Betreff
Neugestaltung des Knotenpunktes Kapellenstraße/Henri-Dunant-Straße/Erlanger Straße; Projektgenehmigung gem. Ziff. 2.5 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Baumaßnahmen
Vorlage
TfA/223/2017
Art
Beschlussvorlage - SB

Für BA am 19.07.2017:

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung der Projektgenehmigung zur Neugestaltung des Knotenpunktes Kapellenstraße/Henri-Dunant-Straße/Erlanger Straße.

 

Für StR am 26.07.2017:

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

 

Der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung zur Neugestaltung des Knotenpunktes Kapellenstraße/Henri-Dunant-Straße/Erlanger Straße.

 

Die Kosten wurden auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung und der Massenermittlung zur Ausschreibung mit rd. 950.000 € ermittelt.


Es ist beabsichtigt durch die Neugestaltung des Knotenpunktes Kapellenstraße/Henri-Dunant-Straße/Erlanger Straße die Verkehrsverhältnisse zu verbessern und gleichzeitig signaltechni-sche Vorbereitungen für die Feuerwehrausfahrroute in das nördliche Stadtgebiet zu schaffen.

 

Durch die baulichen und signaltechnischen Änderungen am Knotenpunkt sollen auch Verbesse-rungen für den ÖPNV-Busverkehr und den Radverkehr erreicht werden. Ferner soll durch die Errichtung einer barrierefrei ausgestatteten Querungsstelle über die B8 auf Anforderungen von Fußgängern und dem Radverkehr reagiert werden.

 

Die Planungen orientieren sich an der vorhandenen Knotenpunktgeometrie. Zur Errichtung ei-ner Busschleuse für die in Richtung Innenstadt verlaufenden Buslinien sind die bestehenden Inseln baulich zu verändern.

Der stark belastete Knotenpunkt wird bezüglich der Abwicklung der Verkehrsströme (Grüne Welle) an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.

 

Die Fahrbahnbreiten sind gem. RASt 06 Abschnitt 4.2 für das Begegnen, Vorbeifahren und Ne-beneinanderfahren von Linienbussen mit min. 3,25 m Breite je Fahrstreifen geplant. Soweit Schutzstreifen für Radfahrer vorgesehen sind, beträgt die Restfahrbahnbreite der betreffenden Richtungsfahrbahn min. 2,25 m (RASt 06, Abschnitt 6.1.7.3), die der daneben liegenden Rich-tungsfahrbahn wiederum min. 3,25 m. Zur Erhöhung der Sicherheit und des Komforts für den Radverkehr, werden die Haltlinien der Schutzstreifen an den Signalanlagen vorgezogen.

 

An Fahrbahnen grenzende Fußgängerverkehrsanlagen (Gehwege) haben eine Breite von min. 3,00 m, so dass die Lichträume gem. RASt 06 Abschnitt 4.7 eingehalten werden.

 

Die Fahrbahnen werden durch Borde begrenzt. Analog zum Bestand werden Flachbordsteine F10, ergänzt durch helle Keramikquader b=25 cm eingesetzt.

 

 

 

 

 

Im Anschluss an die Projektgenehmigung soll der Förderantrag zur Einreichung bei der Regierung von Mittelfranken vorbereitet werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

950.000

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6300.9548.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 5/1: Lageplan M 1 : 250