Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Budgetberichten
2017.
Von den Budgetabschlüssen 2017 erhalten die
Amts-/Unteramtsbudgets 976.933,72 €, d.h. 50 % der festgestellten
Budgetüberschüsse in ihre Budgetrücklagen gutgeschrieben (siehe Anlagen 5 und
7).
Der Stadtrat stimmt der von der Verwaltung
vorgeschlagenen endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2016 gem. Nr. 4 der
Vorlage zu.
1. Die Amts- und Unteramtsbudgets für das Jahr 2016
wurden entsprechend den für das Jahr 2016 geltenden Regelungen abgerechnet. Bei
den Abrechnungen wurden Ergebnisse der Unteramtsbudgets grundsätzlich mit den
Ergebnissen der jeweils zugeordneten Amtsbudgets verrechnet.
In Einzelfällen wurden Budgetmittel 2016 im Sinne
einer „Mittelübertragung“ zugunsten der Budgets 2017 ausgebucht, d.h. diese
Gelder („Projektmittel“) stehen den Budgets 2017 zusätzlich zur Verfügung.
Insgesamt handelt es sich hierbei um Vorgänge mit einem Volumen von
3.045.553,40 € bei den Amtsbudgets und 7.920,00 € bei den Sonderbudgets,
insgesamt somit 3.053.473,40 €. Die Ergebnisse der Amtsbudgetabrechnungen sowie
die übertragenen „Projektmittel“ können den beigefügten Übersichten (Anlagen 5
und 6) entnommen werden.
2. Die Budgetberichte 2017 der Referate und
Dienststellen unter Beilage der jeweiligen Einzelabrechnungen der Budgets und
Ergebnisübersichten sowie der Budgetstatistiken inkl. Kennzahlen (Stand:
04.05.2017, bei Zentralbudgets Stand: 09.06.2017) wurden dem Stadtrat mit
Schreiben vom 07.07.2017 per E-Mail übermittelt. Außerdem sind diese,
einschließlich eines Inhaltsverzeichnisses, der Beschlussvorlage beigefügt
(Anlagen 1 bis 4). Die noch fehlenden Budgetberichte für das Unteramtsbudget
23100 „Märkte, Kirchweihen etc.“ und das Sonderbudget 51500 „Erz.-Hilfen“
werden zur Sitzung im September 2017 nachgereicht.
Die Abrechnungen der Amts- und Unteramtsbudgets
ergaben
Budgetfehlbeträge von 2.904.400,51 €. sowie
Budgetüberschüsse von 1.953.867,23 €.
Bei der Ermittlung der Budgetergebnisse der Amts-
und Unteramtsbudgets blieben die Planabweichungen bei den Personalausgaben
grundsätzlich unberücksichtigt. In Einzelfällen wurden Personalausgaben bei der
Budgetabrechnung positiv in Form von Gutschriften nach den Grundsätzen der ab
01.01.2006 gültigen Leitlinien zur Aufstellung und zum Vollzug des Haushalts im
Rahmen der flächendeckenden Budgetierung der Stadt Fürth (BuLiFü)
berücksichtigt (siehe Nr. 7 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 BuLiFü). Die (unvermeidbaren)
„normalen“ Planabweichungen bei den Personalausgaben sowie die nicht planbaren
Ausgaben für Beihilfen u.ä. wurden budgettechnisch in den Budgetabrechnungen
als „nicht zu vertretende Personalkostenabweichungen“ (als Gut- oder
Lastschrift) bzw. durch entsprechende Budgetkorrekturen erfasst und haben
insoweit – abschlusstechnisch – die Budgetergebnisse nicht beeinträchtigt.
Grundsätzliche Budgetberichtigungen waren zudem durch die internen
Leistungsverrechnungen der ITK-Leistungen sowie der Gebäudewirtschaft Fürth,
für Steuerforderungen (ohne Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA)
und für Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten notwendig. Diese
Berichtigungen sind in den betroffenen Budgets jeweils budgetneutral
durchgeführt worden, d.h. die Planabweichungen für die Ausgaben der
ITK-Leistungen, Gebäudebewirtschaftung, für Steuerforderungen (ohne
Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für
Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten haben das Budgetergebnis nicht
berührt.
3. Die festgestellten Budgetüberschüsse 2016 sind im
Rahmen des Rechnungsabschlusses 2016 in der Regel in Höhe von 50 % (=
976.933,51 € - siehe Anlage 5 unter „Überschuss 50 % Rest“) zugunsten des
Gesamthaushalts „eingeflossen“, d.h. sie verbesserten das Ergebnis beim
Jahresabschluss 2016 gegenüber den Planungen. Die weiteren 50 % der
Budgetüberschüsse wurden im Zuge des Rechnungsabschlusses 2016 zunächst
der allgemeinen Rücklage zugeführt (= 976.933,72 € - siehe Anlage 5 unter
„Überschuss 50 % Budgetrücklage“) und sollen, wie unter 4 a) vorgeschlagen, als
Budgetrücklage den Ämtern und Dienststellen künftig zur Verfügung stehen.
Die Budgetfehlbeträge 2016 wurden im Rahmen des
Rechnungsabschlusses 2016 für den Gesamthaushalt zu Lasten der jeweiligen
Amtsbudgets 2017 vorgetragen. Die Budgetfehlbeträge haben damit den Gesamtrechnungsabschluss
der Stadt für 2016 nicht belastet. Über die endgültige Behandlung dieser
vorgetragenen Budgetfehlbeträge ist zu entscheiden (siehe nachfolgende Nr. 4
b)).
4. Hinsichtlich der endgültigen Behandlung der
Budgetergebnisse 2016 sind Entscheidungen
a) über die endgültige
Höhe und Verteilung der den Dienststellen verbleibenden Budgetüberschüsse in
der allgemeinen Rücklage sowie
b) über die nach 2017
vorgetragenen Budgetfehlbeträge sowie über die ggfls. endgültig vom
Gesamthaushalt zu tragenden Budgetfehlbeträge
zu treffen.
Zu a)
Die Verwaltung schlägt vor, den im Rahmen des
Jahresabschlusses 2016 der allgemeinen Rücklage zunächst pauschal zugeführten
Betrag („Budgetüberschüsse 2016“) in Höhe von 976.933,72 € in voller Höhe zu
verteilen. Der Betrag entspricht der in den Budget-Leitlinien grundsätzlich
vorgesehenen Quote (50 % vom Budgetüberschuss).
Der aktuelle Stand der sich danach ergebenen
Budgetüberschüsse bzw. der danach aktualisierten Stände der jeweiligen
Budgetrücklagen ergibt sich aus Anlage 7.
Zu b)
Die Finanzverwaltung hält ausdrückliche
Entscheidungen hinsichtlich folgender Fehlbeträge für geboten:
Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“ (=
-112,143,90 €)
Unteramtsbudget 04050 „Rf. IV/EHAP-Projekt“ (=
-90.257,42 €)
Unteramtsbudget 05050 „Rf. V/Zentrale Stabseinheit“ (= -120.810,82 €)
Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“ (=
-82.957,30 €)
Unteramtsbudget 13050 „Limoges- und Limousin-Haus“ (= -112.353,64 €)
Unteramtsbudget 23100 „Markte, Kirchweihen etc.“ (= -188.201,62
€)
Amtsbudget 46000 „Theater (=
-1.996.182,21 €)
Amtsbudget 47010 „Rundfunkmuseum“ (=
-122.513,96 €)
Amtsbudget 87000 „Amt für Tourismus“ (=
-15.354,79 €)
In den übrigen Fällen sollte es beim endgültigen
Vortrag der festgestellten Budgetfehlbeträge auf 2017 verbleiben.
Zu Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“:
Der Budgetfehlbetrag 2016 (= -112.144 €) resultiert
hauptsächlich aus den zeitversetzten Abrufen der Zuwendungsmittel der Projekte
„Punktlandung Ausbildung“ (01.09.2013 bis 31.08.2016), „Bildung integriert“
(01.08.2015 bis 31.07.2018) sowie „Ganztagesangebot für Übergangsklassen“ (auch
noch für das Schuljahr 2015/2016) für das Jahr 2016. Die Mittel sind bereits in
2017 eingegangen bzw. werden demnächst eingehen.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag
zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Unteramtsbudget 04050 „Rf. IV/EHAP-Projekt“:
Der Budgetfehlbetrag 2016 (= -90.247 €) resultiert
aus den zeitversetzten Abrufen der Zuwendungsmittel für das EHAP-Projekt. Die
Mittel werden in 2017 noch eingehen.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag
zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu
lassen.
Zu Unteramtsbudget 05050 „Rf. V/Zentrale
Stabseinheit“:
Zur Haushaltskonsolidierung 2010 – 2013 (1. Stufe)
Nr. 63 (Umsetzung ab 2010) wurde u.a. durch Gebührenerhöhung für den Verkauf
von Ausschreibungsunterlagen eine Einnahmeerhöhung i.H.v. 11.852 €
prognostiziert. Trotz Gebührenerhöhung ist diese Einnahmeerhöhung durch den
Rückgang der öffentlichen Ausschreibungen (z.B. Wegfall der Konjunkturpaket
2-Projekte) nicht eingetroffen. Der derzeitige Budgetfehlbetrag (= -120.811 €)
hat sich u.a. aufgrund dieser fehlenden Einnahmen in den letzten Jahren stetig
aufgebaut.
