Betreff
Erhöhung des Zuschusses zum Jobticket
Vorlage
PA/515/2017
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Zuschuss zum Jobticket wird zum 1.1.2018 auf 21,55 € (für die Entgeltgruppen 9c TVöD,     S 11b SuE, P 10 TVöD Pflege bzw. Besoldungsgruppe A 10 und niedriger), auf 14,22 € (für die Entgeltgruppen 10 TVöD, S 12 SuE bzw. Besoldungsgruppe A  11 und höher) und auf 28,45 € (für die Anwärter/Anwärterinnen und Auszubildenden) erhöht.


Die Personalvertretung hat einen Antrag auf Erhöhung des Jobticketzuschusses gestellt. Gleichzeitig hatte bereits das Personalreferat selbst Recherchen für eine beabsichtigte Erhöhung vorgenommen. Ein Zuschuss zum Jobticket wird seit 1995 bezahlt. Der Zuschuss betrug damals 15 DM und entsprach ca. 47,6 % der tatsächlichen Kosten. Seitdem wird der Zuschuss, derzeit 8 € monatlich, unverändert gewährt. Die derzeitige wirtschaftliche Situation der Stadt Fürth erlaubt es, dass der Zuschuss zum Jobticket, in Anlehnung an die gewährten Zuschüsse der Stadt Nürnberg, erhöht werden kann. Somit können auch die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der guten wirtschaftlichen Situation der Stadt profitieren, u.a. auch im Hinblick auf das Jubiläumsjahr. Durch den erhöhten Zuschuss besteht außerdem die Hoffnung, dass sich weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Jobticket entscheiden. Der städtische Nahverkehr würde gestärkt und es käme zu einer weiteren Entlastung der Umwelt.

Entgegen dem Antrag der Personalvertretung soll die Basis für den Zuschuss der Ticketpreis der Tarifzone B (Fürth; 43,10 €) sein. Es würden sonst Beschäftigte, die nicht in Fürth wohnen höher subventioniert, außerdem haben viele Beschäftigte die Tarifzone A gewählt, obwohl der Wohnsitz Fürth ist. Die Zuschüsse sollen nicht dynamisiert werden, da die Entwicklung der Stabilisierungshilfen für die Stadt Fürth nicht absehbar ist.

Stand Juli 2017 nutzen 387 städtische Beschäftigte ein Jobticket. Die gesamte derzeitige Zuschusshöhe durch die Stadt Fürth beträgt 37.152 € pro Jahr. Bei Anpassung der Zuschüsse würde die Zuschusshöhe um 56.112 € auf 93.264 € jährlich ansteigen. Die nachfolgende Auflistung gibt einen Überblick über die neuen Zuschusshöhen (Einführung einer sozialen Komponente durch Staffelung der Zuschusshöhe) und die Anzahl der betroffenen Beschäftigten.

 

 

Entlohnung

Zuschusshöhe neu

Anzahl Betroffener

 

 

 

bis EGr 9c (176) bzw. bis A 10 (31)

bzw. bis S 11b (42), bzw. bis P 10 (12)

21,55 € (50%)

261

EGr 10 (50), A 11 (30), S12 (21) und höher

14,22 € (33%)

101

Anwärter (5) und Auszubildende (20)

28,45 € (66%)

25

 

Die Verwaltung wird gebeten, einen Betrag von 100.000 € bei den Haushaltsberatungen beschließen zu lassen, da sich aufgrund der höheren Zuschüsse sicher die Anzahl der Abo-Bezieher erhöhen wird.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

56.000 €

 

nein

x

ja

 

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Antrag der Personalvertretung