Betreff
Vorlage zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 04.10.2017 - Fortschreibung des Luftreinhalteplans in Fürth
Vorlage
OA/264/2017
Aktenzeichen
III/OA/U
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Antrag, den Luftreinhalteplan fortzuschreiben, wird abgelehnt.


Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 04.10.2017 beantragt, den Luftreinhalteplan, wie die Stadt Nürnberg, in Absprache mit den zuständigen Stellen fortzuschreiben.

 

Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Nürnberg, Fürth, Erlangen ursprünglich auf Grund erhöhter Feinstaubwerte erstellt wurde, inzwischen jedoch Grenzwertüberschreitungen durch Stickstoffdioxid (NO2) verursacht würden.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Die Verpflichtung einen Luftreinhalteplan zu erstellen bzw. diesen fortzuschreiben wird durch die Überschreitung von Immissionsgrenzwerten ausgelöst, welche in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) festgelegt wurden.

 

Zur Überwachung dieser Anforderungen betreibt das Bayer. Landesamt für Umwelt das Lufthygienische Überwachungssystem Bayern (LÜB) mit derzeit 54 Messstationen. Für das Stadtgebiet Fürth befindet sich eine Messstation in der Theresienstraße. In dieser Messstation wird, wie bereits mehrfach im Umweltausschuss thematisiert, lediglich der ebenfalls in der 39. BImSchV geregelte Parameter Feinstaub PM10 gemessen. Der Immissionsgrenzwert für Feinstaub PM 10 bzw. die Anzahl der zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr werden seit Jahren eingehalten.

Die Messung von NO2 erfolgt an den LÜB-Standorten in Nürnberg (Von-der Tann-Straße, Bahnhof und Muggenhof) sowie in Erlangen (Kraepelinstraße). Damit werden, so das LfU, für den Ballungsraum die Anforderungen der 39. BImSchV an das Überwachungssystem mehr als erfüllt. Eine weitere NO2-Messung an der Station Fürth (Theresienstraße) sei nicht erforderlich.

 

Das LÜB trifft mangels einer Messung von NO2 im Stadtgebiet keine Aussage zu evtl. Immissionsgrenzwertüberschreitungen für diesen Parameter in Fürth. Damit kann auch keine Verpflichtung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes ausgelöst werden. Im Ballungsraum Nürnberg / Fürth / Erlangen wird nur an der Messstation in Nürnberg/Von-der-Tann-Straße der NO2-Grenzwert von 40 μg/  für das Jahresmittel überschritten. Der Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Nürnberg, Fürth, Erlangen wurde deshalb nur für das Stadtgebiet von Nürnberg fortgeschrieben.

 

Losgelöst von dieser formalen Betrachtung kann festgehalten werden, dass an der Messstation Theresienstraße der Grenzwert für NO2 im Jahresmittel von 40 μg/m³ (zzgl. Toleranzmarge in den Jahren 2006 bis 2009) sowie der Grenzwert von 200 μg/m³  für das Stundenmittel im angegebenen Zeitraum bis zur Beendigung der Messungen im Februar 2013 weder erreicht noch überschritten wurde. Bei den mobilen Luftgütemessungen des LfU in Fürth vom 01.02. – 31.01.2013 wurde festgestellt, dass sich an drei (evtl. an vier) Messpunkten eine Überschreitung des Grenzwertes von NO2 von 40 μg/m³ ergeben könnte. Das LfU vertrat jedoch szt. die Auffassung, dass aufgrund der vergleichsweise schlechten Korrelation ein Vergleich von Mittelwerten mit dem Grenzwert ohne weitere Betrachtung nicht aussagekräftig sei.

 

Eine Fortschreibung des Luftreinhalteplanes des Ballungsraums Nürnberg, Fürth, Erlangen auch für das Stadtgebiet Fürth ist daher aus rechtlichen Gründen nicht erforderlich.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: