Der Stadtrat beschließt die Änderung der Mietspiegelsatzung.
Mit Beschluss des
Stadtrates vom 26. September 2013 wurde die Satzung der Stadt Fürth zur
Durchführung einer repräsentativen Befragung zur Erstellung eines aktuellen
qualifizierten Mietspiegels für Fürth (Mietspiegelsatzung) beschlossen. Der
qualifizierte Mietspiegel trat zum 01.Juli 2014 in Kraft. Gem. § 558 d Abs. 2 BGB muss der qualifizierte Mietspiegel
alle vier Jahre neu erstellt werden.
Mit der
Neuerstellung wurde das Hamburger Institut Analyse & Konzepte beauftragt,
die ab September 2017 im Rahmen dessen eine neue Befragung der Fürther
Mieterinnen und Mieter sowie deren Vermieter (Privatvermieter und
Wohnungsgesellschaften) durchführen werden. Der Mietspiegel soll zum 01. Juli
2018 in Kraft treten.
Die Mietspiegelsatzung muss hierfür gemäß der beigefügten Änderungssatzung aktualisiert werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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