Betreff
Sanierung und Neubau der Betriebsgebäude der Stadtförsterei
Vorlage
OA/256/2017
Aktenzeichen
III/OA
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Umweltausschuss empfiehlt / Der Stadtrat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sanierung des Bestandsgebäudes der Stadtförsterei an der Heilstättenstraße sowie den Neubau  einer Fahrzeughalle mit Werkstatt- und Sanitärräumen durchzuführen. Hierzu soll die  Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mbH (WBG) im Rahmen eines Projektsteuerungsvertrages beauftragt werden, die entsprechenden baulichen Maßnahmen in Abstimmung mit GWF zu vergeben und abzuwickeln.

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2018 bereitzustellen und die haushaltsrechtliche Übertragbarkeit sicherzustellen. Zur Finanzierung sind die Budgetrücklagen des OA und der Stadtförsterei soweit möglich zu verwenden.

Dieser Grundsatzbeschluss dient der Verfahrenseinleitung (Nr. 2.4 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben vom 01.04.2017).

 


Die Baulichkeiten der Stadtförsterei bestehend aus dem historischen Förstereigebäude, einem Garagentrakt und mehreren Holzschuppen sind zum großen Teil in einem ausgesprochen schlechten baulichen Zustand und werden den heutigen Anforderungen an die Unterbringung von Beschäftigten, an Lager- und Werkstattflächen sowie an die Unterbringung von Fahrzeugen nicht mehr gerecht. Im Anschluss an die Sitzung des Umweltausschusses vom 23.04.2015 im Grünen Klassenzimmer konnten sich die Mitglieder des Umweltausschusses ein Bild von der Situation vor Ort machen.

So können derzeit den Beschäftigten der Stadtförsterei, das sind der Stadtförster, drei Forstwirte und eine weibliche Verwaltungskraft, keine zeitgemäßen und hygienisch einwandfreien Sozial-, Umkleide-und Sanitärräume zur Verfügung gestellt werden (die Forstwirte verfügen z.B. lediglich über einen kombinierten Aufenthalts- und Umkleideraum). Weiterhin ist der vor Jahrzehnten errichtete und inzwischen weitgehend verbrauchte Garagentrakt zu klein geworden. Die vorhandenen Fahrzeuge der Stadtförsterei können dort aufgrund ihrer Größe nicht mehr vollständig untergebracht werden und müssen, ebenso wie einige Maschinen, im Freien abgestellt werden. Werkstatträume existieren bislang nicht. Anfallende Arbeiten müssen daher entweder im Freien oder innerhalb des ungeheizten Garagentaktes, aus welchem zunächst die Fahrzeuge entfernt werden, verrichtet werden.

 

Diese unzulängliche Situation soll durch den Neubau eines ausreichend bemessenen Garagentraktes mit Werkstatt und die Sanierung des historischen Förstereigebäudes behoben werden. Für die Forstwirte sollen im Förstereigebäude neue Umkleidemöglichkeiten (getrennte „Schwarz-“ und „Weiß-“Bereiche sowie zeitgemäße Sanitäranlagen) eingebaut werden. Eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen soll auch durch die – beheizbare – Werkstatt im Garagentrakt bewirkt werden. Weiterhin sollen in dem Neubau von außen zugängliche zeitgemäße Toiletten für Besucherinnen und Besucher des Grünen Klassenzimmers errichtet werden. Die vorhandene, unwirtschaftliche und ökologisch fragwürdige, mit Flüssiggas betriebene Heizungsanlage soll durch eine moderne Pelletheizung ersetzt werden. Mehrere baufällige Schuppen sollen in diesem Zusammenhang ersatzlos abgebrochen werden. Der in einem dieser Gebäude untergebrachte Fleischzerlegeraum (ca. 12 m²) für Wild aus der städtischen Eigenjagd soll in den neuen Garagen-/Werkstatttrakt integriert werden.

 

Die beigefügten Planunterlagen geben einen Überblick über bislang angedachte Planungsvarianten. Nach dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates sollen diese Überlegungen weiter konkretisiert und eine eingabefähige Entwurfsplanung erstellt werden. In Abstimmung mit Ref. V ist beabsichtigt, die WBG im Rahmen eines Projektsteuerungsvertrages mit der Abwicklung der Baumaßnahmen  zu beauftragen.

 

Die Kostenschätzung der WBG für die Sanierung des Bestandsgebäudes und den Neubau des Garagen- und Werkstatttraktes beläuft sich auf 860.000 Euro. Das OA wird einen größeren Anteil dieser Kosten durch Budgetrücklagen und Mehreinnahmen in 2017 finanzieren können. Der nicht abgedeckte Finanzierungsbedarf wäre aus dem gesamtstädtischen Haushalt zu tragen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

860.000 €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

Wenn nein, Deckungsvorschlag:

Zum Teil über Budgetrücklagen

 


Kostenschätzung

Planunterlagen mit Planungsvarianten