Entfällt, da Kenntnisnahme
I. Die Deutsche Telekom beabsichtigt, die Mobilfunkversorgung im Bereich Unterfürberg zu verbessern. Dazu war ursprünglich vorgesehen, auf dem Betriebsgelände der Deutschen Telekom in der Hardenbergstraße eine Mobilfunksendeanlage auf einem Stahlbetonmast zu errichten. Nach Einwendungen aus der Bürgerschaft wurden alternative Standorte untersucht. Der entwickelte Ersatzstandort an der Unterfürberger Straße stieß ebenfalls auf keine Akzeptanz in der Anwohnerschaft. In der Folge hat der Bau- und Werkausschuss (Sitzung vom 09.11.2016) beschlossen, die beantragte Baugenehmigung zunächst nicht zu erteilen und den Vorgang mit dem Auftrag, weitere Alternativstandorte zu suchen, an das Referat III verwiesen. Die weitere Behandlung des Sachverhaltes solle im Umweltausschuss erfolgen.
Am 11.01.2017 fand im Beisein des Oberbürgermeisters sowie der Referenten III und V eine Besprechung mit der Deutschen Telekom statt, um Möglichkeiten weiterer Standortalternativen zu diskutieren. Es wurde vereinbart, folgende Standorte einer weitergehenden Prüfung durch die Deutsche Telekom, insbes. aus funktechnischer Sicht, zu unterziehen:
1.
Grundstück
der infra am Rand des „Strengs-Park“ östlich der Parkstraße (bei Haltepunkt
Westvorstadt)
2.
Grünfläche
westlich Saatweg/Breslauer Straße
Das zu versorgende
Gebiet erstreckt sich auf den Bereich zwischen den Bahnlinien Fürth – Würzburg
und Fürth – Cadolzburg sowie dem MD-Kanal. Vorhandene Mobilfunksendeanlagen
sind in dem Plan mit einem gelben Dreieck dargestellt, Schulen durch einen
roten Kreis und Kindertagesstätten als grünes Quadrat.
Die nachstehende
Abbildung zeigt die bislang und nun neu betrachteten Standorte in dem zu
versorgenden Bereich.
Aus Sicht der
Leitlinien für den Runden Tisch Mobilfunk der Stadt Fürth sind alle
betrachteten Standorte als „unkritisch“ zu betrachten, da sie sich nicht in
unmittelbarer Nachbarschaft „sensibler Einrichtungen“ befinden.
Die Deutsche
Telekom hat folgendes Ergebnis der funktechnischen Prüfung
mitgeteilt:
„Ausgangssituation
Versorgungsziel ist der Bereich der Westvorstadt. Dort besteht aktuell nur GSM
Versorgung. Mobile Internetnutzung mit Smartphones und Tablets, etc. ist daher
nur extrem eingeschränkt möglich. Das Gebiet wird weder durch UMTS- oder
LTE-Technik entsprechend versorgt. Die derzeitige GSM-Versorgung erfolgt zum
überwiegenden Teil durch unseren Mobilfunkstandort auf der Hardhöhe, welcher
kapazitiv zudem auch ausgelastet ist. Ansonsten haben wir derzeit eine
Mischversorgung, die im Netz problematisch ist und zu Störungen führt. Abhilfe
ist nur durch einen zusätzlichen Standort - sinnvollerweise im Zentrum des zu
versorgenden Gebiets – möglich. Auch aus netzstrukturellen Gründen ist der Standort
genau in diesem Bereich erforderlich. Tatsächlich sehr gut geeignet wäre der
ursprünglich geplante Standort an unserer Vermittlungsstelle in der Hardenberg
Straße. Der Alternativstandort auf städtischer Fläche, für den Ende letzten
Jahres der Bauantrag eingereicht wurde, ist keineswegs ideal und war zum
damaligen Zeitpunkt der bestmögliche Kompromiss. Nicht in allen Teilen des
Versorgungsgebiets (südöstliche Westvorstadt) ist mit diesem Standort die
gewünschte Netzqualität mit entsprechenden Übertragungsbandbreiten erreichbar.
1.
Fläche der infra im Bereich des Haltepunkts
Westvorstadt (Parkstraße)
Erforderliche Antennenträgerhöhe 30-35m. Die
erreichbaren Datenübertragungsraten im dem Versorgungsgebiet sind suboptimal.
