Der Ausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.
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Urteil
des Bundesverwaltungsgerichts schafft Klarheit zum Umfang des
Kita-Rechts-anspruchs: Ein Recht, zwischen dem Platz in einer Tageseinrichtung
und in Kindertagespflege zu wählen, besteht ebenso wenig wie ein Wahlrecht
zwischen einem Platz in einer Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Trägers
und einer Betreuung in einer privaten Einrichtung (Urteil vom 26.10.2017
-BVErwG 5 C 19.16-).
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Kita-Nutzung
(Hort) im sog. Volkert-Haus in Burgfarrnbach im fortgeschrittenem
Prüfungsstadium.
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Abteilung
Kindertagesstätten im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien setzt auf
eigenes Umsetzungskonzept zur Entlastung der Kita-Leitungen.
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Kita in
der Karolinenstraße kommt nicht; Verwaltung prüft Alternative.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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