Betreff
Vollzug der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV); Anpassung der Erstattungsbeträge
Vorlage
PA/493/2017
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Kostenerstattung für Bildschirmarbeitsplatzbrillen erfolgt auch bei Mehrstärkengläsern in analoger Anwendung der Bayerischen Beihilfeverordnung.


Nach Anhang Teil 4 Abs. 2 ArbMedVV sind Beschäftigten/Beamtinnen und Beamten im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn durch den betriebsärztlichen Dienst festgestellt wird, dass spezielle Sehhilfen notwendig sind. Bisher wurden lediglich Einstärkengläser in analoger Anwendung der Bayerischen Beihilfeverordnung mit bis zu 41 € je Glas bezuschusst. Durch den betriebsärztlichen Dienst wurde jedoch festgestellt, dass in besonderen Fällen sog. Mehrstärkengläser („Gleitsichtbrillen“) besser geeignet sind. Die Erstattungsleistungen sollen deshalb auch für Mehrstärkengläser mit bis zu 92,50 € je Glas, bei mehr als +/- sechs Dioptrien um zusätzlich weitere 21 € je Glas, bei Dreistufen- oder Multifokalgläsern um zusätzlich weitere    21 € je Glas, erfolgen.  


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

 

nein

x

ja

1.000 €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: