Betreff
Änderung der Mietspiegelsatzung
Vorlage
SzA/145/2017
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Mietspiegelsatzung.


Mit Beschluss des Stadtrates vom 26. September 2013 wurde die Satzung der Stadt Fürth zur Durchführung einer repräsentativen Befragung zur Erstellung eines aktuellen qualifizierten Mietspiegels für Fürth (Mietspiegelsatzung) beschlossen. Der qualifizierte Mietspiegel trat zum 01.Juli 2014 in Kraft. Gem. § 558 d  Abs. 2 BGB muss der qualifizierte Mietspiegel alle vier Jahre neu erstellt werden.

 

Mit der Neuerstellung wurde das Hamburger Institut Analyse & Konzepte beauftragt, die ab September 2017 im Rahmen dessen eine neue Befragung der Fürther Mieterinnen und Mieter sowie deren Vermieter (Privatvermieter und Wohnungsgesellschaften) durchführen werden. Der Mietspiegel soll zum 01. Juli 2018 in Kraft treten.

 

Die Mietspiegelsatzung muss hierfür gemäß der beigefügten Änderungssatzung aktualisiert werden. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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