Betreff
20. Änderung des Regionalplans der Region Nürnberg (7)
Vorlage
AWS/041/2017
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Grundstücks- und Wirtschaftsausschuss nimmt die Ausführungen des Wirtschaftsreferenten  zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat der geplanten Änderung des Regionalplanes zuzustimmen.


20. Änderung des Regionalplans der Region Nürnberg (7)

1.      Redaktionelle Anpassung des Regionalplans der Region Nürnberg (7) an das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 2013

2.      Streichung von (Teil-)kapiteln des Regionalplans, die keine inhaltliche Grundlage mehr im LEP besitzen

3.      Änderung Teilkapitel Landschaftliche Vorbehaltsgebiete (bisher B I 1.3.1, künftig 7.1.3.1)

4.      Änderung Teilkapitel Regionale Grünzüge (bisher B I 2.1, künftig 7.1.3.2)

5.      Neuaufnahme Teilkapitel Trenngrün (künftig: 7.1.3.2)

 

Die zum o. g. Beteiligungsverfahren vom Planungsverband Region Nürnberg ins Internet eingestellten Unterlagen wurden vom Stadtplanungsamt und dem Amt für Wirtschaft- und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen und aus städtebaulicher Sicht geprüft.


Die zu Punkt 1. erfolgte redaktionelle Anpassung ist mit keiner inhaltlichen Änderung der Ziele und Grundsätze bzw. der dazugehörigen Begründungtexte verbunden und wird daher nicht näher geprüft.

 

Die zu Punkt 2. erfolgte Streichung von (Teil-)Kapiteln nimmt Bezug auf das BayLplG. Die entfallenen Kapitel können nicht mehr aus dem LEP 2013 abgeleitet werden.

 

 

Die zu Punkt 3. erfolgten Änderungen betreffen im Stadtgebiet Fürth

·        den Fürther Stadtwald, der schon mehrfach geschützt ist (FFH-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet und Bannwald) sowie

·         weitere - unter Landschaftsschutz stehende Landschaftsräume - die im wirksamen Regionalplan bisher als Landschaftliches Vorbehaltsgebiet dargestellt wurden.

Gemäß BayLplG ist eine Überlagerung von naturschutzrechtlich gesicherten Flächen nicht mehr möglich. Der vorliegende Änderungsentwurf stellt in Fürth daraufhin keine Landschaftlichen Vorbehaltsgebiete mehr dar.

                         

 

Zu Punkt 4

 

Änderung Teilkapitel Regionale Grünzüge

 

Die auf Fürther Stadtgebiet als Ziele der Raumordnung in der Karte 3 „Landschaft und Erholung“ (Maßstab 1:100.000!) nicht parzellenscharf dargestellten „Regionale Grünzüge“ erscheinen aus städtebaulicher Sicht unproblematisch.

Die nunmehr zeichnerisch verbindliche Darstellung des Fürther Stadtwaldes als Regionaler Grünzug wird begrüßt. Des Weiteren werden die Talräume von Pegnitz, Regnitz, Bibert, Farrnbach, Zenn, und Gründlach - sowie als Neudarstellung das Michelbachtal - als Regionale Grünzüge dargestellt.

Die Grünzüge wurden in Abstimmung mit den städtischen Fachdienststellen (AWS, SpA, OA) überprüft und soweit erforderlich aktualisiert und neu abgegrenzt bzw. dem Bestand angepasst (hier: Waldbestand Schmalholz, geringfügige Erweiterung am südlichen Waldrand des Zennwalds).

 

In den regionalen Grünzügen sind Planungen und Maßnahmen im Einzelfall nur dann zulässig, falls keine der den jeweiligen Grünzügen zugewiesenen Funktionen (Verbesserung des Bioklimas, Erholungsvorsorge, Gliederung der Siedlungsräume) beeinträchtigt wird.

 

 

Zu Punkt 5

 

Neuaufnahme Teilkapitel Trenngrün

 

In der vorliegenden Stellungnahme des Regionsbeauftragten bei der Regierung von Mittelfranken wird unter Bezugnahme auf die vorliegende Änderungsbegründung die o. g. Neuaufnahme wie folgt begründet:

Die Region Nürnberg ist insbesondere im Verdichtungsraum durch einen hohen Siedlungsdruck gekennzeichnet. Laut LEP 3.3 (G) sollen eine Zersiedelung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsstruktur vermieden werden. Um das Zusammenwachsen benachbarter Siedlungsbereiche zu verhindern, können laut Begründung zu LEP 3.3 (G) in den Regionalplänen hierzu geeignete Freiflächen als Trenngrün festgelegt werden.

Hierzu soll das Teilkapitel 7.1.3.3 Trenngrün neu in den Regionalplan aufgenommen werden. Die Trenngrünflächen wurden in Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen ermittelt.

In Karte 3 „Natur und Landschaft“ sind die Trenngrünflächen dargestellt.

 

Im Entwurf zur Begründung der 20. Änderung des Regionalplans wird zum Kapitel 7.1.3.3 Trenngrün wie folgt dargelegt:

Planungen und Maßnahmen in Trenngrünflächen sind nach einzelfallbezogener Prüfung möglich, falls diese zu der beschriebenen Funktion des Trenngrüns nicht im Widerspruch stehen. Linienhafte Verkehrsinfrastrukturen (z.B.: Ortsumgehungsstraßen oder auch die geplante Stadt-Umland-Bahn) stehen dieser in der Regel nicht entgegen.

In Karte 3 „Natur und Landschaft“ sind die Trenngrünbereiche im regionalplanerischen Maßstab 1:100.000 dargestellt.

Im Stadtgebiet Fürth werden drei Freiflächen zwischen Siedlungseinheiten als Trenngrün dargestellt (siehe TG 56, TG 57, TG 58 im beiliegenden Kartenausschnitt - dieser wurde stark vergrößert).

Das zwischen Herboldshof und Mannhof, nördlich der Mannhofer Straße, nordwestlich – parallel zur Bahnlinie – liegende TG 56 erscheint unproblematisch (FNP-Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft, mit landschaftsplanerischer Zielsetzung einer “Entwicklung und Vernetzung von Trockenstandorten“, Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet und engere Wasserschutzzone).

Das nördlich von Steinach, im Bereich des Herboldshofener- und Schmalaugraben liegende TG 57 (FNP-Darstellung als Grünfläche und Fläche für die Landwirtschaft) steht teilweise unter Landschaftsschutz und ist im integriertem Landschaftsplan auch als ökologische Entwicklungsfläche vorgesehen.

Das TG 58 widerspricht ebenfalls keinen bauleitplanerischen Zielsetzungen. Es befindet sich im Anschluss der - nördlich der Alten Reutstraße - im FNP dargestellten potenziellen Wohnbaufläche. Durch eine Signatur wird hier auch eine “Grenze der baulichen Entwicklung“ dargestellt. Im Bereich des TG 58 stellt der FNP einen großzügigen Grünflächenstreifen dar.

Seitens SpA, AWS und OA wird daher der vorliegende Änderungsentwurf städtebaulich als vertretbar erachtet.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


20.Änd_R7_Trenngrün_Ausschnitt_Karte 3_Landschaft und Erholung