Betreff
Änderung der Verordnung der Stadt Fürth über die Sperrzeit für Spielhallen
Vorlage
OA/255/2017
Art
Beschlussvorlage - SL

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt den Erlass der Verordnung zur Änderung der Spielhallen-Sperrzeitverordnung gemäß Anlage.


Der Stadtrat hat in der Sitzung am 26.03.2014 die Spielhallen-Sperrzeitverordnung auf der Grundlage des Art. 11 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag (AGGlüStV) beschlossen. Nach der damaligen Rechtslage begann die gesetzliche Sperrzeit für Spielhallen um 03.00 Uhr und endete um 06.00 Uhr, mit der Möglichkeit, diese bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse durch Verordnung zu verlängern.

 

Die Stadt Fürth hat von der Ermächtigung einer Sperrzeitverlängerung Gebrauch gemacht und die Sperrzeit für Spielhallen auf den Zeitraum von 02.00 Uhr bis 08.00 Uhr festgelegt.

 

Am 01.08.2017 trat eine Änderung des Art. 11 Abs. 2 AGGlüStV in Kraft. Die gesetzliche Sperrzeit wurde mit dieser Änderung auf 03.00 Uhr bis 09.00 Uhr ausgeweitet. Die Ermächtigung, die Sperrzeit zu verlängern, ist weiterhin gegeben; das Sperrzeitende auf einen Zeitpunkt vor 9.00 Uhr festzulegen, allerdings nicht.

 

Die derzeit geltende Spielhallen-Sperrzeitverordnung der Stadt Fürth mit einem Sperrzeitende bereits um 08.00 Uhr widerspricht somit der seit 01.08.2017 geltenden Rechtslage. Sie ist daher an diese anzupassen und das Ende der Sperrzeit für Spielhallen auf 09.00 Uhr hinauszuschieben. Der Sperrzeitbeginn um 02.00 Uhr soll beibehalten werden. Dieser entspricht der Sperrzeitregelung für Gaststätten in der Innenstadt

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Verordnung zur Änderung der Spielhallen-Sperrzeitverordnung