Betreff
Grundsatzbeschluss Helene-Lange-Gymnasium, Generalsanierung, Raumprogramm
Vorlage
SEP/001/2017
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage des vorliegenden, abgestimmten Raumprogramms (Gesamtbauprogramm) für das Helene-Lange–Gymnasium (HLG)  die weiteren baufachlichen Planungen einzuleiten, bzw. fortzuführen.

Soweit eine Förderung  durch das Gesamtbauprogramm nicht vorgesehen ist, sollte versucht werden, Wünsche der Schule dennoch zu berücksichtigen (z.B. Seminarräume).


Das vorliegende Gesamtbauprogramm basiert auf einem vorläufigen Gesamtraumprogramm aus dem Februar 2015, das hinsichtlich förderfähigen Bedarf und vorhandenem Bestand grundsätzlich mit Schule und Regierung von Mittelfranken abgestimmt war. Es enthielt auch schon damals Festlegungen der Regierung zum langfristig erforderlichen – und damit förderfähigen – Raumbedarf für das HLG.  Im Laufe der kontinuierlichen Fortentwicklung dieses Bauprogramms liegt jetzt eine abgestimmte, modifizierte Fassung vor (siehe anliegende EXCEL  Tabelle), die auch  insbesondere der Entwicklung im Bereich schulischer Ganztag und Wiedereinführung des G9 Rechnung tragen soll. Gegenüber dem bisherigen vorläufigen Gesamtbauprogramm wird von einem Raumbedarf für 57 Klassen (inkl. Oberstufe) ausgegangen, somit 5 Klassen mehr, als bei den bisherigen Vorgaben, wobei seitens der Regierung von Mittelfranken ein längerfristiger Anstieg der Schülerzahl auf 1400 Schülerinnen und Schüler zugrunde gelegt wird.

 

Die  Regierung von Mittelfranken weist bei dem überarbeiteten Gesamtraumprogramm zusätzlich auf folgendes hin:

1. Im G9 werden insgesamt 57 Klassen (Jgst. 5 mit 13) angenommen.

2. Es wurde ein dritter Zeichensaal mit 66 qm in das Raumprogramm aufgenommen, sowie der dazugehörige Vorbereitungs-und Sammlungsraum (42 qm).

3. Im Bereich der Naturwissenschaften wurde ein zusätzlicher Raumbedarf an einem eigenen „Natur-und Technikraum“ (75 qm) und dem dazugehörigen Vorbereitungs- und Sammlungsraum (50 qm) anerkannt.

4. Für Inklusion wird vorbehaltlich der sich in Bearbeitung befindlichen Richtlinien zum Vollzug der Schulbauverordnung ein Raumbedarf für Rückzugs-, Aufenthalts-und Arbeitsräume im Umfang von 56 qm anerkannt.

5. Nach den aktuell geltenden Bestimmungen kann für „Seminar“ kein zusätzlicher Raumbedarf anerkannt werden. Eine Bedarfsanerkennung kann in Zukunft nur erfolgen, wenn die - sich in Bearbeitung befindlichen - Richtlinien zum Vollzug der Schulbauverordnung hier Möglichkeiten eröffnen sollten. Die im Gesamtraumprogramm ausgewiesene Fläche steht insoweit unter Vorbehalt und wurde nicht in die Gesamtsummen der förderfähigen Flächen einbezogen.

6. Ein Erste-Hilfe-Raum ist an der Schule vorzusehen. Die Flächen gehören zum Bereich „Verwaltung“ und sind aus diesem Kontingent zu nehmen. Die Inklusion löst keinen  Raumbedarf für einen weiteren Erste-Hilfe-Raum aus.

7. Ausgehend von 700 Essensteilnehmern (ET) für das HLG (ca. 465 ET) und die Leopold-Ullstein-Realschule (ca. 175 ET) wurde eine 2,33-fache Belegung des Speisesaals angesetzt. Die Größe der Küche ist abhängig vom Versorgungskonzept.

 

Bereits in dem vorläufigen Gesamtbauprogramm aus dem Jahre 2015 hat die Regierung von Mittelfranken im Zusammenhang mit der beabsichtigten Baumaßnahme außerdem auf folgendes aufmerksam gemacht:

 

„Soweit es die räumlichen Verhältnisse zulassen, sollte im Zuge der Generalinstandsetzung die Schule um eine Pausenhalle erweitert werden. Vom Ministerialbeauftragten wurde insbesondere das Fehlen einer Pausenhalle angemerkt.

Auf die Möglichkeit der schul-und baufachlichen Beratung durch die Regierung von Mittelfranken  im Zuge der weiteren Planungen wird hingewiesen.

Die schulaufsichtliche Genehmigung des Bauprogramms nach Art. 4 Abs. 2 BayEUG i.V.m. § 5 der Schulbauverordnung erfolgt zweckmäßigerweise für die zur Ausführung kommende Planung. Bei der Vergabe von Aufträgen für Architekten- und Ingenieurleistungen ist die VOF zu beachten.“

 

Eine Beantragung einer  schulaufsichtlichen Genehmigung ist demnach beim derzeitigen Verfahrensstand noch zurückzustellen. Weitere baufachliche Verfahrensschritte, z.B. Verhandlungsverfahren nach VgV dürften bereits auf der Grundlage des Bauprogramms möglich sein.

 

 

 

Die Gesamtbaumaßnahme ist in der Mittelfristigen Investitionsplanung 2016-2020 derzeit bei UA 2300, HSt.. 9402.0000 mit 27.150.000 EURO veranschlagt.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.     

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 Gesamtbauprogramm der Regierung von Mittelfranken vom 14.07.2017