Betreff
infra-Gruppe, WBG-Gruppe, Klinikum Fürth, VHS, ELAN, complex; Wirtschaftspläne 2018
Vorlage
Rf. II/161/2017
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat stimmt den Wirtschaftsplänen 2018 (samt ihrer Stellenpläne) der

a)   infra-Gruppe

b)   WBG-Gruppe

c)   Volkshochschule Fürth gGmbH

d)   Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft im Dienstleistungsbereich – ELAN – Ein­steigen, Lernen, Arbeiten, Neuorientieren GmbH

e)   Gewerbehof Fürth GmbH (complex)

zu.

Der Oberbürgermeister wird in den Gesellschafterversammlungen der

a)   infra fürth holding gmbh

b)   Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mit beschränkter Haftung

c)   Volkshochschule Fürth gGmbH

d)   Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft im Dienstleistungsbereich – ELAN – Ein­steigen, Lernen, Arbeiten, Neuorientieren GmbH

e)   Gewerbehof Fürth GmbH (complex)

ermächtigt, die zur Genehmigung der Wirtschaftspläne, einschließlich der Wirtschaftspläne der Tochtergesellschaften bei der infra-Gruppe und WBG-Gruppe, notwendigen zustimmenden Er­klärungen abzugeben.

Von den beiden Wirtschaftsplänen des Klinikum Fürth nimmt der Stadtrat zustimmend Kenntnis.

 

 

 

 

 


Die Wirtschaftspläne 2018 sowie die mittelfristigen Finanzplanungen 2017 – 2021 liegen als Anlagen 1 bis 6 bei.

Die Eckdaten der Wirtschaftspläne 2018 stellen sich wie folgt dar.

 

 

Ergebnis vor Ergebnisabfüh­rung und vor Gewinn-
steuern

Investitionen in das Anlage­vermögen

Externe
Netto-Kredit­aufnahmen

 

Tsd. €

Tsd. €

Tsd. €

infra-Gruppe

 

 

 

   infra fürth holding gmbh ****)

2.010,0

1.835,0

-610,0

   infra fürth gmbh *)

19.460,0

20.500,0

12.150,0

   infra fürth verkehr gmbh **)

-10.525,0

5.970,0

-810,0

   infra fürth verkehr service gmbh

0,0

0,0

0,0

   infra fürth bäder gmbh ***)

1.090,0

4.285,0

0,0

   infra fürth dienstleistung gmbh ***)

520,0

1.560,0

0,0

   infra fürth service gmbh

-515,0

0,0

0,0

   Bremerhaven-Lehe Windkraft Beteiligungsgesellschaft mbH

1,0

0,0

0,0

   Bremerhaven-Lehe Windkraft GmbH & Co. KG

145,0

0,0

-540,0

WBG-Gruppe

 

 

 

   Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mbH

1.293,4

2.465,0

-188,8

   Soziales Wohnen Fürth GmbH

71,0

4.816,0

-800,0

   wohnfürth Immobilien und Bauträger Verwaltungs-GmbH

0,0

0,0

0,0

   wohnfürth Immobilien und Bauträger GmbH & Co. KG *****)

3.354,9

0,0

-1.200,0

Klinikum Fürth

 

 

 

   Klinikum Fürth – AöR der Stadt Fürth

-3.531,7

17.400,0

11.512,8

   Klinikum Fürth MVZ gGmbH

14,7

440,6

0,0

Volkshochschule Fürth gGmbH

0,0

33,0

0,0

ELAN GmbH

0,0

30,0

-4,2

Gewerbehof Fürth GmbH (complex)

51,9

5,0

-239,9

 

Summen

59.339,6

19.269,9

*)          Der Gewinn wird bei der infra fürth gmbh zu 80,1 % an die Holding abgeführt, und 19,9 % gehen an die Bayernwerk AG.

**)        Der Verlust der Verkehrs-GmbH wird vollständig von der Holding übernommen.

***)      Die Gewinne der infra fürth bäder gmbh und der infra fürth dienstleistung gmbh werden vollständig an die Holding abgeführt.

****)     Im Ergebnis der Holding (Einzelabschluss, also nicht deren Konzernabschluss) sind vorstehende Gewinnab­führungen und die Verlustübernahme bereits enthalten.

*****)   Die Investitionen der wohnfürth Immobilien und Bauträger GmbH & Co. KG erfolgen nicht in deren Anlagever­mögen, sondern – aufgrund des Gesellschaftszwecks – im Umlaufvermögen (da die Bauprojekte nicht lang­fristig im Unternehmen verbleiben).

Die Wirtschaftspläne für die infra-Gruppe, das Klinikum Fürth, die VHS, ELAN und complex ent­sprechen den Vorberatungen in den jeweiligen Kontrollorganen.

Für die WBG-Gruppe ergeben sich im Vergleich zu den Beratungen im WBG-Aufsichtsrat bei der WBG gewisse Abweichungen im Erfolgsplan (dort jetzt höherer Gewinnsteueraufwand) und im Vermögensplan (minimale Anpassungen) sowie in der mittelfristigen Finanzplanung (geän­derte Entwicklung von Rückstellungen und Netto-Umlaufvermögen in den Jahren 2019 bis 2021). Außerdem wurde noch die Planung für die wib-GmbH (Komplementär-GmbH der wib-KG) erstellt.

Für die beiden Wirtschaftspläne des Klinikum Fürth kann der StR den Mitgliedern des KU-Ver­waltungsrats Weisungen erteilen (§ 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 i.V.m. Abs. 6 Satz 2 der KU-Unternehmenssatzung). Das Erfordernis einer StR-Weisung wird seitens des Finanzreferats aber nicht gesehen. Der diesbezügliche Beschlussvorschlag ist daher als Kenntnisnahme aus­gestaltet.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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