Mit Petition des Personalrates der Gesamtheit der Grund- und Mittelschulen vom 23.01.2017 wird zur Abwicklung der Bildung und Teilhabe um zusätzliches Personal an den Schulen gebeten.
Umsetzung der Bildung
und Teilhabe in Fürth
Aktuell sind bei der Stadt Fürth und dem Jobcenter ca. 3700
Leistungsempfänger für Bildung und Teilhabe registriert (Stadt Fürth: Ca. 900,
Jobcenter: Ca. 2800). Im Rahmen der Bildung und Teilhabe werden Leistungen für
eintägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung, mehrtägige
Klassenfahrten, Schülerbeförderung (ab der 11. Klasse), ergänzende
Lernförderung, gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder
Kindertageseinrichtung, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bis zum 18.
Lebensjahr (angeleitete Freizeitaktivitäten) sowie Ausstattung mit persönlichem
Schulbedarf erbracht. Leistungsanbieter sind u. a. Kindergärten/Krippen,
Schulen, Horte, Nachhilfeinstitute, Vereine und ähnliche Einrichtungen.
Die Leistungen zur Deckung der Bildungs- und Teilhabebedarfe sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch Sachleistungen (insbesondere personalisierte Gutscheine oder Direktzahlungen an Leistungsanbieter) zu erbringen. Mit der Gutscheinausgabe gilt die Leistung als erbracht. Hintergrund dieser Sonderregelung ist das Anliegen des Gesetzgebers sicherzustellen, dass die Bildungs- und Teilhabeleistungen bei den Kindern „ankommen“ (und nicht ein Geldbetrag in der Bedarfsgemeinschaft). Ausnahmen gelten für den persönlichen Schulbedarf und die Schülerbeförderung. Diese Leistungen werden als Geldleistung erbracht.
In der Regel fällt
für eine Lehrkraft pro Schüler und pro Schulhalbjahr ein Gutschein für
eintägige Schulausflüge und mehrtägige Schulausflüge an. Der jeweilige
Gutschein ist bei Bedarf von der Lehrkraft mit den für die Zahlungsanweisung
notwendigen Informationen auszufüllen. Hier bietet sich ein vorgefertigter
Aufkleber mit den Bankdaten an. Anschließend sendet die Schule den mit den
Rechnungsangaben ausgefüllten Gutschein per Fax an die Bildungs- und
Teilhabestelle. Das “Original” kann bei der Schule als Beleg verbleiben. Es ist
kein Begleitschreiben, kein Brief, keine gesonderte Rechnung erforderlich.
Durch die Faxzuleitung werden unnötige Postlaufzeiten vermieden.
Ist von den Eltern
die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung gewünscht, wird
auch für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung ein personalisierter
Gutschein ausgegeben. Laufende Zahlungen wie das Mittagessen werden in der
Regel bis zu einem halben Jahr, soweit dies der Grundlagenbescheid zulässt, als
monatliche Daueranweisung in Auftrag gegeben. Wird die Mittagsverpflegung von einem Catering Service
erbracht, erfolgt mit diesem auch die Abrechnung.
Im Falle einer erforderlichen außerschulischen Lernförderung, ist der
ausgegebene personalisierte Gutschein von den Nachhilfeinstituten etc.
auszufüllen. Es wird vor Ausgabe des Gutscheines für die Lernförderung von der
Schule keine umfangreiche schriftliche Stellungnahmen verlangt. Die Schule muss
im Vorfeld durch Ankreuzen in einem Formblatt jedoch die Art und den Umfang der
notwendigen Fördermaßnahme bestätigen. Das Gutscheinverfahren selbst hat kaum
mehr Verbesserungspotential.
Hinsichtlich der in
der Petition des Personalrates der Grund- und Mittelschulen angemerkten
problematischen Punkte beim Vollzug des Bildungspaketes hat die Stadt Fürth
verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht.
1. Manche Berechtigungen werden rückwirkend erteilt und
Zahlungen erfolgen teilweise sehr spät.
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist als eine ergänzende Sozialleistung unmittelbar abhängig von den Bearbeitungszeiten einer anderen anspruchsauslösenden Sozialleistung (Berechtigung für Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung, Asyl, SGB II – Hartz IV). Im Bereich der anspruchsauslösenden Sozialleistung “Asyl” und “Wohngeld” gab es aufgrund zunehmender Fallzahlen zuletzt erhebliche Verzögerungen bei der Prüfung und Bescheiderteilung. Dies hatte zur Folge, dass es auch bei der Bildungs- und Teilhabestelle der Stadt Fürth zu erheblichen Verzögerungen bei der Gutscheinausgabe und der Zahlbarmachung kam. Auch die Bildungs- und Teilhabestelle des Jobcenters hatte aufgrund zunehmender hoher Fallzahlen im Rechtskreis SGB II - Hartz IV erhebliche Bearbeitungsrückstände.
Um die Ausgabe und Zahlbarmachung der personalisierten Gutscheine im Bereich Bildung und Teilhabe zu beschleunigen wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
- Personelle Aufstockung der Bildungs- und Teilhabestelle im Jobcenter sowie der Gestattung eines längeren Bewilligungszeitraumes im Bereich des SGB II - Hartz IV.
- Personelle Verstärkung der Wohngeldstelle zur Beschleunigung der anspruchsauslösenden Sozialleistung “Wohngeld”.
- Einführung eines neuen Softwareprogrammes zur Abwicklung und Zahlbarmachung der Gutscheine im Bereich Bildung und Teilhabe der Stadt Fürth zum 01.01.2018.
2. Die Berechtigungszeiten sind nicht an die Dauer des Schuljahres gekoppelt.
Die Berechtigungszeiten der Bildungs- und Teilhabegutscheine sind an den Zeitpunkt der Antragstellung bzw. die Dauer einer anderen anspruchsauslösenden Sozialleistung gekoppelt (Berechtigung für Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung, Asyl, SGB II – Hartz IV). Soweit es der Zeitpunkt der Antragstellung, sowie die Dauer einer der v. g. anspruchsauslösenden Sozialleistungen zulassen, werden die Gutscheine für das 2. Schulhalbjahr bis zum 31.07. des Jahres ausgestellt. Wenn möglich, werden personalisierte Gutscheine auch bereits für Zeiträume des neuen Schuljahres an die Antragsteller ausgehändigt. Im Vollzug des SGB II – Hartz IV ist dies aufgrund der Verlängerung des Bewilligungszeitraumes (von 6 auf 12 Monate) künftig öfter möglich.
Eine direkte personelle Unterstützung der Leistungserbringer (u. a. Schulen, Horte, Kindergärten) ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und bislang auch bei keinem Leistungsanbieter erfolgt. Die in der Petition des Personalrates der Grund- und Mittelschulen problematischen Punkte beim Vollzug der Bildung und Teilhabe müssen die Dienststellen der Stadt Fürth und das Jobcenter immer wieder evaluieren und ggf. weiter verbessern, um eine zügige Ausgabe und Zahlbarmachung der personalisierten Gutscheine zu erreichen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
2