Betreff
infra fürth verkehr gmbh; Tariffortschreibung zum 01.01.2018
Vorlage
Rf. II/143/2017
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat ermächtigt den städtischen Vertreter, in der Gesellschafterversammlung der infra fürth holding gmbh deren Geschäftsführer für die Beschlüsse/Erklärungen der infra fürth verkehr gmbh wie folgt zu ermächtigen:

1.  Den vorgeschlagenen Fahrpreisen des VGN-Gemeinschaftstarifs – gem. Anlage 1 – mit einer erwarteten durchschnittlichen Einnahmensteigerung von 3,03 % sowie der, ausgehend vom Stadtratsbeschluss vom 22.06.2016, zukünftigen Erhöhung des 9-Uhr-JahresAbo im Rhyth­mus von zwei Jahren auf einen runden Betrag um jeweils einen Euro (mit für 2018 damit einer erstmaligen Erhöhung auf 26,00 € in der Preisstufe B), wird zugestimmt.

2.  Die neuen Fahrpreise treten zum 01.01.2018 in Kraft.

 


Für die Stadt Fürth wichtige ÖPNV-Angelegenheiten unterliegen gem. § 14 Abs. 3 des Gesell­schaftsvertrags der Verkehrs-GmbH der Zustimmung der Gesellschaftsversammlung. Jedoch wird dieses Entscheidungsrecht (der Gesellschafterversammlung der Verkehrs-GmbH) über­lagert vom zwischen der Holding-GmbH und der Verkehrs-GmbH bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (vgl. §§ 1 und 2). Er erlaubt es, dass der Holding-Geschäftsfüh­rer direkt dem Verkehrs-Geschäftsführer Weisungen erteilt. Allerdings können (und sollen) über § 12 Abs. 1 Satz 4 des Gesellschaftsvertrags der Holding-GmbH wichtige Entscheidungen in den (beherrschten) Tochterunternehmen von der Holding-Gesellschafterversammlung getroffen werden. Dadurch ist die Einbindung von FA/StR und somit der Durchgriff der demokratisch legi­timierten Willensbildung gegeben.

Der Aufsichtsrat der Verkehrs-GmbH wird in seiner Sitzung am 22.06.2017 die infra-Vorlage zur Tariffortschreibung zum 01.01.2018 vorberaten. Ergänzend wird auf die Anlage 1 (mit der de­taillierten Tarifübersicht auf den dortigen S. 2 bis 8) sowie die zusätzlichen infra-Erläuterungen hierzu in der Anlage 2 verweisen. Außerdem wird die infra-Geschäftsführung in der FA/StR-Sitzung am 28.06.2017 zu den näheren Aspekten der Tariffortschreibung Stellung nehmen.

Das Finanzreferat befürwortet – aus dem Blickwinkel der städtischen Gesellschafter-Stellung – die mit der Tariffortschreibung verbundenen, positiven Effekte für die Verkehrs-GmbH im Hin­blick auf deren Defizitlage (mit geplanten -10,5 Mio. € ÖPNV-Defizit für 2017).

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

s. unten

 

 

nein

x

ja

s. unten

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Die vorgeschlagene Tariffortschreibung ermöglicht der Verkehrs-GmbH für das Jahr 2018 – grob kalkuliert – prognostizierte Mehreinnahmen von rd. 560 Tsd. €.

 


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