Der Vortrag der Referentin diente zur Kenntnis.
Die vorgestellte Vorplanung wird beschlossen.
Der gemeinsame Rad- und Fußweg entlang der Pegnitz soll zwischen Karl- und Röllingersteg auf 4,00 m verbreitert werden. Es wurden 2 Varianten entwickelt und instruiert. Die zweite Variante wurde jedoch wegen umfangreicher Rodungsarbeiten (alter Baumbestand) und hohem Aufwand durch Niveauangleichungen nicht weiter verfolgt.
Beschreibung Variante 1
Die geplante Wegbreite beträgt 4,00 m, im Bereich der Stege wird der verbreiterte Weg dem Bestand angepasst, es entsteht beim Karlsteg und am Pappelsteig jeweils eine Engstelle.
Keine Niveauangleichung am Pappelsteig. Auf die Rodung der markanten Bäume im Bereich Pappelsteig wird verzichtet, die vorhandenen Geländer am Bestandsweg entsprechend angepasst.
Im Abschnitt A zwischen Karlsteg und Pappelsteig soll der Weg ausschließlich zur Landseite hin verbreitert werden, da im Uferbereich zu wenig Platz und die Uferböschung zu steil ist. Es wären zusätzliche Befestigungsmaßnahmen an der Uferböschung nötig. Auf Grund des Niveauunterschiedes Wiese / Weg soll eine Entwässerungsmulde angelegt werden, diese kann als Ausgleichsmaßnahme agieren (vgl. Plan).
Im Abschnitt B zwischen Pappelsteig und Röllingersteg soll der Weg zu beiden Seiten hin verbreitet werden. Zur Uferseite mittels eines schmalen Streifens (0,70 m), zur Landseite hin um ca. 1,00 m. Am Röllingersteg müsste ein junger Baum gefällt werden, nach Rücksprache mit GrfA ist dies unproblematisch. Der 1,00 m breite, zusätzliche Raum zur Landseite hin ist derzeit mit mittelfristig ersetzbaren Gehölzen / Hecken bewachsen. Diese müssten auf ganzer Länge gerodet und neu angelegt werden.
Die Instruktion ergab die Notwendigkeit einer speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung (saP), welche inzwischen abgeschlossen wurde.
Variante 2 (nicht
weiter verfolgt)
Im Abschnitt B
schwenkt die Verbreiterung abschnittsweise zur Uferseite. Da hier der Eingriff
jedoch größer wäre als bei Variante 1 und bautechnisch auch aufwendiger,
erscheint diese Lösung weniger empfehlenswert und wurde nicht weiter verfolgt.
Ergebnis der saP
(Kurzfassung)
Aus vegetationskundlicher Sicht
wurden für die Radwege-Erweiterung sowie die notwendige Bautrasse die
Flächenverluste an Biotoptypen ermittelt, gesetzlich geschützte Biotope
identifiziert und nach BayKompV bewertet.
Aus den Punktesummen ergibt sich ein
entsprechender Ausgleichsbedarf, der beispielsweise durch Extensivierung von
Intensivgrünland in der Aue der Pegnitz erreicht werden kann.
Die Bautrasse
verursacht gemäß Wertpunkte-Bilanz nach BayKompV einen Ausgleichsbedarf von
29062,5 Wertpunkten, die Radwege-Verbreiterung einen von 26356,54.
Die Bautrasse verursacht gemäß
Wertpunkte-Bilanz nach BayKompV einen Ausgleichsbedarf, der größer ist als die
Verbreiterung des Radweg selbst. Falls
Möglichkeiten zur Verkleinerung der Bautrasse bestünden, zumindest
abschnittsweise in den besonders wertvollen Biotoptypen (insbesondere
Teilfläche 14, die aufgrund des Biotoptyps G222 mit 13 Wertpunkten zu bewerten
ist), würde dies eine deutliche Verringerung der Ausgleichserfordernisse
bewirken.
In der Aue der Pegnitz sind im
Untersuchungsraum umfangreiche Flächen vorhanden, die als Intensivgrünland
bewirtschaftet werden und entsprechend nur eine relativ geringe Wertigkeit für
den Naturschutz haben (G11: nur 3 Wertpunkte nach BayKompV).
