Betreff
Hornschuchpromenade - Willy-Brandt-Anlage Maßnahmen zur Beseitigung der Trampelpfade
Vorlage
GrfA/065/2017
Aktenzeichen
1707-170
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und beauftragt das Baureferat/Grünflächenamt zur Wiederherstellung der Rasenflächen in der Willy-Brandt-Anlage

 

        die Trampelpfade in den Abschnitten Ost und West durch Bodenlockerung und Rasenansaat mit einem Gesamtvolumen von ca. 58 T€ und Absperrung bis zur Abnahmefähigkeit zu beseitigen einschl. der Absperrung mit Rabattengeländer mit dem Ziel, das Durchlaufen in der Anlage außerhalb der dafür vorgesehenen Wege möglichst zu unterbinden.

 

        die Trampelpfade in den Abschnitten Ost und West durch Bodenlockerung und Verlegung von Rollrasen mit einem Gesamtvolumen von ca. 64 T€ und Absperrung bis zur Abnahmefähigkeit zu beseitigen einschl. der Absperrung mit Rabattengeländer mit dem Ziel, das Durchlaufen in der Anlage außerhalb der dafür vorgesehenen Wege möglichst zu unterbinden.

 

Die dafür notwendigen Mittel sind überplanmäßig dem GrfA-Budget zur Verfügung zu stellen.

 

Die Realisierung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel voraussichtlich im Herbst 2017.

 


Anlass

Mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 10.05.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, „Maßnahmen zu benennen, die geeignet wären, die Willy-Brandt-Anlage vor weiterer Schädigung zu schützen. Außerdem solle das Verhältnis von Aufwand und Kosten dargestellt werden“. Zielsetzung dabei sollte sein, die vorhandenen Rasenflächen und den Baumbestand in der Willy-Brandt-Anlage künftig vor Überbelastung durch Fußgänger und Radfahrer zu schützen und die Bildung von Trampelpfaden und Fahrspuren möglichst zu unterbinden.

 

Ausgangssituation

Die Willy-Brandt-Anlage kann in zwei Abschnitte unterteilt werden:

 

·                Abschnitt Ost von der Jakobinenstraße bis zur Luisenstraße mit einer Gesamtbreite von 20 bis 38 Metern und einer Länge von rd. 360 m. Auf der nördlichen Seite verläuft ein zwei Meter breiter Asphaltweg, in diesem Abschnitt wird die Anlage von Nord nach Süd an zwei Stellen mit Wegeverbindungen gequert.

·                Abschnitt West von der Luisenstraße bis zur Kirchenstraße mit einer Gesamtbreite von 17 Metern und einer Gesamtlänge von rd. 185 Metern. In diesem Abschnitt verläuft in der Grünanlage nur auf den letzten 35 Metern ein asphaltierter Weg, in den restlichen 135 Metern ist kein offizieller Weg vorhanden. Auf Höhe des Anwesens Rudolf-Breitscheid-Straße 37 wird die Anlage durch eine Verkehrsfläche unterbrochen, die die Königswarterstraße auf der Südseite mit der Rudolf-Breitscheid-Straße auf der Nordseite der Anlage verbindet. Mittig in der Anlage liegt eine Außengastromiefläche, die ca. 2/3 der gesamten Breite einnimmt.

 

In beiden Abschnitten sind Trampelpfade vorhanden, die jedoch von unterschiedlicher Ausprägung sind.

 

·                Abschnitt Ost: auf einer Gesamtlänge von ca. 356 m mit einer Breite zwischen 1,00 und 2,00 Metern parallel zum vorhandenen Asphaltweg auf der Südseite der Anlage

·                Abschnitt West: auf einer Gesamtlänge von ca. 135 m mit einer Breite um 4,00 bis 6,00 Metern am südlichen Rand der Anlage in Fortsetzung des kurzen asphaltierten Weges von der Fürther Freiheit.

 

Daneben gibt es im Abschnitt Ost noch querende Trampelpfade und flächige Trampelpfade an den vorhandenen Querungen. Außerdem ist erkennbar, dass im Abschnitt Ost nördlich des bestehenden Weges unter dem dichten Baumbestand ein weiterer Trampelpfad am Entstehen ist.

