Betreff
Einstellung von Verwaltungsnachwuchskräften 2018
Vorlage
PA/462/2017
Art
Beschlussvorlage - SL

Zum 01.09.2018 werden im mittleren Funktionsbereich (2. Qualifikationsebene)
15 Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt.

Zum 01.10.2018 werden im gehobenen Funktionsbereich (3. Qualifikationsebene)
8 Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt. Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg) wird bei Vorliegen der Voraussetzungen entsprochen; jedoch nicht mehr als 2 Personen unter Anrechnung auf den Bedarf.

 

Evtl. nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zugewiesene Soldatinnen/Soldaten rechnen auf den Bedarf an.

 

Das Personalreferat wird ermächtigt, unterjährig vakant werdende Ausbildungsstellen (z.B. Ausbildungsabbruch/Nichtbestehen von Prüfungen) oder durch kurzfristige Absagen nicht besetzte Plätze nach Möglichkeit zeitnah nachzubesetzen. Zudem wird das Personalreferat ermächtigt, wenn trotz intensiver Bemühungen im Zuge des Auswahlverfahrens nicht genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden, auf die Besetzung von Ausbildungsplätzen zu verzichten und den Bedarf ggf. anderweitig zu decken. 


Dem Einstellungsvorschlag der Verwaltung geht eine Personalbedarfsplanung für das Jahr 2021 voraus, die sich auf prognostizierte Renteneintritte sowie statistische Mittelwerte stützt (siehe Anlage). Die Besetzung der Ausbildungsplätze im mittleren Funktionsbereich erfolgt mit Tarifbeschäftigten oder mit Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene. Die Aufschlüsselung erfolgt in enger Abstimmung mit der Personalvertretung unter Berücksichtigung der vorliegenden Bewerbungen. 2017 haben 4 von 8 einzustellenden Auszubildenden einen Migrationshintergrund = 50% Migrationsquote.

 

Auf den Einstellungsbedarf in der 3. Qualifikationsebene (3. QE) werden Beamtinnen und Beamte der 2. Qualifikationsebene, die sich für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg) bewerben und die förmlichen Voraussetzungen erfüllen, angerechnet. Es können pro Jahr höchstens 2 Beamtinnen oder Beamte dafür zugelassen werden.

 

Soldatinnen und Soldaten nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG), die auf Vorbehaltstellen zugewiesen werden, mindern ebenfalls den Einstellungsbedarf. Nach gegenwärtigem Stand wird für 2018 je eine Zuweisung in der 2. QE und der 3. QE erwartet.

 

Die Erfahrungen der letzten Auswahlverfahren zeigen, dass es auch für die Kommunen zunehmend schwieriger wird, geeignete Nachwuchskräfte zu rekrutieren. Von 32 eingeladenen Verwaltungsfachangestellten-Bewerberinnen und -Bewerbern im Jahr 2017 haben z.B. nur 25 Personen das Verfahren „bestanden“ und nur 18 Personen galten als „uneingeschränkt“ geeignet. Angesichts der hohen Anforderungen in der Verwaltungs- und der Berufsschule wie auch in der Praxis wäre ein Absenken der Auswahlkriterien allerdings nicht sinnvoll und teilweise, z.B. im Hinblick auf das bayernweit geltende Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses, auch rechtlich nicht möglich. Hinzu kommt, dass Bewerberinnen und Bewerber sich zunehmend kurzfristiger für oder gegen ein Stellenangebot entscheiden. Kurzfristige Absagen häufen sich. Die Personalverwaltung bittet daher, für den Fall, dass nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber die Auswahlverfahren mit „uneingeschränkt geeignet“ bestehen oder bei sehr kurzfristigen Absagen ohne Möglichkeit der Nachbesetzung, im Einzelfall auf die Besetzung von Ausbildungsplätzen verzichten zu dürfen. In diesen Fällen wird sich die Personalverwaltung, in Abstimmung mit der Personalvertretung, um anderweitige Lösungen zur Deckung von Personalbedarfen bemühen (z.B. externe Einstellung, Angestelltenlehrgänge I und II, personalwirtschaftliche Maßnahmen). Der personalpolitische Grundsatz, Bedarf durch eigene Ausbildung abzudecken, bleibt davon unberührt.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

1‘377.000 € für 3 Jahre GESAMT

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Bedarfsberechnung