Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss 2010 der GWF und verweist ihn gemäß § 10 Abs. 1 Betriebsführungsrichtlinie für die Gebäudewirtschaft an die örtliche Rechnungsprüfung.
Gemäß § 9 Abs. 3 Betriebsführungsrichtlinie für die Gebäudewirtschaft ist ein Jahresabschluss zu erstellen.
Der Jahresabschluss 2010 (Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht) weist eine Bilanzsumme von 21.293.010,54 € aus und schließt mit einem Jahresverlust von 323.513,05 € ab. Der Jahresverlust begründet sich nicht aus der allgemeinen Geschäftstätigkeit, sondern aus erhöhten Rückstellungen für Altersteilzeit und Abschreibungen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Bilanzverlust |
323.513,05
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Bilanz 2010, Gewinn- und Verlustrechnung 2010, Anhang, Lagebericht, Stellungnahme der Kämmereii