Betreff
Neufassung der Wahlhelferentschädigungssatzung
Vorlage
BA/013/2017
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat beschließt den Erlass der im Entwurf beigefügte Satzung zur Neufassung der Satzung der Stadt Fürth über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden (Wahlhelferentschädigungssatzung – WHEntschS)

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Die Bundeswahlordnung (BWO) wurde im März 2017 dahingehend geändert, dass das Erfrischungsgeld für die Mitglieder der Wahlvorstände erhöht wird. § 10 Abs. 2 BWO legte bisher fest, dass den Mitgliedern der Wahlvorstände bei der Bundestagswahl ein „Erfrischungsgeld“ von jeweils 21,00 € gewährt werden kann. Künftig kann ein Erfrischungsgeld von je 35,00 € für den Vorsitzenden und je 25,00 € für die übrigen Mitglieder gewährt werden.

 

Die Mehrzahl der umliegenden Städte und Gemeinden haben den Mitgliedern der Wahlvorstände bereits bisher eine Wahlhelferentschädigung über den in der BWO empfohlenen 21,00 € gewährt, da dieser Betrag nicht mehr zeitgemäß war. Weiterhin wurde den Wahlhelfern für ihre Tätigkeit am Wahltag sowohl durch die Stadt Fürth als auch den meisten umliegenden Städten und Gemeinden ein zusätzlicher freier Tag gewährt bzw. nichtstädtischen Bediensteten, welche von ihrem Arbeitgeber keinen freien Tag gewährt bekommen, eine zusätzliche Entschädigung von 40,00 € gewährt.

 

Die Wahlhelferentschädigung sollte dahingehend geändert werden, dass bei jeder Wahl der Wahlvorsteher und sein Stellvertreter gegenüber der Wahlhelferentschädigung von 2002 einen zusätzlichen Betrag von 15,00 € als Aufwandsentschädigung bzw. Erfrischungsgeld für deren Mehraufwand bei den Wahlen erhalten. Die restlichen Wahlvorstandsmitglieder (Beisitzer/Schriftführer – zwischen sieben und neun Personen) sollten gegenüber der Wahlhelferentschädigung von 2002 einen zusätzlichen Betrag von 5,00 € erhalten.

 

Folgende geänderte Beträge der Wahlhelferentschädigungssatzung würden sich dadurch ergeben:

 

 

Kommunal-

wahl

Oberbürger-meister-Stichwahl

Landtags-/

Bezirkswahl

Sonst. Wahlen z.B. Bundestagswahl

Bürgerentscheid, Volksentscheid

Wahlvorsteher und stv. Wahlvorsteher

55,00 €

45,00 €

50,00 €

45,00 €

45,00 €

Schriftführer, stv. Schriftführer und Beisitzer

45,00 €

35,00 €

40,00 €

35,00 €

35,00 €

 

Bei ca. 120 Wahlbezirken im Stadtgebiet Fürth ergibt sich ein Mehraufwand von ca. 7.500,00 €, welcher teilweise durch Landeszuweisungen noch vermindert wird.

 

Im Hinblick auf die Tatsache, dass Wahlvorsteher und deren Stellvertreter immer schwieriger zu gewinnen sind und die Wahlhelferentschädigung seit über 15 Jahren nicht mehr erhöht wurde, erscheint eine Erhöhung angemessen und gerechtfertigt. Zudem wäre der Änderung der Bundeswahlordnung dadurch Rechnung getragen.

 

Der in der Anlage beigefügte Satzungsentwurf wird zur Beschlussfassung vorgelegt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

7.500,00 €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 0520.xxxx

Budget-Nr. 33000

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1. Entwurf der Satzung zur Neufassung der Satzung der Stadt Fürth über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden (Wahlhelferentschädigungssatzung – WHEntschS)

2. Satzung der Stadt Fürth über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden (Wahlhelferentschädigungssatzung – WHEntschS) vom 27. Juni 2001 i.d.F. der Änderungssatzung vom 04. März 2002 (Stadtzeitung Nr. 6 vom 27. März 2002