Betreff
Geplanter Mobilfunkmast im Bereich Unterfürberg
Vorlage
OA/250/2017
Aktenzeichen
III/OA/U
Art
Beschlussvorlage - AB
Untergeordnete Vorlage(n)

Entfällt, da Kenntnisnahme


I.       Die Deutsche Telekom beabsichtigt, die Mobilfunkversorgung im Bereich Unterfürberg zu verbessern. Dazu war ursprünglich vorgesehen, auf dem Betriebsgelände der Deutschen Telekom in der Hardenbergstraße eine Mobilfunksendeanlage auf einem Stahlbetonmast zu errichten. Nach Einwendungen aus der Bürgerschaft wurden alternative Standorte untersucht. Der entwickelte Ersatzstandort an der Unterfürberger Straße stieß ebenfalls auf keine Akzeptanz in der Anwohnerschaft. In der Folge hat der Bau- und Werkausschuss (Sitzung vom 09.11.2016) beschlossen, die beantragte Baugenehmigung zunächst nicht zu erteilen und den Vorgang mit dem Auftrag, weitere Alternativstandorte zu suchen, an das Referat III verwiesen. Die weitere Behandlung des Sachverhaltes solle im Umweltausschuss erfolgen.

 

Am 11.01.2017 fand im Beisein des Oberbürgermeisters sowie der Referenten III und V eine Besprechung mit der Deutschen Telekom statt, um Möglichkeiten weiterer Standortalternativen zu diskutieren. Es wurde vereinbart, folgende Standorte einer weitergehenden Prüfung durch die Deutsche Telekom, insbes. aus funktechnischer Sicht, zu unterziehen:

 

1.    Grundstück der infra am Rand des „Strengs-Park“ östlich der Parkstraße (bei Haltepunkt Westvorstadt)

2.    Grünfläche westlich Saatweg/Breslauer Straße

 

Das zu versorgende Gebiet erstreckt sich auf den Bereich zwischen den Bahnlinien Fürth – Würzburg und Fürth – Cadolzburg sowie dem MD-Kanal. Vorhandene Mobilfunksendeanlagen sind in dem Plan mit einem gelben Dreieck dargestellt, Schulen durch einen roten Kreis und Kindertagesstätten als grünes Quadrat.

 

 

Die nachstehende Abbildung zeigt die bislang und nun neu betrachteten Standorte in dem zu versorgenden Bereich.

Aus Sicht der Leitlinien für den Runden Tisch Mobilfunk der Stadt Fürth sind alle betrachteten Standorte als „unkritisch“ zu betrachten, da sie sich nicht in unmittelbarer Nachbarschaft „sensibler Einrichtungen“ befinden.

 

Die Deutsche Telekom hat folgendes Ergebnis der funktechnischen Prüfung mitgeteilt:

 

„Ausgangssituation
Versorgungsziel ist der Bereich der Westvorstadt. Dort besteht aktuell nur GSM Versorgung. Mobile Internetnutzung mit Smartphones und Tablets, etc. ist daher nur extrem eingeschränkt möglich. Das Gebiet wird weder durch UMTS- oder LTE-Technik entsprechend versorgt. Die derzeitige GSM-Versorgung erfolgt zum überwiegenden Teil durch unseren Mobilfunkstandort auf der Hardhöhe, welcher kapazitiv zudem auch ausgelastet ist. Ansonsten haben wir derzeit eine Mischversorgung, die im Netz problematisch ist und zu Störungen führt. Abhilfe ist nur durch einen zusätzlichen Standort - sinnvollerweise im Zentrum des zu versorgenden Gebiets – möglich. Auch aus netzstrukturellen Gründen ist der Standort genau in diesem Bereich erforderlich. Tatsächlich sehr gut geeignet wäre der ursprünglich geplante Standort an unserer Vermittlungsstelle in der Hardenberg Straße. Der Alternativstandort auf städtischer Fläche, für den Ende letzten Jahres der Bauantrag eingereicht wurde, ist keineswegs ideal und war zum damaligen Zeitpunkt der bestmögliche Kompromiss. Nicht in allen Teilen des Versorgungsgebiets (südöstliche Westvorstadt) ist mit diesem Standort die gewünschte Netzqualität mit entsprechenden Übertragungsbandbreiten erreichbar.

 

 

1.    Fläche der infra im Bereich des Haltepunkts Westvorstadt (Parkstraße)

Erforderliche Antennenträgerhöhe 30-35m. Die erreichbaren Datenübertragungsraten im dem Versorgungsgebiet sind suboptimal. Netzstrukturell entsteht zudem in westlicher Richtung ein Mischgebiet, das erhebliche Unruhe in die dortige Funkversorgung bringt. Der Standort ist funktechnisch daher nur bedingt geeignet. Da wir uns hier im Bereich eines Wasserschutzgebietes befinden, ist die bauliche Eignung der möglichen Fläche in Frage zu stellen. Es ist mit erheblichen Problemen bei der Gründung (Fundament) durch Grundwasser zu rechnen, so dass der Standort auch aufgrund dessen ungeeignet ist.

 

 

2.    Grundstück am Saatweg im Bereich des Fußgängerstegs

Erforderliche Antennenträgerhöhe 30-35m. Der Standort ist funktechnisch gut geeignet. Die gewünschte Versorgungsqualität sowie Übertragungsbandbreiten werden im gesamten Versorgungsgebiet erreicht. Der Standort fügt sich sehr gut in die bestehende Netzstruktur ein, ohne die bestehende Versorgung im weiteren Umfeld negativ zu beeinflussen. Auch hier ist die bauliche Situation vor Ort zu prüfen.

 

Von den untersuchten Alternativen ist der Standort am Saatweg die funktechnisch beste Lösung.“

 

Auf Nachfrage wurde ergänzt, dass mit der Verwirklichung des Standortes Parkstraße auch erhebliche Einschränkungen in der Mobilfunkversorgung des Bereiches Unterfürberg/Stadtwald einhergehen würden. Auf Grund der örtlichen Lages des Standortes können nicht alle 3 Sektoren, sondern max. 2 Sektoren versorgt werden. Insbesondere in Richtung Stadtwald sei auch mit Interferenzen zu rechnen, welche zu häufigen Gesprächsabbrüchen und zu Einschränkungen bei der Bandbreite führen würden. Um diese Störungen auszugleichen, was grundsätzlich möglich sei, könne die Errichtung eines weiteren Standortes erforderlich werden.

Für die Deutsche Telekom sei der Standort Parkstraße daher wegen des schlechten Kosten/Nutzenverhältnisses und der funktechnischen Einschränkungen keine Option, d.h., die Deutsche Telekom würde diesen Standort nicht realisieren.

 

 

Daneben erfolgte wegen der Lage im Wasserschutzgebiet Rednitztal (engere Schutzzone) auch eine wasserwirtschaftliche Beurteilung des Alternativstandortes 1 (infra-Grundstück).

 

Im Bereich der engeren Schutzzone ist die Errichtung baulicher Anlagen grundsätzlich verboten (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.1 Wasserschutzgebietsverordnung Rednitztal). Durch die Verwaltung wurden daher das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA), das Landratsamt Fürth/Gesundheitsamt sowie die infra fürth gmbh um Äußerung gebeten, ob und ggf. unter welchen Maßgaben für dieses Vorhaben eine Ausnahme von den Verboten erteilt werden kann.

Während das Landratsamt Fürth/Gesundheitsamt die Errichtung eines Mobilfunkmastes im Bereich der Parkstraße nicht von vorneherein ausgeschlossen hatte, wurde von Seiten des WWA und der infra fürth gmbh der Errichtung des Mobilfunkmastes im Wasserschutzgebiet eine klare Absage erteilt.

 

 

Fazit:

Die Standortalternative 1 (östlich der Parkstraße) wird von der Deutschen Telekom als ungeeignet abgelehnt. Zudem stehen einer Errichtung auf diesem Standort wasserrechtliche Gründe entgegen (Bauverbot in der engeren Schutzzone).

Der alternative Standort 2 (Saatweg/Breslauer Straße) ist dagegen aus funktechnischer Sicht geeignet, umweltrechtliche Belange stünden der Errichtung einer Mobilfunksendeanlage dort nicht entgegen.

 

Somit ist nach Mitteilung der Deutschen Telekom neben dem ursprünglich angestrebten Standort Hardenbergstraße nur der Standort Saatweg/Breslauer Straße geeignet.

 

Um den Standort Saatweg/Breslauer Straße weiter zu planen, sollten nun im Rahmen einer gemeinsamen Begehung unter Einbeziehung des Ref. V die weiteren Schritte (z.B. bauliche Gegebenheiten festlegen) abgestimmt werden. Auf dieser Grundlage könnte dann ein Bauantrag erstellt werden, welcher dem Bau- und Werkausschuss und ggf. auch dem Umweltausschuss vorgelegt werden kann.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: