1. Der Stadtrat stimmt dem vorgelegten Finanzplan 2017-2021 grundsätzlich zu. Das Finanzreferat wird ermächtigt, den Finanzplan an die Veränderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen 2018 ergeben. Der so veränderte Finanzplan stellt die Anlage zum Haushaltsplan 2018 gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-Kameralistik dar.
2. Sollten sich die Einnahmen und Ausgaben günstiger als im Haushaltsplan 2018 entwickeln, so sind die Verbesserungen zu nutzen, um
·
die für 2018
vorgesehene Tilgung des Trägerdarlehens nicht in voller Höhe in Anspruch zu
nehmen,
·
den Schuldenabbau fortzusetzen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1/ Erläuterung zur Mittelfristigen Finanzplanung 2017-2021
2/ Mittelfristige Finanzplanung (MFP) 2017-2021