Der Grundstücks- und Wirtschaftsausschuss nimmt die Ausführungen des Wirtschaftsreferenten zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat der geplanten Änderung des Regionalplanes zuzustimmen.
20. Änderung des Regionalplans der Region
Nürnberg (7)
1.
Redaktionelle Anpassung des Regionalplans
der Region Nürnberg (7) an das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 2013
2.
Streichung von (Teil-)kapiteln des
Regionalplans, die keine inhaltliche Grundlage mehr im LEP besitzen
3. Änderung
Teilkapitel Landschaftliche Vorbehaltsgebiete (bisher B I 1.3.1, künftig 7.1.3.1)
4. Änderung Teilkapitel Regionale Grünzüge (bisher B I 2.1,
künftig 7.1.3.2)
5.
Neuaufnahme Teilkapitel
Trenngrün (künftig: 7.1.3.2)
Die zum o. g.
Beteiligungsverfahren vom Planungsverband Region Nürnberg ins Internet
eingestellten Unterlagen wurden vom Stadtplanungsamt und dem Amt für
Wirtschaft- und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen und aus städtebaulicher
Sicht geprüft.
Die zu Punkt 1. erfolgte redaktionelle Anpassung
ist mit keiner inhaltlichen Änderung der Ziele und Grundsätze bzw. der dazugehörigen
Begründungtexte verbunden und wird daher nicht näher geprüft.
Die zu Punkt
2. erfolgte Streichung von (Teil-)Kapiteln nimmt Bezug
auf das BayLplG. Die entfallenen Kapitel können nicht mehr aus dem LEP 2013
abgeleitet werden.
Die zu Punkt
3. erfolgten Änderungen betreffen im Stadtgebiet Fürth
·
den Fürther Stadtwald, der schon mehrfach
geschützt ist (FFH-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet und Bannwald) sowie
·
weitere - unter Landschaftsschutz stehende
Landschaftsräume - die im wirksamen Regionalplan bisher als
Landschaftliches Vorbehaltsgebiet dargestellt wurden.
Gemäß BayLplG ist
eine Überlagerung von naturschutzrechtlich gesicherten Flächen nicht mehr
möglich. Der vorliegende Änderungsentwurf stellt in Fürth daraufhin keine
Landschaftlichen Vorbehaltsgebiete mehr dar.
Zu Punkt 4
Änderung Teilkapitel Regionale Grünzüge
Die auf Fürther
Stadtgebiet als Ziele der Raumordnung in der Karte 3 „Landschaft und
Erholung“ (Maßstab 1:100.000!) nicht parzellenscharf dargestellten „Regionale
Grünzüge“ erscheinen aus städtebaulicher Sicht unproblematisch.
Die nunmehr
zeichnerisch verbindliche Darstellung des Fürther Stadtwaldes als Regionaler
Grünzug wird begrüßt. Des Weiteren werden die Talräume von Pegnitz,
Regnitz, Bibert, Farrnbach, Zenn, und Gründlach - sowie als Neudarstellung
das Michelbachtal - als Regionale Grünzüge dargestellt.
Die Grünzüge wurden
in Abstimmung mit den städtischen Fachdienststellen (AWS, SpA, OA) überprüft
und soweit erforderlich aktualisiert und neu abgegrenzt bzw. dem Bestand
angepasst (hier: Waldbestand Schmalholz, geringfügige Erweiterung am südlichen
Waldrand des Zennwalds).
In den regionalen Grünzügen sind Planungen
und Maßnahmen im Einzelfall nur dann zulässig, falls keine der den jeweiligen
Grünzügen zugewiesenen Funktionen (Verbesserung des Bioklimas,
Erholungsvorsorge, Gliederung der Siedlungsräume) beeinträchtigt wird.
Zu Punkt 5
Neuaufnahme Teilkapitel Trenngrün
In der vorliegenden
Stellungnahme des Regionsbeauftragten bei der Regierung von Mittelfranken wird
unter Bezugnahme auf die vorliegende Änderungsbegründung die o. g. Neuaufnahme
wie folgt begründet:
Die Region Nürnberg ist insbesondere im
Verdichtungsraum durch einen hohen Siedlungsdruck gekennzeichnet. Laut LEP 3.3
(G) sollen eine Zersiedelung der Landschaft und eine ungegliederte,
insbesondere bandartige Siedlungsstruktur vermieden werden. Um das
Zusammenwachsen benachbarter Siedlungsbereiche zu verhindern, können laut
Begründung zu LEP 3.3 (G) in den Regionalplänen hierzu geeignete Freiflächen
als Trenngrün festgelegt werden.
Hierzu soll das Teilkapitel 7.1.3.3
Trenngrün neu in den Regionalplan aufgenommen werden. Die Trenngrünflächen
wurden in Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen ermittelt.
In Karte 3 „Natur und Landschaft“ sind
die Trenngrünflächen dargestellt.
Im
Entwurf zur Begründung der 20. Änderung des Regionalplans wird zum Kapitel
7.1.3.3 Trenngrün wie folgt dargelegt:
Planungen und Maßnahmen in Trenngrünflächen sind nach
einzelfallbezogener Prüfung möglich, falls diese zu der beschriebenen Funktion
des Trenngrüns nicht im Widerspruch stehen. Linienhafte Verkehrsinfrastrukturen
(z.B.: Ortsumgehungsstraßen oder auch die geplante Stadt-Umland-Bahn) stehen
dieser in der Regel nicht entgegen.
In Karte 3 „Natur und Landschaft“ sind die Trenngrünbereiche im
regionalplanerischen Maßstab 1:100.000 dargestellt.
Im Stadtgebiet Fürth werden drei Freiflächen
zwischen Siedlungseinheiten als Trenngrün dargestellt (siehe TG 56, TG 57, TG 58 im beiliegenden Kartenausschnitt - dieser
wurde stark vergrößert).
Das zwischen Herboldshof und Mannhof,
nördlich der Mannhofer Straße, nordwestlich – parallel zur Bahnlinie – liegende
TG 56 erscheint unproblematisch (FNP-Darstellung
als Fläche für die Landwirtschaft, mit landschaftsplanerischer Zielsetzung
einer “Entwicklung und Vernetzung von Trockenstandorten“, Festsetzung als
Landschaftsschutzgebiet und engere Wasserschutzzone).
Das nördlich von Steinach, im Bereich des
Herboldshofener- und Schmalaugraben liegende TG 57 (FNP-Darstellung als Grünfläche und Fläche für die
Landwirtschaft) steht teilweise unter Landschaftsschutz und ist im integriertem
Landschaftsplan auch als ökologische Entwicklungsfläche vorgesehen.
Das TG
58 widerspricht ebenfalls keinen bauleitplanerischen Zielsetzungen. Es
befindet sich im Anschluss der - nördlich der Alten Reutstraße - im FNP
dargestellten potenziellen Wohnbaufläche. Durch eine Signatur wird hier auch
eine “Grenze der baulichen Entwicklung“ dargestellt. Im Bereich des TG 58
stellt der FNP einen großzügigen Grünflächenstreifen dar.
Seitens SpA, AWS und OA wird daher der vorliegende Änderungsentwurf städtebaulich als vertretbar erachtet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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20.Änd_R7_Trenngrün_Ausschnitt_Karte 3_Landschaft und Erholung