Betreff
Gebundene Ganztags-Übergangsklassen an Volksschulen im Schuljahr 2016/17 und 2017/18
Vorlage
PSB/092/2017
Art
Beschlussvorlage - AL

Für den Ausschuss für Schule, Bildung und Sport:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen des Projektbüros für Schule & Bildung zu Kenntnis und stimmt der (erneuten) Einrichtung von bis zu vier gebundenen Ganztags-Übergangsklassen sowie dem Abschluss der dazugehörigen Kooperationsverträge mit der ELAN GmbH zu. Er empfiehlt dem Finanz- und Verwaltungsausschuss, der städtischen Ko-Finanzierung sowie dem Abschluss der Kooperationsverträge zuzustimmen.

 

Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:

Der Ausschuss stimmt der städtischen Ko-Finanzierung für bis zu vier Ganztagsklassen im Bereich von Übergangsklassen sowie dem Abschluss von Kooperationsverträgen mit der ELAN GmbH zu.


Zur besseren Förderung von Kindern aus Zuwandererfamilien, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, hat das bayerische Kultusministerium die Einrichtung von gebundenen Ganztagszügen im Bereich von Übergangsklassen an Grund-und Mittelschulen vorgesehen. Zwei dieser Klassen bestehen aktuell an der Dr-Gustav-Schickedanz-Mittelschule sowie der Otto-Seeling-Mittelschule. Diese sollen auch im Schuljahr 2017/18 wieder eingerichtet werden. Zusätzlich können im nächsten Schuljahr laut Kultusministerium weitere fünf Klassen in Mittelfranken gebildet werden. Das Referat I bemüht sicher daher, weitere Klassen an Fürther Grund- oder Mittelschulen einzurichten. Aktuell haben sich zwei weitere Schulen bereit erklärt, eine Ganztagsklasse für Übergangsschüler/innen zu bilden (GS Frauenstraße, MS Kiderlinstraße). Der Freistaat Bayern fördert diese Klassen mit je 26.500 Euro aus ESF-Mitteln, die zur Finanzierung einer sozialpädagogischen Betreuung genutzt werden sollen. Wie schon in den Vorjahren wird wieder die ELAN GmbH mit deren Durchführung beauftragt. Die Beantragung und Administration der Fördermittel übernimmt das PSB.

Wie bei gebundenen Ganztagszügen üblich müssen auch diese Klassen seitens der Stadt Fürth mit je 5.000 Euro p.a. ko-finanziert werden.

Für die ELAN GmbH ergibt sich aus dem nach ESF angewandten „Besserstellungsverbot“ eine Deckungslücke von ca. 5% bei den Personalkosten, da ein Träger nicht mehr Vergütung bezahlen darf, als nach dem Tarif des Bundeslandes. Die ELAN vergütet jedoch nach dem kommunalen TVöD. Daher sollte der ELAN GmbH diese Deckungslücke durch die Stadt Fürth ausgeglichen werden. Dieser Umstand bezieht sich auch auf das laufende Schuljahr sowie auf das Jahr 2015/16. H.E. ist es angebracht, der ELAN auch rückwirkend diese Kürzungen zu erstatten. Für 2015/16 beliefen sich die Kürzungen auf 2.277,38 Euro. Für das laufende Schuljahr muss mit einer Kürzung mindestens in der gleichen Höhe gerechnet werden. Im kommenden Schuljahr könnte der Betrag für max. vier Klassen anfallen. Für drei Jahre (15/16, 16/17 und 17/18) wird daher eine Erstattung von rd. 9.400 Euro beantragt. Sollten weniger Klassen im kommenden Schuljahr eingerichtet werden reduziert sich der Betrag entsprechend.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Max. 20.000(+ 9400) €

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


ESF Förderrichtlinien Freistaat Bayern