Der Stadtrat nimmt vom Bericht
der Verwaltung Kenntnis.
Im Stadtgebiet Fürth wurden
durch die Ausländerbehörde des Bürgeramtes in der vergangenen Zeit keine
Abschiebungen von afghanischen Flüchtlingen veranlasst.
Die Ausländerbehörde der Stadt
Fürth ist nicht mehr für die Sachbehandlung ausreisepflichtiger afghanischer
Staatsbürger zuständig. Bislang in Fürth geführte Akten dieses Personenkreises
waren an die Zentrale Ausländerbehörde Mittelfranken (ZAB Mittelfranken), eine
Dienststelle der Regierung von Mittelfranken mit Dienstsitzen in Ansbach,
Nürnberg und Zirndorf abzugeben. Mit der Aktenübergabe ging auch die
ausländerrechtliche Zuständigkeit auf die ZAB Mittelfranken über.
Der Vollzug des Ausländerrechts
stellt generell einen Aufgabenbereich des übertragenen Wirkungskreises dar, in
dem die Stadt Fürth im Auftrag des Freistaates Bayern ihr zugewiesene Aufgaben
wahrnimmt und der Freistaat Bayern in Gestalt der ZAB Mittelfranken die
Sachbehandlung speziell afghanischer Ausreisepflichtiger jetzt direkt selbst
übernommen hat.
Soweit die Übernahme des
Münchener Beschlusses lediglich als kommunale Meinungsäußerung gedacht wäre,
steht eine solche dem Stadtrat natürlich frei. Meinungsäußerungen dieser Art
stünden allerdings in einem gewissen Spannungsverhältnis zur neutralen,
pflicht- und gesetzmäßigen Aufgabenerfüllung beim Vollzug des Ausländerrechts
durch die Stadt Fürth, insbesondere bei der Rückführung ausreisepflichtiger
Ausländer.
Integrative Fördermaßnahmen bei
anerkannten Flüchtlingen mit Bleiberecht werden bereits jetzt im Rahmen des
Möglichen durch die Ausländerbehörde der Stadt Fürth zur Anwendung gebracht.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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