klinikum fürth und der Stadt Fürth keine umsatzsteuerliche Organschaft vorliegt, muss bei Anlieferungen durch diese eine Rechnung mit offenem Umsatzsteuerausweis erstellt werden.

 

Die Entgeltkalkulation sowie die Satzungs- und Betriebsordnungsänderungen wurden vom RA, RpA und Käm geprüft. Es wurden keine Einwände erhoben, Anmerkungen wurden eingearbeitet.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung von Gebühren…

Kompostplatz Betriebsordnung

Kompostplatz Betriebsordnung Anhang 1

Recyclinghof Atzenhof Betriebsordnung

Recyclinghof Atzenhof Betriebsordnung Anhang 1

Recyclinghof Fürth Betriebsordnung

Recyclinghof Fürth Betriebsordnung Anhang 1