Der Stadtrat/Bau- und Werksausschuss beschließt den Neuerlass der Entwässerungssatzung der Stadt Fürth zum 01.01.2018 in beigefügter Fassung.
Die Vorlage ist Bestandteil des Beschlusses
Aufgrund von Änderungen der aktuellen Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung muss die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Fürth (Entwässerungssatzung – EWS) angepasst werden.
Da eine entsprechende Änderung der bestehenden Satzung zu aufwendig und komplex wäre, erfolgt ein Satzungsneuerlass zum 01.01.2018.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im
Wirtschaftsplan |
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nein |
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ja |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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nein |
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ja |
Invest.-Nr. |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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nein |
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ja |
Invest.-Nr. |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Fürth (Entwässerungssatzung - EWS) vom 01.01.2018
Synopse Entwässerungssatzung a) bestehende Fassung 2005, b) zukünftige Fassung 2018