Netzstrukturell entsteht zudem in westlicher Richtung ein Mischgebiet, das
erhebliche Unruhe in die dortige Funkversorgung bringt. Der Standort ist
funktechnisch daher nur bedingt geeignet. Da wir uns hier im Bereich eines
Wasserschutzgebietes befinden, ist die bauliche Eignung der möglichen Fläche in
Frage zu stellen. Es ist mit erheblichen Problemen bei der Gründung (Fundament)
durch Grundwasser zu rechnen, so dass der Standort auch aufgrund dessen
ungeeignet ist.
2. Grundstück
am Saatweg im Bereich des Fußgängerstegs
Erforderliche Antennenträgerhöhe 30-35m. Der
Standort ist funktechnisch gut geeignet. Die gewünschte Versorgungsqualität
sowie Übertragungsbandbreiten werden im gesamten Versorgungsgebiet erreicht.
Der Standort fügt sich sehr gut in die bestehende Netzstruktur ein, ohne die
bestehende Versorgung im weiteren Umfeld negativ zu beeinflussen. Auch hier ist
die bauliche Situation vor Ort zu prüfen.
Von den untersuchten Alternativen ist der Standort am Saatweg die
funktechnisch beste Lösung.“
Auf Nachfrage wurde
ergänzt, dass mit der Verwirklichung des Standortes Parkstraße auch erhebliche
Einschränkungen in der Mobilfunkversorgung des Bereiches Unterfürberg/Stadtwald
einhergehen würden. Auf Grund der örtlichen Lages des Standortes können nicht
alle 3 Sektoren, sondern max. 2 Sektoren versorgt werden. Insbesondere in
Richtung Stadtwald sei auch mit Interferenzen zu rechnen, welche zu häufigen
Gesprächsabbrüchen und zu Einschränkungen bei der Bandbreite führen würden. Um
diese Störungen auszugleichen, was grundsätzlich möglich sei, könne die
Errichtung eines weiteren Standortes erforderlich werden.
Für die Deutsche
Telekom sei der Standort Parkstraße daher wegen des schlechten
Kosten/Nutzenverhältnisses und der funktechnischen Einschränkungen keine
Option, d.h., die Deutsche Telekom würde diesen Standort nicht
realisieren.
Daneben erfolgte wegen der Lage im Wasserschutzgebiet Rednitztal (engere
Schutzzone) auch eine wasserwirtschaftliche Beurteilung des
Alternativstandortes 1 (infra-Grundstück).
Im Bereich der engeren Schutzzone ist die Errichtung baulicher Anlagen
grundsätzlich verboten (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.1 Wasserschutzgebietsverordnung
Rednitztal). Durch die Verwaltung wurden daher das Wasserwirtschaftsamt
Nürnberg (WWA), das Landratsamt Fürth/Gesundheitsamt sowie die infra fürth gmbh
um Äußerung gebeten, ob und ggf. unter welchen Maßgaben für dieses Vorhaben
eine Ausnahme von den Verboten erteilt werden kann.
Während das Landratsamt Fürth/Gesundheitsamt die Errichtung eines
Mobilfunkmastes im Bereich der Parkstraße nicht von vorneherein ausgeschlossen
hatte, wurde von Seiten des WWA und der infra fürth gmbh der Errichtung des
Mobilfunkmastes im Wasserschutzgebiet eine klare Absage erteilt.
Fazit:
Die
Standortalternative 1 (östlich der Parkstraße) wird von der Deutschen Telekom
als ungeeignet abgelehnt. Zudem stehen einer Errichtung auf diesem Standort
wasserrechtliche Gründe entgegen (Bauverbot in der engeren Schutzzone).
Der alternative
Standort 2 (Saatweg/Breslauer Straße) ist dagegen aus funktechnischer Sicht
geeignet, umweltrechtliche Belange stünden der Errichtung einer
Mobilfunksendeanlage dort nicht entgegen.
Somit ist nach
Mitteilung der Deutschen Telekom neben dem ursprünglich angestrebten Standort
Hardenbergstraße nur der Standort Saatweg/Breslauer Straße geeignet.
Um den Standort
Saatweg/Breslauer Straße weiter zu planen, sollten nun im Rahmen einer
gemeinsamen Begehung unter Einbeziehung des Ref. V die weiteren Schritte (z.B.
bauliche Gegebenheiten festlegen) abgestimmt werden. Auf dieser Grundlage könnte
dann ein Bauantrag erstellt werden, welcher dem Bau- und Werkausschuss und ggf.
auch dem Umweltausschuss vorgelegt werden kann.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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