1. Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferates zu Kenntnis.
2. Dem Bauvorhaben wird unter Berücksichtigung des
Vorschlages mit einer Zufahrt, des Erschließungsanspruchs, der Reduzierung der
Gefährdung beim Ein- und Ausfahren
und der Verringerung der Gefährdung des Baubestandes aus planungsrechtlicher
Sicht zugestimmt.
3. Der Bauantrag ist auf die Lösung mit einer Zufahrt zu ändern und dann
nochmals dem Ordnungsamt zur abschließenden Prüfung zuzuleiten.
Für die Grundstücke Fl. Nr.
1393/29 und /24 liegen der Stadt Fürth derzeit Bauanträge zur Errichtung von
Mehrfamilienhäuser als Doppelhaushälften
vor. Bei der Prüfung der Anträge wurde festgestellt, dass durch die geplanten
Zufahrten zu den vorgesehenen Tiefgaragen erhebliche verkehrliche Probleme
entstehen. Durch die bestehende Böschung ist der Einblick für ausfahrende
Fahrzeuge in die Cadolzburger Str. nur bedingt möglich. Des Weitern sind die
sonstigen Grundstücke nördlich der Cadolzburger Str. nur über das schmale
städtische Grundstück Fl. Nr. 1369/25 erschlossen. Das Grundstück 1393/32
befindet sich nur im Teileigentum der Stadt Fürth; es dient derzeit keinen
Erschließungszwecken.
Um hier Rechtssicherheit für eine geordnete und gefahrlose
Erschließung für alle Grundstücke zu erreichen, wurde am 23.11.2016 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 231a beschlossen. Nachdem sich die
sonstigen Parameter einer Bebauung (Art und Maß der baulichen Nutzung) aus der
bereits bebauten Umgebung ergeben, wurde zur Lösung der bestehenden
städtebaulichen Probleme ein einfacher Bebauungsplan, der nur die
Verkehrsflächen und soweit notwendig, die Zufahrten festsetzen soll als
ausreichend angesehen.
Unter Berücksichtigung des Aufstellungsbeschlusses wurde durch das Liegenschaftsamt
versucht, das Grundstück Flur Nr. 1393/32 zur Verwirklichung einer
ausreichenden und sicheren Erschließung für alle anliegenden Grundstücke zu
erwerben.
Dies scheiterte jedoch am erheblichen Widerstand der Eigentümer.
Somit ist die Umsetzung der Ziele des Bebauungsplanes auf absehbare Zeit nicht
möglich.
Damit erscheint auch die vorgesehene, zeitlich befristete Zurückstellung des
vorliegenden Bauantrages nicht zielführend, weil innerhalb der gesetzlichen
Fristen eine Lösung des Problems nicht erreichbar scheint.
Durch den Bauwerber wurde zwischenzeitlich eine neue Erschließungsvariante für
das Bauvorhaben vorgeschlagen. Diese kommt nun mit einer Zufahrt an der
östlichen Grundstücksgrenze aus (s. A.). Hierdurch kann eine Gefährdung beim
Ein- und Ausfahren erheblich reduziert werden. Des Weiteren wurden im
Zusammenhang mit der neuen Erschließungsvariante die straßenrechtlichen
Gegebenheiten nochmals geprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass die
Straßenfläche und die gesamten Böschungsflächen hin bis zu den Grundstücken Fl.
Nr. 1393/34 und 1393/29 als öffentliche Verkehrsflächen gewidmet sind.
Somit grenzen die Grundstücke, für die der Bauantrag vorliegt direkt an eine
öffentliche Verkehrsfläche an. Unter Berücksichtigung der Ausführungen zum
Bebauungsplanverfahren und der Lage an der öffentlichen Verkehrsfläche ergibt
sich somit für den Bauherrn ein Erschließungsanspruch.
Nachdem durch die Bauwerber nur noch eine Zufahrt vorgeschlagen wurde und sich
hierdurch auch eine mögliche Gefährdung des Baubestandes nochmals reduziert,
schlägt das Baureferat unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen vor, dem
Bauvorhaben aus planungsrechtlicher zuzustimmen.
Die Reduzierung der Gefährdung der Linde auf der derzeit vorliegenden
Plangrundlage wird auch vom OA gesehen.
Der Bauantrag wäre somit auf die Lösung mit einer Zufahrt förmlich zu ergänzen.
Hierbei sind auch die veränderten Geländeschnitte, sowie die Ver- und
Entsorgungsleitungen darzustellen, damit diese dann nochmals dem Ordnungsamt
zur abschließenden Prüfung zugeleitet werden können.
Der Bauantrag wurde bereits im Baubeirat vorberaten und soll nun durch den BWA
entschieden werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Anlage 1. Lageplan
Anlage 2 Ansicht
Anlage 3 Tiefgarage mit zwei Zufahrten
Anlage 4 Tiefgarage mit einer Zufahrt
Anlage 5 Übersichtsplan
Anlage 6 Draufsicht u. Schrägbilder