Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und beauftragt das Baureferat/Grünflächenamt zur Wiederherstellung der Rasenflächen in der Willy-Brandt-Anlage
die Trampelpfade in den Abschnitten Ost und West durch Bodenlockerung und Rasenansaat mit einem Gesamtvolumen von ca. 58 T€ und Absperrung bis zur Abnahmefähigkeit zu beseitigen einschl. der Absperrung mit Rabattengeländer mit dem Ziel, das Durchlaufen in der Anlage außerhalb der dafür vorgesehenen Wege möglichst zu unterbinden.
die Trampelpfade in den Abschnitten Ost und West durch Bodenlockerung und Verlegung von Rollrasen mit einem Gesamtvolumen von ca. 64 T€ und Absperrung bis zur Abnahmefähigkeit zu beseitigen einschl. der Absperrung mit Rabattengeländer mit dem Ziel, das Durchlaufen in der Anlage außerhalb der dafür vorgesehenen Wege möglichst zu unterbinden.
Die dafür notwendigen Mittel sind überplanmäßig dem GrfA-Budget zur Verfügung zu stellen.
Die Realisierung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel voraussichtlich im Herbst 2017.
Anlass
Mit Beschluss des Bau- und
Werkausschusses vom 10.05.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, „Maßnahmen zu
benennen, die geeignet wären, die Willy-Brandt-Anlage vor weiterer Schädigung
zu schützen. Außerdem solle das Verhältnis von Aufwand und Kosten dargestellt
werden“. Zielsetzung dabei sollte sein, die vorhandenen Rasenflächen und den
Baumbestand in der Willy-Brandt-Anlage künftig vor Überbelastung durch
Fußgänger und Radfahrer zu schützen und die Bildung von Trampelpfaden und
Fahrspuren möglichst zu unterbinden.
Ausgangssituation
Die Willy-Brandt-Anlage kann
in zwei Abschnitte unterteilt werden:
·
Abschnitt Ost von der Jakobinenstraße bis zur Luisenstraße mit einer Gesamtbreite
von 20 bis 38 Metern und einer Länge von rd. 360 m. Auf der nördlichen Seite
verläuft ein zwei Meter breiter Asphaltweg, in diesem Abschnitt wird die Anlage
von Nord nach Süd an zwei Stellen mit Wegeverbindungen gequert.
·
Abschnitt West von der Luisenstraße bis zur Kirchenstraße mit einer Gesamtbreite von
17 Metern und einer Gesamtlänge von rd. 185 Metern. In diesem Abschnitt
verläuft in der Grünanlage nur auf den letzten 35 Metern ein asphaltierter Weg,
in den restlichen 135 Metern ist kein offizieller Weg vorhanden. Auf Höhe des
Anwesens Rudolf-Breitscheid-Straße 37 wird die Anlage durch eine Verkehrsfläche
unterbrochen, die die Königswarterstraße auf der Südseite mit der
Rudolf-Breitscheid-Straße auf der Nordseite der Anlage verbindet. Mittig in der
Anlage liegt eine Außengastromiefläche, die ca. 2/3 der gesamten Breite
einnimmt.
In beiden Abschnitten sind
Trampelpfade vorhanden, die jedoch von unterschiedlicher Ausprägung sind.
·
Abschnitt Ost: auf einer Gesamtlänge von ca. 356 m mit einer Breite zwischen 1,00 und
2,00 Metern parallel zum vorhandenen Asphaltweg auf der Südseite der Anlage
·
Abschnitt West: auf einer Gesamtlänge von ca. 135 m mit einer Breite um 4,00 bis 6,00
Metern am südlichen Rand der Anlage in Fortsetzung des kurzen asphaltierten
Weges von der Fürther Freiheit.
Daneben gibt es im Abschnitt
Ost noch querende Trampelpfade und flächige Trampelpfade an den vorhandenen
Querungen. Außerdem ist erkennbar, dass im Abschnitt Ost nördlich des bestehenden
Weges unter dem dichten Baumbestand ein weiterer Trampelpfad am Entstehen ist.
