Die Beschilderung wird als ausreichend erachtet.
Herr Stadtrat Eichmann beklagt frei herumlaufende Hunde auf den nicht eingezäunten Sportfeldern am Schießanger, deren Hinterlassenschaften von den Hundehaltern nicht entfernt werden.
Im November 2016 wurde die Sportanlage mit 5 neuen Hinweisschildern ausgestattet, die u.A. auf die differenzierten Nutzungsrechte hinweisen.
Auf den Schildern sind deutlich erkennbare Piktogramme „Hunde verboten“ abgebildet.
Es gilt die Grünanlagensatzung der Stadt Fürth.
Die rechtliche Situation ist nach Auffassung des Grünflächenamtes klar, die Beschilderung eindeutig und ausreichend.
Bei Verstößen handelt es sich nicht um mangelte Information sondern um fehlende Akzeptanz der bestehenden Regelungen durch die Bevölkerung, die nur hingenommen, oder durch einen konsequenten Vollzug unterbunden werden kann.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- Text Hinweisschilder
- Lageplan Hinweisschilder