Durch Extensivierung dieser Flächen
und langfristiger Optimierung des Arteninventars bestehen
Entwicklungsmöglichkeiten zu höherwertigen Biotoptypen nach BayKompV. Die
Ausgleichserfordernisse lassen sich u.E. rein rechnerisch unmittelbar vor Ort
erfüllen, insbesondere wenn eine Extensivierung der Grünlandnutzung in der Aue
auf ausgewählten Flächen erreicht werden kann. Die Differenz von 3 (G11) auf 10
Wertpunkte (G221), d.h. 7 Wertpunkte Aufwertung, bewirkt bei einer
Ausgleichsfläche von ca. 0,414 Hektar (Umwandlung von Intensivgrünland in den
Biotoptyp Mäßig artenreiche seggen- oder binsenreiche Feucht- und Nasswiesen)
das Erreichen der erforderlichen ca. 29000 Wertpunkte (für die Bautrasse) und
von 0,376 Hektar für die Verbreiterung (26356 Wertpunkte auszugleichen), falls
nur über diese Maßnahme der Eingriff ausgeglichen wird.
Spezieller Artenschutz nach §44
BNatSchG
Für die Belange des Artenschutzes
nach §44 BNatSchG treffen folgende Aussagen:
Das Planungsvorhaben führt bei den Artengruppen Vögel, Fledermäuse und
sonstige Säugetiere nicht zu den Verbotstatbeständen des speziellen
Artenschutzrechts nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), wenn
entsprechende CEF- und Vermeidungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Die Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechts stehen dem
Planungsvorhaben nicht entgegen,
wenn die genannten CEF-Maßnahmen[1] und Vermeidungsmaßnahmen durchgeführt
werden.
Flächenverbrauch für den Weg in qm |
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Bestand |
Planung |
Saldo |
Abschnitt A |
1753 |
2954 |
1201 (+) |
Abschnitt B |
639 |
1011 |
372 (+) |
gesamt |
2392 |
3965 |
1573 (+) |
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Arbeitsraum
Uferseite |
Bautrasse
Landseite |
Abschnitt A |
|
0 |
3700 |
Abschnitt B |
|
250 |
1245 |
gesamt |
|
250 |
4945 |
Bauliche Ausführung
Ob der Bestandsweg komplett entfernt und breiter neu gebaut wird oder aber abgefräst und angesetzt, ist derzeit noch offen. Über die Art der Bauausführung entscheidet TfA. Die Oberfläche soll in Asphalt ausgeführt werden. Über die Bauausführung wurde bisher noch keine Aussage getroffen.
Baustelleneinrichtung
Die Baustelle kann nur über Kutzer-/Wiesenstraße angedient werden, da der Steg über den Landgraben, sowie Karl-, Engelhardt- und Röllingersteg nur eine Maximalbelastung bis 5 t erlauben (TfA vom 09.07.2015). Die vorgeschlagene zusätzliche Bautrasse über die Wiesen parallel zu „Hinter den Gärten“ und Pappelsteig erscheint nicht zielführend. Stattdessen wird vorgeschlagen, die Wege kurzzeitig zu sperren, anstatt über die Wiesen zu fahren (bewährte Schrankenlösung analog zur damaligen Baustelle am „Fürther Bogen“ im Regnitztal).
Instruktionsergebnis/ Einwände
Aus naturschutzfachlicher Sicht wird die Wegverbreiterung kritisch gesehen, weil von der Maßnahme naturschutzfachlich wertvolle Baumbestände sowie biotopkartierte, nach § 30 BNatSchG geschützte Flächen im Landschaftsschutzgebiet betroffen sind. Für das weitere Vorgehen werden folgende Nachweise benötigt:
Eine artenschutzrechtliche Untersuchung (saP) zum Nachweis von artenschutzrechtlichen Auswirkungen der unumgänglichen Eingriffe bzw. Benennung von Vermeidungs- und/oder Ausgleichsmaßnahmen wird nötig. Dafür ist eine ortsgenaue Erfassung des betroffenen Baumbestandes nach Art, Stammumfang, ökologischer Qualität sowie Zustand zu erbringen. (Inzwischen erfolgt)
Ob eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich wird, kann erst mittels der Ausbauplanung geklärt werden. Da aber keine Brücken / Stege angepasst werden müssen und die Verbreiterung sich in etwa auf selben Niveau bewegt, könnte die Maßnahme u.U. auch ohne wasserrechtliche Genehmigung realisiert werden.
Bereits früher erfolgte Bodenuntersuchungen im Bereich der Espanwiesen machen aushubbegleitende Maßnahmen zur Abfalldeklaration notwendig (Schwermetalle Kupfer und Quecksilber), wodurch weitere (hier nicht bekannte) Kosten entstehen.
Auf eine Anpassung im Bereich Pappelsteig soll verzichtet werden, der Bestand bleibt (als Engstelle) erhalten, der Neubau wird entsprechend angepasst.
