Betreff
ÖPNV, Direktvergabe an die infra fürth verkehr gmbh: Grundsatzbeschluss
Vorlage
SpA/540/2017
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Vortrag der Baureferentin diente zur Kenntnis. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt, die Verwaltung mit der Prüfung und Erarbeitung der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen für eine Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mittels eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gemäß VO 1370/2007 Art. 5 (2) an die infra fürth verkehr gmbh zu beauftragen.


Anlass und Ziel

Der öffentliche Personenverkehr (ÖPNV) ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hat die EU eine unmittelbar in den Staaten geltende Rechts­grundlage geschaffen, welche die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienstleistungen unter bestimmten Bedingungen explizit gestattet. Bisher ist der städtische Verkehrsbetrieb infra fürth verkehr gmbh noch nach dem alten Recht der EWG VO 1191/1969 mit öffentlichen Personenverkehrsdienstleistungen betraut. Spätestens mit Auslaufen der zehnjährigen Übergangsregelung zum 03.12.2019 muss eine rechtssichere, verkehrlich und organisatorisch sinnvolle sowie wirtschaftlich tragfähige Nachfolgeregelung umgesetzt und wirksam sein.

 

Ziel ist es, in der Stadt Fürth weiterhin einen qualitativ hochwertigen ÖPNV anbieten zu können, der nach den Vorstellungen und Zielvorgaben der hierfür zuständigen Entscheidungsgremien gestaltet ist.

 

Sachstand

Mit Beschluss der Referentenrunde sollten die Voraussetzungen für eine mögliche Direktvergabe von der Stadt Fürth als zuständigem Aufgabenträger für den ÖPNV an die infra fürth verkehr gmbh geprüft und erforderliche Vorbereitungen getroffen werden. Hierzu hat sich der Arbeitskreis Direktvergabe gebildet, der aus verschiedene Dienststellen (Stadt Fürth Beteiligungsmanagement, Kämmerei, Rechtsamt, Stadtplanungsamt/Verkehrsplanung, infra fürth verkehr gmbh) sowie externen Beratern besteht. Es wurde bis dahin festgestellt, dass eine Direktvergabe des öffentlichen Personenbeförderungsauftrags für das Stadtgebiet Fürth und abgehender Linien verkehrsökonomisch sinnvoll und rechtlich möglich ist. Darüber hinaus wurden parallel die Arbeiten an dem ersten Fürther Nahverkehrsplan vorangetrieben, der notwendige Grundlage für die Direktvergabe und die damit einhergehende europaweite Vorabbekanntmachung sein wird.

 

Für die weitere Bearbeitung und die Einleitung der notwendigen Schritte zur Vorbereitung eines Direktvergabeverfahrens gemäß VO 1370/2007 Art. 5 (2) sind jetzt dafür die Entscheidungen der zuständigen Stadtratsgremien erforderlich.

 

Es ist zu beschließen, welches Verfahren die Verwaltung vorbereiten soll: Eine Direktvergabe an das eigene kommunale Verkehrsunternehmen oder ein wettbewerbliches Verfahren um die Durchführung der Verkehrsleistungen.

 

Es sei darauf hingewiesen, dass Verkehrsunternehmen, die in einem wettbewerblichen Verfah­ren den Zuschlag erhalten, nicht mehr über den steuerlichen Querverbund innerhalb der Stadt-werke finanziert werden können; dies gilt selbst dann, wenn die infra fürth verkehr gmbh sich im Wettbewerb um den Zuschlag durchsetzen sollte.

 

Eine Finanzierung des ÖPNV über den steuerlichen Querverbund bleibt also nur bei einer Di-rektvergabe der Verkehrsleistungen an die infra fürth verkehr gmbh möglich.

 

Weiteres Vorgehen

 

Um eine Direktvergabe rechtssicher vornehmen zu können, sind weitere Schritte erforderlich:

 

13.12.2017 BWA:

  • Empfehlung Grundsatzbeschluss zur Direktvergabe öffentlicher öffentlicher Personenverkehrsdienste an die infra fürth verkehr gmbh
  • Beschluss zur öffentlichen Anhörung des NVP-Entwurfs

 

Anschließend öffentliche Anhörung und Einarbeitung der Anregungen

 

 

20.12.2017 Stadtrat:

  • Grundsatzbeschluss zur Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste an die infra fürth verkehr gmbh

 

 

07.02.2018 BWA:

  • Empfehlung zum Beschluss des Nahverkehrsplans (NVP)

 

21.02.2018 Stadtrat:

  • Beschluss des Nahverkehrsplans (NVP)
  • Beratung erforderlicher Zweckvereinbarungen mit den Nachbarkommunen
  • Ermächtigung zur Vorabbekanntmachung der Absicht einer Direktvergabe an die infra fürth verkehr gmbh nach VO 1370/2007

 

2018: Europaweite Vorabbekanntmachung

 

2019: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag


 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: