1. Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferates zum Instruktionsverfahren zur Kenntnis.
2. Der Bau- und Werkausschuss beschließt die geänderte Entwurfsplanung vom 21.09.2017
bisherige Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Abstimmungsergebnis |
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einst. |
mit Mehrheit |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
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angen. |
abgel. |
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BWA: Auswahl von Variante 4 zur Weiterbearbeitung |
13.02.2008 |
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x |
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12 |
2 |
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BWA-Beschluss der geänderten Entwurfsplanung und Erweiterung
des Geltungsbereiches |
09.12.2015 |
x |
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14 |
0 |
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BWA-Neugestaltung der Königstraße |
09.11.2016 |
x |
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Baubeirat |
08.05.2017 |
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Für den zuletzt vom BWA am 9.12.2015 beschlossenen Entwurf zur Neugestaltung des Hall-platzes, der die Platzfolge Theatervorplatz, Vorplätze vor dem Amtsgericht und der Kirche Unsere Liebe Frau (ULF) sowie die Grünfläche und den Parkplatz zwischen Kirche und Alexanderstraße umfasst, wurde im März 2017 eine zweite Instruktion durchgeführt.
Anschließend erfolgte eine nochmalige Änderung der Planung, da allgemein eine deutlich stärkere und raumwirksame Begrünung vor dem Amtsgericht gewünscht wird. Aufgrund von Überlegungen, während der Kirchweih in diesem Bereich auf einen zweiten Autoscooter zu verzichten, konnten die hier bisher vorgesehenen terrassierten Rasenflächen um mehrere Baumstandorte ergänzt werden: Die Baumreihe, die bisher nur entlang des Platzes vor der Kirche entlang geführt werden konnte, kann bei einem Wegfall des großen Fahrgeschäftes fortgesetzt werden. Eine weitere Baumreihe in der oberen Terrassenfläche betont die Form des neuen grünen Platzes vor dem Amtsgericht und schafft Aufenthaltsqualität.
Der Markt- und Veranstaltungsservice (MVS) beim Liegenschaftsamt, mit dem die geänderte Planung abgestimmt worden ist, äußerte Bedenken, insbesondere da noch kein Ersatzstandort für den Autoscooter gefunden werden konnte. Die terrassierten Beete eignen sich auch nicht zur Aufstellung anderer großer Fahrgeschäfte. Die Verlagerung von Gastronomieständen und die Schaffung von Außensitzbereichen hierher ist jedoch denkbar. Entsprechende Anforderungen für diese künftige Nutzung wurden in Abstimmung mit LA/MVS bei der Gestaltung der Platzfläche vor dem Amtsgericht berücksichtigt.
Aufgrund der bestehenden Aufstellordnung für die Kirchweih erfolgten auf Anfrage von MVS noch Anpassungen des Entwurfs im Bereich der Grünfläche und der späteren Parkplätze hinter der Kirche. Nachdem hier ohnehin zwei geplante Bäume wegen der Lage auf dem Stauraumkanal entfallen müssen und zwei weitere Baumstandorte verschoben wurden, ist die Aufstellung der gewohnten Kirchweihstände und Fahrgeschäfte in leicht veränderter Anordnung auch künftig möglich.
Eine Widmung und eine vertragliche Vereinbarung oder der Erwerb der Kirchengrundstücke von der Katholischen Kirche ist derzeit in Vorbereitung.
Der Bereich an der Rück- bzw. Südseite der Kirche kann erst nach dem beschlossenen Umbau des Einmündungsbereichs der Friedrichstraße im Rahmen der Neugestaltung der Königstraße (BWA-Beschluss vom 9.11.2016) in einem 2. Bauabschnitt umgestaltet werden. Auch die Hallstraße sollte wegen der bevorstehenden Baumaßnahmen im City Center erst später realisiert werden. Die ungefähren Abgrenzungen des 1. Bauabschnitts sind im Planblatt eingetragen.
Der Bereich der Hallstraße zwischen Stadttheater und Amtsgericht soll künftig platzartig gestaltet werden. Durch die Aufstellung einer Skulptur kann hier ein neuer Anziehungspunkt entstehen.
Eine ausführliche Wiedergabe weiterer Anregungen und Bedenken aus der Instruktion im März 2017 und ihre Abwägung sind im Abwägungsprotokoll in der Anlage 2 beigefügt. Einige der Bedenken können im Rahmen der Bearbeitung der Ausführungsplanung noch zu weiteren Änderungen bzw. Ergänzungen der Planung führen (siehe Protokoll).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
x |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1. Entwurf zur Neugestaltung des Hallplatzes vom 21.09.2017
2. Instruktionsergebnisse 2017