Betreff
Neuregelung der Investitionskostenförderung von Kindertagesstätten
Vorlage
Käm/487/2017
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 (4. SIP) vom 08.08.2017 wurde am 31.08.2017 verkündet und tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. Die Förderung nach dem 4. SIP erfolgt als Aufschlag zur regulären Förderung nach Art. 10 Finanzausgleichsgesetz (FAG).

 

Die städtische Förderung für Investitionsvorhaben an Kindertageseinrichtungen wird wie folgt angepasst:

 

-       Der Baukostenzuschuss erfolgt bei der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen von der Geburt bis zum Schuleintritt in Höhe von 100% der zuweisungsfähigen Ausgaben. Zusätzliche Betreuungsplätze sind solche, die entweder neu entstehen oder Plätze, die ohne Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen ersatzlos wegfallen würden.

 

-       In allen anderen Fällen wird ein Baukostenzuschuss in Höhe von 90% der zuweisungsfähigen Ausgaben gewährt.

 

-       Investitionen im Bereich der Großtagespflege werden in Höhe von 50% der zuweisungsfähigen Ausgaben bezuschusst.

 

Die Förderung erfolgt im Einzelnen nach der beigefügten Richtlinie. Sie steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel sowie einer für die Stadt Fürth gleichbleibenden Förderkulisse nach Art. 10 FAG bzw. dem 4. SIP.

 


Am 31.08.2017 wurde im Allgemeinen Ministerialblatt die Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 (4. SIP) verkündet. Sie tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. Zielsetzung des 4. SIP ist der quantitative und qualitative Ausbau der Kindertagesbetreuung.

 

Durch das Zusammenspiel der 4. SIP und der regulären Förderung nach Art. 10 FAG verbessert sich die Zuschussleistung des Freistaats Bayern. Als Folge dessen ist es der Stadt Fürth möglich, trotz weiterhin bestehender kritischer Haushaltslage, die städtische Förderung für Investitionsvorhaben an Kindertageseinrichtungen wie folgt zu erhöhen:

 

  • Für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen von der Geburt bis zum Schuleintritt wird ein Baukostenzuschuss in Höhe von 100% der zuweisungsfähigen Ausgaben gewährt. Zusätzliche Betreuungsplätze sind dabei solche, die entweder neu entstehen oder Plätze, die ohne Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen ersatzlos wegfallen würden.

 

  • In allen anderen Fällen (z.B. Generalsanierung ohne Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze) beträgt der Baukostenzuschuss 90% der zuweisungsfähigen Ausgaben.

 

·         Investitionen im Bereich der Großtagespflege werden in Höhe von 50% der zuweisungsfähigen Ausgaben bezuschusst.

 

Zu weiteren Details wird auf die städtische Richtlinie verwiesen (siehe Anhang).

 

Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft und ersetzt die bestehende Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet vom 25.03.2015 (siehe Stadtratsbeschluss vom 25.03.2015, JgA/202/2015).

 

Die erhöhte Förderung unterstützt den seit 2013 intensivierten Ausbau von Betreuungsplätzen wie auch den Erhalt von Einrichtungen. Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit noch Kita-Plätze fehlen. Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 24.05.2017 beschlossen, neue Kindergärten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten.

Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass der zu leistende Eigenanteil von einem Drittel, bzw. 20% bei Generalsanierungen der zuweisungsfähigen Kosten sowie die Differenz zwischen zuweisungsfähigen Kosten und Gesamtkosten einer Maßnahme für die Träger immer eine hohe finanzielle Belastung und Herausforderung darstellen. Deswegen wurde in der Vergangenheit von den Trägern auch immer wieder gefordert, dass sich die Stadt Fürth durch eine höhere Förderung beteiligt, da in der Regel keine weiteren Alternativen für die Refinanzierung dieser Kosten für freie Träger existieren.

 

Die Finanzierung der konkreten einzelnen Maßnahme erfolgt grundsätzlich nach Beratung im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten (AJJ) und nach Beschluss des Stadtrats und stets unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel sowie der derzeit geltenden Fördersätze der Regierung von Mittelfranken für die Stadt Fürth.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt (zum Teil)

 

 

nein

x

ja

Hst. 4642.98*     

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet