- Der Bau- und Werkausschuss
beschließt, die Sanierung für die Fl.-Nrn. 1120, 1120/18, 1120/25,
1120/36, 1117/6 Gem. Fürth als abgeschlossen zu erklären.
- Die Verwaltung wird beauftragt, Beschlüsse für eine entsprechende Anpassung der Sanierungssatzung (förmliche Änderung der Sanierungssatzung) vorzubereiten.
Im Sanierungsgebiet
"Innenstadt", Teilgebiet II "Innerstädtische Freiflächen"
besteht u. a. für den Abschluss bestimmter Mietverträge, den Grundverkehr sowie
die Belastung von Grundstücken eine Genehmigungspflicht gem. § 144 BauGB.
Der Eigentümer des
Hornschuch-Centers (Gabelsbergerstraße 1/Gebhardtstraße 17 – Hornschuch-Center,
Fl.-Nrn. 1120, 1120/18, 1120/25, 1120/36, 1117/6 Gem. Fürth) hat mit Schreiben
vom 20.04.2017 deren Entlassung aus dem Sanierungsverfahren / Sanierungsgebiet
beantragt.
Gem. § 163 Abs. 1
BauGB kann die Gemeinde die Sanierung für ein Grundstück als abgeschlossen
erklären, wenn das Grundstück entsprechend den Zielen und Zwecken der Sanierung
bebaut, modernisiert oder instandgesetzt ist oder genutzt wird. Liegen diese
Voraussetzungen vor, hat die Gemeinde auf Antrag des Eigentümers die Sanierung
für das Grundstück als abgeschlossen zu erklären.
Mit der o. a. Erklärung
entfallen die Genehmigungspflichten der §§ 144, 145 BauGB, der im Grundbuch
eingetragene Sanierungsvermerk wird gelöscht.
Sowohl aufgrund des
baulichen Zustandes als auch der Nutzungen ist die Anwendung des
Sanierungsrechts für die Grundstücke nicht erforderlich.
Vor dem
dargestellten Hintergrund wird vorgeschlagen,
1. die Sanierung für die beschriebenen
Flurstücke als abgeschlossen zu erklären,
2. in einem zweiten Schritt die
Sanierungssatzung entsprechend anzupassen.
Die Änderung der Sanierungssatzung erfolgt durch Änderungssatzung in einem separaten Beschlussverfahren.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan