Betreff
Wirtschaftsplan 2018 der StEF
Vorlage
StEF/111/2017
Art
Beschlussvorlage - STEF

Der Werkausschuss nimmt den Wirtschaftsplan 2018 der StEF zur Kenntnis.

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerung Fürth (StEF) zur Beschlussfassung.

 

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerung Fürth.


Der Werkausschuss ist vorberatender Ausschuss für die StEF in allen Angelegenheiten die der Beschlussfassung des Stadtrates unterliegen.

 

Die wesentlichen Eckdaten des WiPl 2018 werden nachstehend zur Kenntnis gegeben.

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018

 

schließt im                            Erfolgsplan

 

                                               mit Erträgen von                                               29.424.200 €

                                               und Aufwendungen von                                  26.884.872 €

 

und im                                   Vermögensplan

 

                                               mit Einnahmen von                                          51.065.483 €

                                               und Ausgaben von                                            51.065.483 €

ab.

 

 

Der Gesamtbetrag der Genehmigungen für Kredit-

aufnahmen für Investitionen wird festgesetzt auf                                      16.472.562 €

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

im Vermögensplan beläuft sich

 

im Jahr 2019 auf                                                                                              11.590.000 €

im Jahr 2020 auf                                                                                                5.850.000 €

und im Jahr 2021 auf         2.400.000 €

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur

rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf                                                      4.900.000 €

 

Die nicht verbrauchten Kreditermächtigungen aus dem Wirtschaftsjahr 2017 in Höhe

von 23.286.721,00 Euro werden nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2017 kraft Gesetz (Art. 71 Abs. 3 GO i. V. mit Art. 88 Abs. 5 Satz 1 GO) auf das Wirtschaftsjahr 2018 übertragen und stehen dort neben den Ansätzen für 2018 für Investitionen zu Verfügung

 

Weitergehende Informationen sind dem WiPl zu entnehmen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Wirtschaftsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

wenn nein, Deckungsvorschlag:

     

 

 


Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Fürth (StEF) für das Wirtschaftsjahr 2018