Nach den Erkenntnissen des
Grünflächenamts „erweitern“ sich diese Trampelpfade zunehmend und werden jedes
Jahr breiter und umfangreicher. Vor sieben bis acht Jahren wurden die
Holzbarrieren in der Anlage abgebaut, seit dieser Zeit ist eine stetige Zunahme
der Trampelpfade zu beobachten.
Bei den Entstehungsgründen
für die Trampelpfade können je nach Abschnitt der Anlage unterschiedliche Gründe
angenommen werden. Im Abschnitt West ist der sehr breite Pfad entstanden, weil
in diesem Bereich in der Anlage selbst kein Weg vorhanden ist, aber von der
Kirchenstraße ein Weg ankommt, der dann aber nicht fortgesetzt wird.
Im Abschnitt Ost ist der wesentlich
kleinere Trampelpfad parallel zum vorhandenen Weg offensichtlich entstanden,
weil die Anlage als „Hundelauslaufwiese“ dient. Zumindest kann man verstärkt
beobachten, dass in diesem Bereich sehr viele Hundebesitzer mit ihren Tieren
unterwegs sind. Und dies beginnt nun offensichtlich auch nördlich des Weges.
Daneben gibt es noch
„klassische“ Abkürzungs-Trampelpfade, sowohl bei bestehenden Querungen als auch
durch Wegebeziehungen von der Nord- zur Südseite, die nicht ausgebaut sind.
Diese sind jedoch sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Quantität
untergeordnet.
Neben des insgesamt
unbefriedigenden und „ungepflegten“ Gesamteindrucks entsteht durch die
dauerhafte Trittbelastung eine deutliche Verdichtung des Kronentraufbereichs
der Bäume mit den einschlägig bekannten Nachteilen für den Baumbestand.
Insgesamt befindet sich der Baumbestand in der Willy-Brandt-Anlage in keinem
schlechteren Zustand als Bäume an vergleichbaren Standorten im Stadtgebiet. Von
den insgesamt 223 kartierten Bäumen sind 32% der Vitalitätsstufe 0 („gesund bis
leicht geschädigt“), 41% der Vitalitätsstufe 1 („leicht bis mittelstark
geschädigt“) und 25% der Vitalitätsstufe 2 („mittelstark bis stark geschädigt“)
zuzuordnen. Die Vitalitätsbeurteilung ist sehr unterschiedlich und neben dem
Standort auch von Baumart abhängig. Allgemein lässt sich sagen das die Bäume
innerhalb der Grünanlage im Mittel weniger geschädigt sind als die Randbäume,
die ja klassische Straßenbäume sind und zudem durch Straßenverkehr,
Bautätigkeit etc. in Vergangenheit stark in Mitleidenschaft gezogen wurden. Bei
den Bäumen am Straßenrand ist wiederum der Bestand auf der Nordseite stärker
geschädigt als auf der Südseite, welches auf die wesentlich widerstandsfähige
Baumart „Sibirische Ulme“ (Ulmus pumila ssp. Arborea) zurückzuführen ist.
Der Baumbestand datiert aus
den Pflanzjahren 1900-2016, wobei der Schwerpunkt mit über 50% aus den
1950er-Jahren und 10% aus den Jahren davor stammt. Ca. 15% der Bestandsbäume
sind Neupflanzungen aus den Jahren 2000ff, die als Ersatz für Rodungen vom
Grünflächenamt ergänzt wurden.
1. Workshop am 31.05.2017
Am 31.05.2017 fand ein sehr gut besuchter 1. Workshop unter
Moderation des Quartiersmanagement statt. Neben Vertretern des
Stadtplanungsamtes war auch das Grünflächenamt in den Workshop einbezogen. In
einer der insgesamt vier Arbeitsgruppen ging es speziell um das Thema
„Unterhalt“ im Hinblick auf mögliche Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren
Schädigung der Anlage bzw. der vorübergehenden Wiederherstellung der Rasenflächen.
Während beim Abschnitt Ost weitgehend Einigkeit bestand, dass
dort die Trampelpfade beseitigt und die Rasenflächen wiederherzustellen seien,
wurde beim Abschnitt West kontrovers diskutiert. Von manchen Teilnehmern des
Workshops wurde ebenso wie im Abschnitt Ost eine Beseitigung der Trampelpfade
gefordert, von anderen Teilnehmern wurde darauf verwiesen, dass dort eine
Wegeverbindung fehle, die herzustellen sei. Die Vorschläge für diese
„offizielle“ Wegeverbindung reichten von wassergebundener Decke über
Asphaltwege bis hin zu einer aufgeständerten stegartigen Konstruktion.
Einigkeit konnte in dieser Frage nicht erzielt werden. Das vom
Quartiersmanagement eingeforderte „Stimmungsbild“ gab ein Ergebnis von 22:15
pro Beseitigung der Trampelpfade in beiden Abschnitten und gegen den Ausbau
einer Wegeverbindung in westlichen Abschnitt.
Vorschlag
Baureferat/Grünflächenamt
Das Grünflächenamt schlägt
vor, in beiden Abschnitten auf einer Länge von insgesamt ca. 500 m und einer
Breite zwischen 2 und 5 Metern mit einer Fläche von insgesamt ca. 1.500 m² die
verdichteten Flächen der Trampelpfade in Handarbeit zu lockern, sandigen
Oberboden einschl. Bodenhilfsstoffe in geringer Andeckstärke zwischen 0 und 10
Zentimeter aufzubringen und entweder Rasen anzusäen oder Rollrasen zu verlegen.
Die gesamte Vegetationsfläche ist für die Dauer der Maßnahme einschl.
Fertigstellungspflege (abnahmefähiger Zustand) dauerhaft mit Bauzäunen
abzusperren. Die Vorhaltezeit der Bauzäune beträgt bei Rasenansaat zehn, bei
Rollrasen fünf Wochen. Die Maßnahme könnte auf der Gesamtlänge in einem
Abschnitt oder aufgeteilt in drei Abschnitten durchgeführt werden, wobei im
letzteren Fall die Gesamtdauer der Maßnahme sich auf 30 Wochen erstrecken
würde. Die Gesamtkosten der vorbeschriebenen Maßnahmen liegen bei 51 T€ bei
Rasenansaat und 57 T€ bei Rollrasen, wobei es finanziell keinen Unterschied
macht, ob die Maßnahme in einem Zuge oder in drei Abschnitten durchgeführt
wird.
Zum Versuch der Verhinderung
der Neu-Entstehung der Trampelpfade wird vorgeschlagen, an allen bisherigen
Zugängen Rabattengeländer aus Metall anzubringen, analog zu dem bereits
bestehenden Rabattengeländer an der Luisenstraße. Im Gegensatz zu den
Baumschutzgittern der Baumscheiben im Stadtgebiet oder der „Schiller-Bänder“
handelt es sich dabei um eine kostengünstige Variante, die aus einfachen
Materialien und Restbeständen hergestellt werden kann. Die Gesamtlänge summiert
sich auf rd. 200 m in zehn Ausführungsabschnitten. Die Baukosten belaufen sich
dabei auf rd. 7.000 €. Das Betreten der Anlage außerhalb der befestigten Wege
wird dadurch für den Fußgänger nicht unmöglich, jedoch wegen des notwendigen
Übersteigens erschwert. Das Befahren der Fläche mit Fahrrädern ist dann
untersagt.
Einfaches
Rabattengeländer an der Luisenstraße (2016)
Weiteres Vorgehen
Vom Bau- und Werkausschuss
wäre festzulegen, ob überhaupt eine solche provisorische Maßnahme durchzuführen
ist und wenn ja, ob in beiden Abschnitten oder nur im Abschnitt Ost.
Sofern die vorgeschlagenen
Maßnahmen durchgeführt werden sollen, wären die Mittel überplanmäßig im
Verwaltungshaushalt 2017 zur Verfügung zu stellen. Die Maßnahme muss
ausgeschrieben und in Fremdvergabe durchgeführt werden, da das eigene Personal
nicht über die entsprechenden zeitlichen Ressourcen verfügt. Sinnvoller Weise
sollte die Maßnahme in Fremdvergabe im Herbst 2017 durchgeführt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
58.000-64.000
€ |
|
nein |
X |
ja |
o.A. € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. 6700 |
im |
X |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: ohne
Deckungsvorschlag |
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