Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Satzung für den Fürther Wochenmarkt gem. Anlage.
Im Zuge der Neugestaltung und – ausrichtung des neuen Fürther Wochenmarktes musste festgestellt werden, dass hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen am neuen Standort an der Rudolf-Breitscheid-Straße sowie der damit verbundenen, vielschichtigen neuen Anforderungen (insb. Dauerbeschicker in festen Buden, Gegenstände des Marktverkehrs, Gestaltung, Unterhalt, Verkaufszeiten, Präsenzpflicht, Auf- und Abbau, Fahrzeugverkehr und Anlieferung, Müllentsorgung usw.) die bisherige Satzung für die Märkte der Stadt Fürth grundlegend geändert werden muss.
Deshalb ist für den Fürther Wochenmarkt künftig eine eigene Satzung erforderlich. Die bisherige Satzung für die Märkte der Stadt Fürth (Marktsatzung) vom 21.08.1981 muss ebenfalls – aufgrund der Jahre – in vielen Teilen neu überarbeitet werden. Diese wird demnächst auch auf den Weg gebracht.
Hinsichtlich der dringend notwendigen Akquise der Wochenmarkthändler bezüglich des anvisierten Eröffnungstermins im Frühjahr 2018 ist die Neufassung der Wochenmarkt-Satzung zum jetzigen Zeitpunkt dringend geboten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Satzung für den Fürther Wochenmarkt