Der Stadtrat / Werkausschuss beschließt den Neuerlass der Beitrags- / Gebühren- und Kostensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Fürth (BGKS-EWS) zum 01.01.2018.
Die Vorlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Aufgrund von Änderungen der aktuellen Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung muss die Beitrags-/ Gebühren- und Kostensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Fürth (BGKS-EWS) angepasst werden. Darüber hinaus ergeben sich aufgrund des Neuerlasses der EWS für die BGKS-EWS zum Teil andere Bezüge. Da eine entsprechende Änderung der bestehenden Satzung zu aufwendig und komplex wäre, erfolgt ein Satzungsneuerlass zum 01.01.2018.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im
Wirtschaftsplan |
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nein |
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ja |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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nein |
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ja |
Invest.-Nr. |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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nein |
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ja |
Invest.-Nr. |
im |
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Invest.-Plan |
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Erfolgsplan |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Beitrags-, Gebühren- und Kostensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Fürth (BGKS-EWS) vom 01.01.2018
Synopse zur BGKS-EWS/BGS-EWS bestehende Fassung - zukünftige Fassung