Bodenmarkierungen in den Kreuzungsbereichen (Haifischzähne) als eindeutige Vorfahrtsregelung zu Gunsten des Pegnitztalradweges.
Nach Auffassung der infra fürth ist zum Ausbau des Rad- und Fußweges keine zusätzliche Beleuchtung erforderlich, da hierzu bereits parallel jeweils ein beleuchteter R-/F-Weg „An den Gärten“ und im Stadtpark existiert. SpA teilt diese Meinung allerdings nicht, eine entsprechende Beleuchtung des Weges wird ausdrücklich gewünscht. Im Stadtpark darf nicht Rad gefahren werden, ein Umweg über „An den Gärten“ erscheint nicht zumutbar und wird auch momentan von den Radfahrern auf dem Pegnitztalradweg nicht praktiziert. Vielmehr sollte die Gelegenheit genutzt werden, bei einer Verbreiterung auch für eine entsprechende Beleuchtung zu sorgen. Kosten hierfür wurden von der infra fürth nicht mitgeteilt, dürften sich aber auf ca. 60.000 EURO belaufen (eigene Schätzung resultierend aus früheren Anfragen an anderer Stelle).
Entlang des Weges verlaufen derzeit keine Versorgungsleitungen, jedoch über/ an den drei enthaltenen Stegen. Im Planungsbereich befindet sich kein städtischer Kanal.
Seitens des Behindertenrats wird die gemeinsame Nutzung des Weges abgelehnt und eine getrennte Führung von Radfahrern und Fußgängern gefordert; ähnliches fordert das JgA.
Für den Ausbau des Weges wird Grunderwerb nötig, einige der betroffenen Grundstücke sind derzeit verpachtet. Es wurden vorsorglich alle Pachtverträge für einen 10 m breiten Streifen zum 1.11.2015 gekündigt, nach Abschluss der Bauarbeiten können die Pachtverträge dann bezogen auf die künftigen Grenzen des Geh- und Radweges erfolgen. Die Anfrage des LA bei den betroffenen Grundstückseigentümern ergab noch keine definitive Verkaufsbereitschaft, vielmehr besteht bei den Eigentümern Interesse, (Teil-) Flächen zu einem Preis deutlich über dem Bodenrichtwert für Grünlandflächen lt. Richtwertkarte (derzeit € 3,50) zu veräußern. Sollte eine angemessene Preisfindung ausscheiden, so bestünde auch die Möglichkeit, Flächen zu tauschen.
Instruktionsergebnis (Zusammenfassung / Ausschnitte)
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Maßnahme durchwegs begrüßt wird. Eine Darstellung aller Stellungnahmen ist als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Die wichtigsten Stellungnahmen kurz zusammengefasst:
OA/U/ Wasserrecht
Wasserrechtliches Verfahren; da aber keine zusätzlichen oder baulich
anzupassenden Bauwerke sowie markante Erhöhungen der Erdoberfläche vorgesehen
sind, erscheint seitens SpA/Vpl ein Wasserrechtsverfahren nicht notwendig.
Ggfs. ist die Situation nach Vorliegen der endgültigen Ausbauplanung des TfA
aber erneut zu prüfen.
Straßenverkehrsamt
SVA begrüßt die bauliche Verbreiterung des Geh- und Radweges ausdrücklich und teilt die Meinung des SpA, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten auf eine getrennte Führung verzichtet werden kann.
Durch kurzzeitige
Sperrung mittels Schrankenlösung können die Eingriffe in Natur und Landschaft
deutlich verringert werden (siehe auch unter SVA), zusätzliche Bautrassen
parallel zum Pappelsteig und An den Gärten werden so vermieden.
Eine erstmalige Beleuchtung dieses Streckenabschnitts wäre (nicht nur) aus Sicht von SpA-PL/B wünschenswert. In Zusammenhang mit der Bewerbung um Aufnahme in die AGFK sollte hier auf eine Beleuchtung nicht verzichtet werden.
Tiefbauamt
Es wurde keine Kostenschätzung abgegeben.
Der Ausbau ist für 2018 vorgesehen.
[1] CEF-Maßnahmen: hier: 4 Nistkästen für Fledermäuse (wartungsfreie Flachnistkästen) und 4 Nistkästen für Vögel (Rundkästen, Fluglochweite 32 mm, für Zielarten Feldsperling und Gartenrotschwanz)
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Plan (pdf)
Pegnitztalradweg_Instruktion_Stellungnahme_Abwägung.pdf