Der Ausschuss für Jugendhilfe und
Jugendangelegenheiten/der Stadtrat nimmt den Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung
am 31.12.2015 und zur voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2018 und
2021 zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt,
1.
für
die Stadtteile, in denen nach der vom Ausschuss für Jugendhilfe und
Jugendangelegenheiten am 02.10.2013 und vom Stadtrat am 20.11.2013 als
Zielvorgabe beschlossenen Mindestbedarfsquote von Betreuungsplätzen für 40,6 % aller unter Dreijährigen, davon
Kinderkrippenplätze für 34,5 % aller unter Dreijährigen, noch
Kinderkrippenplätze fehlen (Bezirke 02, 04, 07, 10, 12, 15 und 18), am
tatsächlichen Bedarf orientierte Kinderkrippenprojekte in Kombination mit
Kindergärten zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
2.
die
im Kindergartenbereich aufgrund
steigender Kinderzahlen zunehmende Bedarfsdeckungslücke zu schließen und für
die Stadtteile, in denen Kindergartenplätze absehbar und ohne ausreichende
Ausgleichsmöglichkeiten in benachbarten Stadtteilen fehlen werden (Bezirke 03,
04, 11, 12, 14, 15 und 18), Projektvorschläge zur Neuschaffung von
Kindergartenplätzen zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung
vorzulegen.
3.
für
die Stadtteile, in denen bei der Betreuung
von Kindern im Grundschulalter in den kommenden Jahren entweder mit einer
erheblich unter dem gesamtstädtischen Durchschnittswert liegenden
Betreuungsquote (Bezirke 03 und 18) oder mit einer unter den gesamtstädtischen
Durchschnittswert sinkenden Betreuungsquote (Bezirke 01, 02, 04, 09, 10, 12 und
13) zu rechnen ist, Vorschläge zur Verbesserung bzw. Stabilisierung der Betreuungssituation
zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. die bereits eingeleiteten Maßnahmen fortzuführen und zu intensivieren, um die seit 2008 bestehende Diskrepanz zwischen der Anzahl der genehmigten Kindergartenplätze und den faktisch für Kinder im Kindergartenalter zur Verfügung stehenden Kindergartenplätzen, die 2015 durch eine Reduzierung des Gewichtungsfaktors für unter dreijährige Kinder in Kindergärten mit Vollendung des dritten Lebensjahres und durch eine Mehrung von Personalstunden gegenüber dem Jahr 2014 von 10,77 % auf 7,76 % der Platzkapazitäten zurückgegangen ist, weiter zu verringern.
Der als Anlage (PDF, 44 Seiten) beigefügte Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2015 und zur voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2018 und 2021 gliedert sich in vier Abschnitte sowie in einen Anhang mit elf Tabellen und einem Verzeichnis der Stadtteile in Fürth mit Bezirksnummern.
Nach einem Inhaltsverzeichnis (Seite 1) und einer Einleitung im I. Abschnitt (Seite 2 bis 3) enthält der Bericht im II. Abschnitt (Seiten 4 bis 12) eine ausführliche Bilanz der Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2015, die nach den Bereichen Kinderkrippen- und unter Dreijährigen-Betreuung, Kindergartenversorgung sowie Hort- und Gesamtversorgung für Kinder im Grundschulalter gegliedert ist.
Im III. Abschnitt (Seite 13 bis 20) folgt ein ausführlicher Ausblick auf die voraussichtliche Kindertagesstätten-Versorgung 2018 und 2021 und damit auf den Bedarf sowohl für die gesamte Stadt als auch für die einzelnen Stadtteile, der ebenfalls nach den Bereichen Kinderkrippen- und unter Dreijährigen-Betreuung, Kindergartenversorgung sowie Hort- und Gesamtversorgung für Kinder im Grundschulalter gegliedert ist.
Im IV. Abschnitt
(Seite 20 bis 21) erfolgt eine Zusammenfassung
mit Beschlussvorschlag.
Im Anhang des Berichtes zur Kindetagesstätten-Versorgung am 31.12.2015 und zur voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2018 und 2021 befinden sich auf den Seiten 23 bis 44 außerdem elf Tabellen und Übersichten zum Betreuungsangebot der Kinderkrippen und der Netze für Kinder, der allgemeinen Kindergärten und der Kinderhorte in der Stadt Fürth 2015, zu den Kinderkrippen- und den Kindergartenversorgungsgraden in Fürth nach Stadtteilen am 31.12.2015, zum Betreuungsangebot der allgemeinen Kindergärten in der Stadt Fürth 1991 bis 2015 (absolute Werte und Anteile in %), zu den Hort- und Gesamtbetreuungsgraden für Kinder im Alter von 6½ bis unter 11 Jahren nach Stadtteilen am 31.12.2015, zur voraussichtlichen Kindergartenversorgung in der Stadt Fürth nach Stadtteilen 2018 und zur voraussichtlichen Hort- und Gesamtbetreuung für Grundschulkinder in der Stadt Fürth nach Stadtteilen 2018 und 2021, zur Gesamtbevölkerung und zu den Kindern im Kindertagesstätten-Alter in Fürth 1990 bis 2015 sowie ein Verzeichnis der Stadtteile in Fürth nach Bezirksnummern.
Der in dieser Beschlussvorlage eingangs erwähnte Beschlussvorschlag zielt auf eine Deckung der sich für die Jahre 2018 und 2021 abzeichnenden Bedarfe, die sich aus den Bedarfsaussagen des Berichtes
- für den Bereich der Tagespflege auf Seite 14 (kein zusätzlicher Bedarf),
- für den Bereich der Kinderkrippen auf den Seiten 14 und 15. (punktueller zusätzlicher Bedarf),
- für den Bereich der Kindergärten auf den Seiten 15 bis 17 (erheblicher zusätzlicher Bedarf in den meisten Stadtteilen)
- und für den Bereich der Hort- und Gesamtbetreuung für Kinder im Grundschulalter auf Seite 19 (zusätzlicher Bedarf in einigen Stadtteilen vor allem ab 2019 bis 2021) ergeben.
Außerdem zielt der Beschlussvorschlag darauf, die seit 2008 bestehende Diskrepanz zwischen der Anzahl der genehmigten Kindergartenplätze und den faktisch für Kinder im Kindergartenalter zur Verfügung stehenden Kindergartenplätzen, die 2015 durch eine Reduzierung des Gewichtungsfaktors für unter dreijährige Kinder in Kindergärten mit Vollendung des dritten Lebensjahres und durch eine Mehrung von Personalstunden gegenüber dem Jahr 2014 von 10,77 % auf 7,76 % der Platzkapazitäten zurückgegangen ist, noch weiter zu reduzieren.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2015 und zur voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2018 und 2021 (PDF, 44 Seiten)