Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplatzverpflichtung zu.
Durch den Dachgeschoßausbau des denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses Mondstr. 11 für die Errichtung einer 1-Zimmerwohnung wird ein zusätzlicher Stellplatz baurechtlich notwendig.
Der dafür nachzuweisende Stellplatz kann weder auf dem eigenen Grundstück, noch in der Nähe des Grundstücks nachgewiesen werden.
Die Zustimmung durch das Straßenverkehrsamt wurde aufgrund des hohen Parkdrucks versagt.
Der Antragsteller beantragt die Ablöse des Stellplatzes.
Das Stadtplanungsamt und die Bauaufsicht befürworten die Ablösung, da es sich hier um einen DG-Ausbau statt einer Kubaturerweiterung mit neuer Flächenversiegelung und bodenrechtlichen Spannungen handelt. Zudem überwiegt das öffentliche Interesse Wohnraum zu schaffen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan