Aufgrund eines gemeinsamen Antrages der Stadtratsfraktionen, Gruppen und Einzelstadträte vom 02.06.17 wurden die Ermäßigungen für den Fürth-Pass einer Prüfung unterzogen.
Der Wunsch nach einer 50%-igen Ermäßigung in städtischen und öffentlichen Einrichtungen kann, soweit diese bisher nicht sowieso schon gewährt wird, umgesetzt werden.
Einzig beim Jüdischen Museum Franken muss noch die nächste Vorstandssitzung abgewartet werden.
Auch die Tourist-Information beteiligt sich am Fürth-Pass mit einer 50%-igen Ermäßigung auf alle Führungen der TI. Die Tickets müssen jedoch vorab in der Tourist-information gegen Vorlage des Fürth-Passes gekauft werden. Diese Ermäßigung kann jedoch nur für Stadtspaziergänge bei denen die Tourist-Information selbst Veranstalter ist, gelten. Bei Führungen von Kooperationspartnern, die lediglich beworben werden, kann die Ermäßigung nicht gewährt werden.
Diese Stadtspaziergänge sind im Heft gekennzeichnet.
Auch das Kriminalmuseum wird zukünftig nur noch 1 € Eintritt bei Fürth-Pass-Inhaber/innen verlangen.
Bei der Volksbücherei wird ebenfalls den auf 50% ermäßigten Preis (9 €/Jahr) anbieten, eine kostenlose Zurverfügungstellung der Angebote ist nicht möglich. Auch die Stadtbibliothek Nürnberg wird zukünftig wieder eine Nutzungsgebühr erheben.
Zusätzlich wurde bei den Fürther Apotheken nochmals angefragt, ob sich nicht noch mehr Apotheken mit (nicht-verschreibungspflichtigen) Arzneimittel-Rabatten beteiligen würden. Hier muss die Antwort noch abgewartet werden.
Zusätzlich werden die Sozialrabattkarte des Wertstoffzentrums Veitsbronn und das Projekt „kulturplus“ des Diakonischen Werkes in den neu zu erstellenden Informationsflyer aufgenommen werden, der zum 01.01.18 völlig neu gestaltet wird.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||