Mit Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 wurde eine
Vergabestelle (als Stabstelle) im Baureferat (d.h. Referatsbudget 05000)
beschlossen. Die budgettechnische Umsetzung erfolgte sowohl im Referatsbudget
05000 als auch im Unteramtsbudget 05050 auf Grundlage der bisherigen
Entscheidungen und Umsetzungen ab dem Haushalt 2017. D.h. die Ansätze im
U-Amtsbudget 05050 wurden den zukünftigen Gegebenheiten angepasst, sodass ein
ausgeglichener Budgetabschluss ab 2017 realistisch erscheint.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag
zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen. Zum Budgetabschluss
2017 wird der bis dahin entstandene Fehlbetrag überprüft und, sofern kein
weiterer operativer Fehlbetrag 2017 aufgelaufen ist, zulasten des
Gesamthaushalts 2017 (mit dem Jahresabschluss 2017) übernommen.
Zu Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“:
Der Budgetfehlbetrag 2016 (= -82.957 €) beinhaltet
einen aus der Budgetabrechnung 2015 nach 2016 vorgetragenen Budgetfehlbetrag
von 71.810 €. Der operative Fehlbetrag 2016 beträgt damit 11.147 €.
Hauptursächlich hierfür sind die geringeren Einnahmen im Bereich „Fürth-Shop“
sowie die Mehrausgaben bei den „Städtepartnerschaften“ sowie für „Veranstaltungen“.
In den Jahren 2009 bis 2012 konnte das
Bürgermeister- und Presseamt den aufgelaufenen Budgetfehlbetrag aus den Jahren
2005 bis 2008 kontinuierlich abbauen. Diese Tendenz ist seit 2013 wieder
rückläufig.
Rf. II empfiehlt trotzdem, den Budgetfehlbetrag
zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen. Der Budgetabschluss
2017 bleibt abzuwarten.
Zu Unteramtsbudget 13050 „Limoges- und
Limousin-Haus“:
Der Budgetfehlbetrag (= -112.354 €) beinhaltet einen
aus der Budgetabrechnung 2015 nach 2016 vorgetragenen Budgetfehlbetrag von
96.362 €, verursacht zum Teil im Jahr 2013 durch einmalige Investitionen
(Renovierung, Innenausbau, Ersatzbeschaffungen) zur Neuausrichtung des
LIM-Hauses, einen in den Folgejahren zu geringen Ausgabendeckungsgrad bei den
diversen Produkten (z.B. Produktverkauf, Bewirtung, Sprachkurse) sowie
sonstigen Mehrausgaben. Die im Jahr 2015 beschlossene Erhöhung der jährlichen
Zuschüsse der Partner um insgesamt 20.000 € (welche aber hauptsächlich für die
Personalmehrausgaben durch Stundenerhöhungen verwendet werden sollte) wurde für
2016 nicht verlängert. Das LIM-Haus wurde Ende 2016 geschlossen. Im Jahr 2017
fallen noch diverse Ausgaben an, wie z.B. Endabrechnung der Gebäudebewirtschaftungskosten
sowie der IT-Leistungen. Diese bleiben abzuwarten um den endgültigen Fehlbetrag
ermitteln zu können.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag
weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen
zu lassen. Zum Budgetabschluss 2017 wird der bis dahin entstandene Fehlbetrag
(einschl. der o.g. Endabrechnungen und Ähnl.) zulasten des Gesamthaushalts 2017
(mit dem Jahresabschluss 2017) übernommen.
Zu Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen etc.“:
Der Budgetfehlbetrag 2016 (= -188.202 €) beinhaltet
einen aus der Budgetabrechnung 2015 nach 2016 vorgetragenen Budgetfehlbetrag
von 1.137 €. Der operative Fehlbetrag 2016 beträgt damit 187.065 € und
resultiert hauptsächlich durch Mehrausgaben bei den Veranstaltungen Michaelis-Kirchweih
und Weihnachtsmarkt. Dies ist zum Teil auch dadurch bedingt, dass durch die
unsichere Lage ein Sicherheitskonzept aufgestellt und umgesetzt werden musste.
Hierfür wurden unterjährig dem Budget bereits 86.000 € zur Verfügung gestellt.
Mit der Haushaltsplanaufstellung 2014 wurden die
Ansätze nach den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Dieser festgesteckte
Finanzrahmen konnte 2014 und 2015 (geringer Fehlbetrag) eingehalten werden.
Inwieweit der Fehlbetrag in 2016 einmalig ist, kann zum heutigen Zeitpunkt
nicht beurteilt werden. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag
weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget 46000 „Theater“:
Der Budgetfehlbetrag 2016 (= -1.996.182 €)
beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2014 nach 2015 vorgetragenen
Budgetfehlbetrag i.H.v. 1.824.404 €. Damit wurde
der Fehlbetrag um 171.778 € erhöht.
Im Jahr 2016 wurde der lfd. Landeszuschuss auch
nicht weiter erhöht (bis 2012: 300.000 €, 2013: 460.000 € + 40.000 € einmalig,
2014/2015: 500.000 € + 20.000 € einmalig, 2016: 500.000 €). Die einmaligen
Beträge sollen für den weiteren Ausbau des Ensembles für die Sparte Kinder- und
Jugendtheater verwendet werden. Weiterhin bleibt vorerst die Rücknahme der
Kürzung des künstlerischen Etats i.H.v. 100.000 € (Haushaltskonsolidierung
2010-2013, 4. Stufe, Nr. 35 – Aufgabenkritik, Nr. 49 ab 2012) bestehen. In 2016
wurde mit einem Zuschuss i.H.v. 600.000 € geplant, die Erwartungen haben sich
aber nicht erfüllt (Zuschuss 2016 i.H.v. 500.000 €).
Der erneute Fehlbetrag aus 2016 lag zum größten Teil
an höheren Personalausgaben im künstlerischen Bereich (NV-Bühne und NV-Bühne
Gast) und höheren Sachmittelausgaben beim „Künstlerischen Etat“. Die Minderausgaben
beim Landeszuschuss konnten durch Theatermehreinnahmen aufgefangen werden.
Seit 2011 hat das Theater unterjährige Budgetvollzugsberichte
zu erstatten (zuletzt zur Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am
24.05.2017). Danach wird prognostiziert, dass der Budgetrahmen 2017 insgesamt
eingehalten wird (Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen aufgefangen). Nach
Angabe des Stadttheaters im Quartalsbericht zum Finanz- und
Verwaltungsausschuss am 18.11.2015 sollte 2016 der damals prognostizierte
Fehlbetrag von 283 T€ aufgefangen werden. Dies ist nicht eingetroffen und wird
auch für 2017 vom Theater nicht mehr prognostiziert. Die unterjährigen
Budgetvollzugsberichte sollten vorerst auf jeden Fall beibehalten werden.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag
zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget 47010 „Rundfunkmuseum“:
Der Budgetfehlbetrag 2016 (= -122.514 €) beinhaltet
einen aus der Budgetabrechnung 2015 nach 2016 vorgetragenen Budgetfehlbetrag
i.H.v. 89.085 €. Der operative Fehlbetrag 2016 beträgt damit 33.429 €. Dieser
resultiert hauptsächlich aus Mindereinnahmen.
Durch den Leitungswechsel im Jahr 2014 und einiger
Veränderungen in Hinblick auf Konzept, Sicherheits- und Brandschutzvorschriften
sind die Vermietungseinnahmen nicht mehr in der Höhe zu erzielen, wie dies in
der Vergangenheit der Fall war. Nach Meldung vom StAM/RFM und Analyse der
Vorjahresergebnisse sowie der Tendenz im Jahr 2016 wurden die Ansätze 2017 im
Einnahmebereich nach unten korrigiert. D.h. die Ansätze im U-Amtsbudget 47010
wurden den zukünftigen Gegebenheiten angepasst, sodass ein ausgeglichener Budgetabschluss
ab 2017 realistisch erscheint.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag
zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen. Zum Budgetabschluss
2017 wird der bis dahin entstandene Fehlbetrag überprüft und, sofern kein
weiterer operativer Fehlbetrag 2017 aufgelaufen ist, zulasten des
Gesamthaushalts 2017 (mit dem Jahresabschluss 2017) übernommen.
Zu Amtsbudget 87000 „Amt für Tourismus“:
Der Budgetfehlbetrag 2016 (= -15.355 €) ist bereits
geringer als der nach 2016 übertragene Fehlbetrag aus dem Vorjahr (= -26.627
€). Damit ergibt sich in 2016 ein operativer Überschuss von 11.272 €. In den
letzten Jahren hat das Amt für Tourismus (fr. Touristinformation) des Öfteren
einen Budgetfehlbetrag erzielt, der aber in den Folgejahren immer wieder
abgetragen werden konnte. Dies bleibt auch im derzeitigen Fall abzuwarten.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag
zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1. Inhaltsverzeichnis
2. Budgetberichte 2017 – Amts- und Unteramtsbudgets
3. Budgetberichte 2017 – Sonderbudgets
4. Budgetberichte 2017 – Zentralbudgets
5. Übersicht „Budgetabschlüsse Amts-/Unteramtsbudgets 2016“
6. Übersicht „Projektmittelüberträge von 2016 nach 2017“
Übersicht „Budgetrücklagen“