Der Stadtrat ermächtigt den städtischen Vertreter, in der Gesellschafterversammlung der infra fürth holding gmbh deren Geschäftsführer für die Beschlüsse/Erklärungen der infra fürth verkehr gmbh wie folgt zu ermächtigen:
1. Den vorgeschlagenen Fahrpreisen des VGN-Gemeinschaftstarifs – gem. Anlage 1 – mit einer erwarteten durchschnittlichen Einnahmensteigerung von 3,03 % sowie der, ausgehend vom Stadtratsbeschluss vom 22.06.2016, zukünftigen Erhöhung des 9-Uhr-JahresAbo im Rhythmus von zwei Jahren auf einen runden Betrag um jeweils einen Euro (mit für 2018 damit einer erstmaligen Erhöhung auf 26,00 € in der Preisstufe B), wird zugestimmt.
2. Die neuen Fahrpreise treten zum 01.01.2018 in Kraft.
Für die Stadt Fürth wichtige ÖPNV-Angelegenheiten unterliegen gem. § 14 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der Verkehrs-GmbH der Zustimmung der Gesellschaftsversammlung. Jedoch wird dieses Entscheidungsrecht (der Gesellschafterversammlung der Verkehrs-GmbH) überlagert vom zwischen der Holding-GmbH und der Verkehrs-GmbH bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (vgl. §§ 1 und 2). Er erlaubt es, dass der Holding-Geschäftsführer direkt dem Verkehrs-Geschäftsführer Weisungen erteilt. Allerdings können (und sollen) über § 12 Abs. 1 Satz 4 des Gesellschaftsvertrags der Holding-GmbH wichtige Entscheidungen in den (beherrschten) Tochterunternehmen von der Holding-Gesellschafterversammlung getroffen werden. Dadurch ist die Einbindung von FA/StR und somit der Durchgriff der demokratisch legitimierten Willensbildung gegeben.
Der
Aufsichtsrat der Verkehrs-GmbH wird in seiner Sitzung am 22.06.2017 die
infra-Vorlage zur Tariffortschreibung zum 01.01.2018 vorberaten. Ergänzend wird
auf die Anlage 1 (mit der detaillierten Tarifübersicht auf den dortigen
S. 2 bis 8) sowie die zusätzlichen infra-Erläuterungen hierzu in der
Anlage 2 verweisen. Außerdem wird die infra-Geschäftsführung in der
FA/StR-Sitzung am 28.06.2017 zu den näheren Aspekten der Tariffortschreibung
Stellung nehmen.
Das
Finanzreferat befürwortet – aus dem Blickwinkel der städtischen
Gesellschafter-Stellung – die mit der Tariffortschreibung verbundenen,
positiven Effekte für die Verkehrs-GmbH im Hinblick auf deren Defizitlage (mit
geplanten -10,5 Mio. € ÖPNV-Defizit für 2017).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
s. unten |
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nein |
x |
ja |
s.
unten |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Die vorgeschlagene Tariffortschreibung ermöglicht
der Verkehrs-GmbH für das Jahr 2018 – grob kalkuliert – prognostizierte
Mehreinnahmen von rd. 560 Tsd. €. |
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