Entfällt, da Kenntnisnahme
Mit Anfrage vom 18.07.2017 bat die Stadtratsgruppe DIE LINKE um Überprüfung von Auspuffanlagen von Kraftfahrzeugen, welche viel zu laut in der Stadt unterwegs seien.
Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:
Die Prüfung von Auspuffanlagen von Kraftfahrzeugen erfolgt bereits im Zuge der Zulassung für den deutschen bzw. europäischen Markt. Abgasanlagen müssen u.a. die im Anhang III der EU-Verordnung Nr. 540/2014 vom 16.04.2014 genannten und vom Fahrzeugtyp abhängigen Lärmpegel einhalten. Nur dann erhalten sie ein entsprechendes Prüfzeugnis (ABE bzw. ECE-Zeichen) und dürfen eingebaut werden. Bei der wiederkehrenden Hauptuntersuchung wird dies kontrolliert, insb. auch, ob beispielsweise Veränderungen an den Fahrzeugen vorgenommen wurden.
Die in der Anfrage erwähnten “Klappen“ an Auspuffen, die insbes. bei Motorrädern eingebaut werden, um den „Motorsound“ dem jeweiligen „Fahrempfinden“ anzupassen sind umstritten, aber zulässig, wenn sie die o.g. Zulassungen besitzen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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