 

Nach den Erkenntnissen des Grünflächenamts „erweitern“ sich diese Trampelpfade zunehmend und werden jedes Jahr breiter und umfangreicher. Vor sieben bis acht Jahren wurden die Holzbarrieren in der Anlage abgebaut, seit dieser Zeit ist eine stetige Zunahme der Trampelpfade zu beobachten.

 

Bei den Entstehungsgründen für die Trampelpfade können je nach Abschnitt der Anlage unterschiedliche Gründe angenommen werden. Im Abschnitt West ist der sehr breite Pfad entstanden, weil in diesem Bereich in der Anlage selbst kein Weg vorhanden ist, aber von der Kirchenstraße ein Weg ankommt, der dann aber nicht fortgesetzt wird.

 

Im Abschnitt Ost ist der wesentlich kleinere Trampelpfad parallel zum vorhandenen Weg offensichtlich entstanden, weil die Anlage als „Hundelauslaufwiese“ dient. Zumindest kann man verstärkt beobachten, dass in diesem Bereich sehr viele Hundebesitzer mit ihren Tieren unterwegs sind. Und dies beginnt nun offensichtlich auch nördlich des Weges.

 

Daneben gibt es noch „klassische“ Abkürzungs-Trampelpfade, sowohl bei bestehenden Querungen als auch durch Wegebeziehungen von der Nord- zur Südseite, die nicht ausgebaut sind. Diese sind jedoch sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Quantität untergeordnet.

 

Neben des insgesamt unbefriedigenden und „ungepflegten“ Gesamteindrucks entsteht durch die dauerhafte Trittbelastung eine deutliche Verdichtung des Kronentraufbereichs der Bäume mit den einschlägig bekannten Nachteilen für den Baumbestand. Insgesamt befindet sich der Baumbestand in der Willy-Brandt-Anlage in keinem schlechteren Zustand als Bäume an vergleichbaren Standorten im Stadtgebiet. Von den insgesamt 223 kartierten Bäumen sind 32% der Vitalitätsstufe 0 („gesund bis leicht geschädigt“), 41% der Vitalitätsstufe 1 („leicht bis mittelstark geschädigt“) und 25% der Vitalitätsstufe 2 („mittelstark bis stark geschädigt“) zuzuordnen. Die Vitalitätsbeurteilung ist sehr unterschiedlich und neben dem Standort auch von Baumart abhängig. Allgemein lässt sich sagen das die Bäume innerhalb der Grünanlage im Mittel weniger geschädigt sind als die Randbäume, die ja klassische Straßenbäume sind und zudem durch Straßenverkehr, Bautätigkeit etc. in Vergangenheit stark in Mitleidenschaft gezogen wurden. Bei den Bäumen am Straßenrand ist wiederum der Bestand auf der Nordseite stärker geschädigt als auf der Südseite, welches auf die wesentlich widerstandsfähige Baumart „Sibirische Ulme“ (Ulmus pumila ssp. Arborea) zurückzuführen ist.

 

Der Baumbestand datiert aus den Pflanzjahren 1900-2016, wobei der Schwerpunkt mit über 50% aus den 1950er-Jahren und 10% aus den Jahren davor stammt. Ca. 15% der Bestandsbäume sind Neupflanzungen aus den Jahren 2000ff, die als Ersatz für Rodungen vom Grünflächenamt ergänzt wurden.

 

1. Workshop am 31.05.2017

Am 31.05.2017 fand ein sehr gut besuchter 1. Workshop unter Moderation des Quartiersmanagement statt. Neben Vertretern des Stadtplanungsamtes war auch das Grünflächenamt in den Workshop einbezogen. In einer der insgesamt vier Arbeitsgruppen ging es speziell um das Thema „Unterhalt“ im Hinblick auf mögliche Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Schädigung der Anlage bzw. der vorübergehenden Wiederherstellung der Rasenflächen.

 

Während beim Abschnitt Ost weitgehend Einigkeit bestand, dass dort die Trampelpfade beseitigt und die Rasenflächen wiederherzustellen seien, wurde beim Abschnitt West kontrovers diskutiert. Von manchen Teilnehmern des Workshops wurde ebenso wie im Abschnitt Ost eine Beseitigung der Trampelpfade gefordert, von anderen Teilnehmern wurde darauf verwiesen, dass dort eine Wegeverbindung fehle, die herzustellen sei. Die Vorschläge für diese „offizielle“ Wegeverbindung reichten von wassergebundener Decke über Asphaltwege bis hin zu einer aufgeständerten stegartigen Konstruktion. Einigkeit konnte in dieser Frage nicht erzielt werden. Das vom Quartiersmanagement eingeforderte „Stimmungsbild“ gab ein Ergebnis von 22:15 pro Beseitigung der Trampelpfade in beiden Abschnitten und gegen den Ausbau einer Wegeverbindung in westlichen Abschnitt.

 

Vorschlag Baureferat/Grünflächenamt

Das Grünflächenamt schlägt vor, in beiden Abschnitten auf einer Länge von insgesamt ca. 500 m und einer Breite zwischen 2 und 5 Metern mit einer Fläche von insgesamt ca. 1.500 m² die verdichteten Flächen der Trampelpfade in Handarbeit zu lockern, sandigen Oberboden einschl. Bodenhilfsstoffe in geringer Andeckstärke zwischen 0 und 10 Zentimeter aufzubringen und entweder Rasen anzusäen oder Rollrasen zu verlegen. Die gesamte Vegetationsfläche ist für die Dauer der Maßnahme einschl. Fertigstellungspflege (abnahmefähiger Zustand) dauerhaft mit Bauzäunen abzusperren. Die Vorhaltezeit der Bauzäune beträgt bei Rasenansaat zehn, bei Rollrasen fünf Wochen. Die Maßnahme könnte auf der Gesamtlänge in einem Abschnitt oder aufgeteilt in drei Abschnitten durchgeführt werden, wobei im letzteren Fall die Gesamtdauer der Maßnahme sich auf 30 Wochen erstrecken würde. Die Gesamtkosten der vorbeschriebenen Maßnahmen liegen bei 51 T€ bei Rasenansaat und 57 T€ bei Rollrasen, wobei es finanziell keinen Unterschied macht, ob die Maßnahme in einem Zuge oder in drei Abschnitten durchgeführt wird.

 

Zum Versuch der Verhinderung der Neu-Entstehung der Trampelpfade wird vorgeschlagen, an allen bisherigen Zugängen Rabattengeländer aus Metall anzubringen, analog zu dem bereits bestehenden Rabattengeländer an der Luisenstraße. Im Gegensatz zu den Baumschutzgittern der Baumscheiben im Stadtgebiet oder der „Schiller-Bänder“ handelt es sich dabei um eine kostengünstige Variante, die aus einfachen Materialien und Restbeständen hergestellt werden kann. Die Gesamtlänge summiert sich auf rd. 200 m in zehn Ausführungsabschnitten. Die Baukosten belaufen sich dabei auf rd. 7.000 €. Das Betreten der Anlage außerhalb der befestigten Wege wird dadurch für den Fußgänger nicht unmöglich, jedoch wegen des notwendigen Übersteigens erschwert. Das Befahren der Fläche mit Fahrrädern ist dann untersagt.

 

 Einfaches Rabattengeländer an der Luisenstraße (2016)

 

Weiteres Vorgehen

Vom Bau- und Werkausschuss wäre festzulegen, ob überhaupt eine solche provisorische Maßnahme durchzuführen ist und wenn ja, ob in beiden Abschnitten oder nur im Abschnitt Ost.

 

Sofern die vorgeschlagenen Maßnahmen durchgeführt werden sollen, wären die Mittel überplanmäßig im Verwaltungshaushalt 2017 zur Verfügung zu stellen. Die Maßnahme muss ausgeschrieben und in Fremdvergabe durchgeführt werden, da das eigene Personal nicht über die entsprechenden zeitlichen Ressourcen verfügt. Sinnvoller Weise sollte die Maßnahme in Fremdvergabe im Herbst 2017 durchgeführt werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

58.000-64.000 €

 

nein

X

ja

o.A.     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr. 6700

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:  ohne Deckungsvorschlag

 


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